Verband Sächsischer Rechtspfleger
 Verband Sächsischer Rechtspfleger - 30 Jahre VSR
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Erfahrungsbericht über die Fortbildung in Bad Boll vom 16. bis 18.11.2022

28. September 2023

Perspektivwechsel in der Rechtspflege

 

Freiheit und Menschenwürde als Maßstab gerichtlichen Handelns

 

Nach einer doch recht pünktlichen Anreise mit dem Zug von Zwickau bis Göppingen traf ich auf dem Bahnhofsvorplatz schon einige erwartungsfrohe Teilnehmer zur Weiterfahrt mit mehreren Taxi-Shuttles nach Bad Boll. Wir kamen so alle gut am Nachmittag in der sehr schön gelegenen Tagungsstätte der Evangelischen Akademie an, wo wir auf die anderen Mitstreiter trafen.

Nach der persönlichen Begrüßung durch den Leiter der Tagungsstätte Wolfgang Mayer-Ernst und unseren BDR-Vorsitzenden Mario Blödtner sprach noch der baden-württembergische Staatsminister Georg Eisenreich per Video-Schaltung zu uns.

Den ersten Vortrag hielt Jochen Ziegler vom Diakonischen Werk der evangelischen Kirche in Württemberg, dem größten Wohlfahrtsverband in Baden-Württemberg, der dort als Leiter der Abteilung Behindertenhilfe und Psychiatrie tätig ist, zum Thema „Menschenwürde aus der Sicht des Betreuten“. Ihm ging es vor allem darum das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten zu stärken. Seine Arbeit umfasst dabei Schulungen, Lobby- und Basisarbeit insbesondere für Menschen mit Behinderungen.

Den zweiten Vortrag hielt Dr. Christian Strasser, Rechtsanwalt aus München, Experte für internationales Recht zum Thema: „Was gibt es Neues? Ein Blick auf aktuelle und internationale Rechtsentwicklungen.“ Dabei brachte er einen Fall aus seiner Anwaltspraxis zur Vollstreckung Europäischer Titel in Deutschland (EuGVO), der angeregt im Plenum diskutiert wurde.

Nach dem Abendessen ging es für viele ins Café Heuss wo sich noch eine größere Anzahl der Teilnehmer zum Tagesausklang trafen und dort die Themen des Nachmittags aber natürlich auch des Arbeitsalltags weiter rege in kleineren und größeren Gruppen noch länger diskutierten.

 

Am nächsten Tag nach der freigestellten Teilnahme an der Morgenandacht und einem guten Frühstück hielt Peter Winterstein, Vizepräsident des OLG Rostock i.R., ehemaliger Vorsitzender des BGT und als Fachmann schon am Gesetzgebungsverfahren zur Einführung des Betreuungsrechts 1992 beteiligt und natürlich auch als Fachautor bzw. Fachkommentator tätig gewesen und somit ein profunder Kenner des Betreuungsrechts seinen Vortrag zum Thema „Menschenwürde des Betreuten – Was ändert sich durch die Reform?“ Er äußerte zunächst Kritik an einigen Bundesländern, die nicht alle Vorschriften der UN-Behindertenrechtskonvention beachten würden. Die Länder würden nicht alle Statistikdaten unter andern zur Anwendung der PsychKG der einzelnen Länder („Erwachsenenschutzrecht“) dem Bund melden. Wichtig und von allen Verfahrensbeteiligten in der Betreuung zu beachten sei, dass es kein Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Betroffenem und Betreuer gäbe, obwohl es doch oft im Sprachgebrauch heiße „unter Betreuung gestellt“. Dann ging er auf das neue Notvertretungsrecht von Ehegatten gem. § 1358 BGB ein, dass in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eingeführt werde. Er hält es für zu schwierig in der praktischen Anwendung. Der Ehegatte müsse sich an betreuungsrechtliche Vorgaben halten und die Dokumentationsvorschriften seien auch für die Ärzteschrift zu komplex. Als ganz zentral für das Verständnis des neuen Betreuungsrechts nannte er den neuen § 1821 BGB der von Erforderlichkeit der rechtlichen Besorgung der Angelegenheiten des Betroffenen durch den Betreuer spricht. Ganz wichtig sei die „Wunscherfüllungspflicht“, die aber auch ihre Grenzen habe, die in den weiteren Absätzen des Paragrafen ihren Ausdruck finden. Hilfreich bei der Wunschfeststellung wäre dabei eine vorhandene Betreuungsverfügung. Nach § 53 ZPO bleibt der Betroffene grundsätzlich geschäftsfähig. Ein Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren nach FamFG soll demzufolge Sprachrohr der Interessen des Betroffenen sein. Der Betroffene ist lt. BVerfG kein Objekt! Auch ein Geschäftsunfähiger kann einen Rechtsanwalt bestellen. Die Umsetzung in der Praxis bleibe aber schwierig.

Den zweiten Vortrag am Vormittag hielt Dr. Martin Braun vom Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO, Stuttgart zu „Gesundheitsschutz bei der mobilen Arbeit“. Dort stellte er klar, dass Technik und Ergonomie nicht allein entscheiden über einen gesunden Arbeitsplatz, auch die Sozialkontakte sind wichtig. Über- aber auch Unterforderung des Beschäftigten gälte es zu vermeiden. Resilienz soll entwickelt werden. Als besonders wichtig für die Akzeptanz der Digitalisierung nannte er die Zuverlässigkeit der Technik. Die Technik (Laptop) stellt der Arbeitgeber die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung zu Hause verantwortet jeder selbst.

Den dritten Vortrag am Vormittag hielt Dr. Christian Schernitzky, Leiter des Referats Zwangsvollstreckung/Zwangsversteigerung am BMJ zum Thema „Aktuelle Entwicklungen in der Zwangsvollstreckung – Änderung der Formulare für die Zwangsvollstreckung“. Er stellte per Präsentation die Formulare vor und erläuterte diese. Gut sei beispielsweise die jetzt externe Forderungsaufstellung. Der Umfang der Formulare habe sich zwar verdoppelt, dies sei aber aufgrund der Digitalisierung der Justiz notwendig. Eingereichte Datensätze sind so für die Gerichte auslesbar aufgrund des neuen Dateiformats. Sicher sei das Ausfüllen der Formulare für den einfachen Bürger schwieriger geworden, Profis wie Inkassobüros und Rechtsanwälte hätten naturgemäß weniger Probleme. Es gelte der Formularzwang. Es gäbe aber eine zwölfjährige Übergangsfrist für die Benutzung von Altformularen. Interessant: Für öffentlich-rechtliche Forderungen müsse das Forderungsformular aber nicht zwingend verwendet werden, da JBeitrG / AO nicht auf die ZPO verweisen und es somit auch keinen Formularzwang gäbe. Es komme nunmehr zur hybriden Antragstellung in Vollstreckungsverfahren: Der Antrag in elektronischer Form – der Titel in Papierform. Ein nur eingescannter Titel sei im Zweifel vom Vollstreckungsorgan im Original in Papier nachzufordern.

Leider gab es insgesamt nur etwa 40 Teilnehmer in Bad Boll, was die Aufteilung/ Arbeit in vier geplante Arbeitskreisen am Nachmittag etwas schwieriger machte.

Der Arbeitskreis 1 (Vermögensabschöpfung und Entschädigungsverfahren) Leitung: Peter Savini, Hochschullehrer in Starnberg und Frau Münning und der Arbeitskreis 2 (Zwangsversteigerung) Leitung: Gerhard Schmidberger, Rechtspfleger aus Heilbronn und Roland Traub, Rechtspfleger am AG Schwäbisch Hall taten sich zu einem gemeinsamen Arbeitskreis zusammen.

Arbeitskreis 3 (Vormundschafts- und Betreuungsreform), Leitung: Ulrike Thielke, Fachbuchautorin und Frau Becker, beide Rechtspflegerinnen am AG Hamburg und Arbeitskreis 4 (Attraktiver Arbeitgeber öffentlicher Dienst) Leitung: Monika Haas, Rechtspflegerin am AG Reutlingen und Kai Rosenberger, Vorsitzender des BBW - Beamtenbund Tarifunion Baden-Württemberg, Stuttgart fanden jeweils genügend Teilnehmer.

Ich selbst nahm aufgrund meiner derzeitigen beruflichen Aufgaben (Betreuung) mit Gewinn am Arbeitskreis 3 teil, der u. a. engagierte Kollegen aus den Betreuungs- und Familienabteilungen der Gerichte versammelte.

Die Arbeitskreise tagten bis zum Abendessen.

Danach gab einen gelungenen Kabarettabend mit Anette Heiter, „einzige Richterin, die Kabarett macht“ aus Stuttgart unter dem Motto“Justiz auf Rädern. Gerichte zum Mitnehmen.“

Zum Tagesabschluss trafen wir uns wieder im „Heuss“ zum Gedankenaustausch.

 

Am Mittwoch standen nach Morgenandacht und Frühstück die Berichte aus den Arbeitskreisen an.

Arbeitskreis 1 / 2:

Herr Schmidberger, der selbst als Zwangsverwalter tätig ist, beklagte den aktuellen Mangel an Zwangsverwaltern. Den Reformbedarf am ZVG wurde vom Arbeitskreis als gering eingeschätzt. Die Sicherheitsleistung sollte künftig 10 % des Bargebots betragen und nicht mehr 10 % des Verkehrswertes. Dies mache vor allem dann Sinn, wenn der Verkehrswert des Grundbesitzes sehr niedrig ist und die Sicherheit dann in Höhe der Gerichtskosten zu leisten wäre. Das BMJ habe sich dazu bereits positiv geäußert. Die Entscheidung des BFH zur Verpflichtung des Zwangsverwalters zur Erstellung einer Einkommenssteuererklärung für den Schuldner wurde diskutiert. Eine Änderung des ZVG oder der AO sei hier geboten, da es sonst zu einer Lähmung der Zwangsverwaltung käme und es trotzdem nur zu wenig Ertrag für die Staatskasse bei oft sehr schwierigen Schuldner führe. Herr Savini führte dann zur Vermögensabschöpfung aus und nannte die Beschlagnahme und Verwertung von Oligarchenvermögen als spektakuläres Beispiel aus Bayern (leerstehende Villa, Weinlager im Wert von 1,4 Millionen Euro). Die Verwaltung und Sicherung erfolgte hier durch die Staatsanwaltschaft. Bei leerstehenden und grundpfandrechtlich besicherten Immobilien sei aber nach wie vor die Zwangsverwaltung das richtige Mittel. Bei Vermögensabschöpfung / Sicherstellung durch die Staatsanwaltschaft dürfe das Grundbuchamt keine Zwangssicherungshypothek mehr eintragen, denn dies ist dann eine unzulässige Vollstreckungsmaßnahme. Die Staatsanwaltschaft habe dann die Möglichkeit der Grundbuchbeschwerde. Auch dürfe kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mehr erlassen werden vom Vollstreckungsrechtspfleger. Hiergegen kann sich die Staatsanwaltschaft mit § 766 Abs. 1 ZPO wehren. Er verwies darauf, dass die Staatsanwaltschaft auch für Entschädigungsverfahren der Opfer von Straftaten da sei. Die Staatsanwaltschaft sei hier Vollstreckungs- und Entschädigungsbehörde.

 

Arbeitskreis 3:

Hier will ich zunächst noch kurz als Teilnehmer von der Zusammensetzung dieses Arbeitskreises berichten. Der Teilnehmerkreis umfasste Rechtspfleger aus Betreuungs-, Familien- und Verwaltungsabteilungen verschiedener Bundesländer aber auch zwei Nichtjurist die in der Betreuungs- bzw. Behindertenarbeit tätig sind.

Frau Thielke stellte die neuen Anhörungs- und Besprechungspflichten als wichtigste Änderungen für die Rechtspfleger vor. Für die Fortbildung zum neuen Recht sei natürlich erst einmal jede(r) selbst verantwortlich durch Studium der Gesetzestexte. Aber auch Fortbildungsangebote, ob nun analog oder digital, gab und gibt es zahlreich durch die jeweiligen Landesjustizverwaltungen. Wichtig sei natürlich auch der Austausch untereinander aber z. B. auch mit anderen Verfahrensbeteiligten wie der Betreuungsbehörde, den Berufsbetreuern. Das s für all dies zusätzliche Arbeitszeit anfalle, sei naturgemäß nicht zu ändern. Aber nicht nur fachliche Fortbildungen, sondern auch der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen zu Themen wie Gesprächsführung oder Verständnis von ärztlichen Diagnosen seien für die Kommunikation mit den Betroffenen sicherlich hilfreich. Die Vordrucke / Merkblätter werden derzeit von den Justizverwaltungen umgestellt und sollten zum 1. Januar 2023 auch zur Verfügung stehen. Problematischer wird die fehlende technische (Zusatz-)Ausstattung der Rechtspfleger mit einem Computerprogramm für die regelmäßige Überweisung der nunmehr möglichen Dauervergütung der Berufsbetreuer bzw. mit Diktiergeräten/ Spracherkennungssoftware/ Laptops für die Durchführung von Anhörungsterminen bei den Betroffenen gesehen.

 

Arbeitskreis 4:

Frau Hass und Herr Rosenlöcher führten abwechselnd zu Themen wie Arbeitszeit, Weiterqualifizierung, Lebensarbeitszeitkonten, Besoldung, Stellenstruktur, Social Media, Führungsverhalten/ -qualifikation, sachlicher Unabhängigkeit, Beförderung aus. Zum Thema mobiles Arbeiten wiesen sie auf die Notwendigkeit guter Hard- und Software hin. Auch die Bereitstellung/ Finanzierung von Möbel-Ausstattung des Heimbüros sollte vom Dienstherr als einmalige Sachausgabe geprüft werden. Die kein Geld kostende Wertschätzung durch die Führungskräfte sei sehr wichtig, ebenso ein gutes Gesundheitsmanagement. Junge Kollegen könnten über Social Media persönliches Interesse an unserer Arbeit wecken. Das Gesamtpaket sei entscheidend für die erfolgreiche Mitarbeitergewinnung.

 

Den fachlichen Teil der Veranstaltung beendete dann das Podiumsgespräch: Freiheit und Menschenwürde im Zentrum der Rechtspflege. Andrea Schwin-Haumesser, Berufsbetreuerin aus Esslingen, bemängelte die fehlende auskömmliche Finanzierung der Reformziele. Herr Winterstein forderte dazu auf, vermehrt ins Gespräch mit den Betroffenen zu kommen. Der Rechtspfleger sei den Betroffenen bisher weitgehend unbekannt gewesen im Gegensatz zum Richter. In Workshops mit Selbstvertretern an denen er teilnahm sei immer das wichtigste Thema gewesen: Redet mit uns! Hört uns zu! Auch er beklagt die fehlenden Rahmenbedingungen hierfür im Berufsalltag. Man sollte trotzdem positiv der Reform gegenüber Stehen und den Neuregelungen eine Chance geben. Frau Thielke meinte, man müsse nun noch mehr miteinander reden und die Sichtweise der Betroffenen einbeziehen in die Entscheidungsfindung. Wunsch und Wille seinen vorrangig. Es bedürfe einer Haltungsänderung: denn wir wissen eben nicht besser was gut für den Betroffenen ist! Positiv sieht sie den Anfangsbericht. Die meiste Arbeit mache nun einmal der Verfahrensbeginn. Man solle sich ein Bild machen vom Betroffenen auch durch ein Anfangsgespräch, wenn möglich. Aber auch sie beklagte die mangelnde personelle Ausstattung der Justiz im Rechtspflegerbereich für diese neuen zusätzlichen Aufgaben. Herr Winterstein mahnte eine „adressatengerechte Sprache“ gegenüber den Betroffenen an, welche die UN-BRK bereits seit 2009 fordere. Hier sei auch der Dienstherr gefordert, entsprechend tätig zu werden, um eine bessere Kommunikation mit den Betroffenen zu erreichen. Frau Schwin-Haumesser sagte, es werde Zeit brauchen bis zu einer vollständigen Umsetzung der Reform im Alltag. Wichtig sei ihr, dass kritische Äußerungen des Betroffenen den Betreuern zur Stellungnahme zugeleitet werden, um diese seitens des Gerichts richtig einordnen zu können. Frau Thielke mahnte mehr Kooperation zwischen allen Beteiligten im Betreuungsverfahren an. Herr Winterstein plädierte für eine Reform der Rechtspflegerausbildung. Diese sei wie die Ausbildung der Volljuristen eine Allrounderausbildung. Es müsse eine Zusatzausbildung bzw. eine Fortbildung im Bereich Soziales geben um dem Menschen in seiner Gesamtheit gerecht zu werden. Herr Savini widersprach hier für das Grundstudium und nannte dabei einen Anteil von nur etwa 10 % der Absolventen, die anschließend am Betreuungsgericht arbeiten. Er plädierte vielmehr für Fortbildungen in den Bereichen Verhandlungsführung und Kommunikation für Betreuungs- aber auch für Versteigerungsrechtspfleger, die natürlich der Dienstherr anbieten müsse. Frau Thielke meinte, die juristische Fachsprache müsse auch in anderen Rechtsgebieten adressatengerechter „übersetzt“ werden. Es gäbe aktuell aber noch keine Standards bzw. Merkblätter in „Leichter Sprache“. Ggfs. müssten den Betroffenen juristische Entscheidungen vereinfacht mündlich/schriftlich erklärt werden. Fortbildungen hierzu fehlten aber bislang. Auch sollte ein Rechtspfleger die Krankheitsbilder der Betroffenen kennen. Die Vielfalt und der Umfang des Betreuungsrechts sollte aber auch innerhalb der Justiz mehr Anerkennung finden. Frau Schwin-Haumesser ergänzte, dass Kommunikation manchmal wichtiger wie Fachwissen sei. Herr Winterstein sagte aus Richtersicht, dass der Betreuungsrichter manchmal wie ein Sozialarbeiter tätig sei. Ein idealer Betreuungsrichter habe genügend Lebenserfahrung, sei in Kommunikation geschult, habe einen Komplettüberblick über das geltende Recht und seine Anwendung, könne die komplexe soziale Situation des Betroffenen überblicken, sei im Sozial-, Miet- und Vollstreckungsrecht bewandert. Ähnliches gelte natürlich auch für den idealen Betreuungsrechtspfleger. Frau Schwin-Haumesser als Berufsbetreuerin verwies darauf, dass ein rechtlicher Betreuer sich auch mit sozialer Arbeit auskennen müsse. Abschließend war man sich auch darin einig, dass die Zusammenarbeit zwischen Richter und Rechtspfleger weiterhin sehr wichtig sei, um die Betroffenen / Betreuer ausreichend Beraten / Beaufsichtigen zu können.

(Die Teilnehmer im Plenum beteiligten sich natürlich zahlreich an der Diskussion ohne hier namentlich erwähnt worden zu sein.)

 

Nach dem abschließenden gemeinsamen Mittagessen traten wir dann alle wieder die Heimreise an.

 

Als Fazit kann ich festhalten, dass sich meine Teilnahme in Bad Boll auf jeden Fall gelohnt hat. Die Tagung war gut organisiert. Unterkunft und Verpflegung stimmten. Der Umgang und die Gespräche mit Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet aber auch der Austausch mit den von unserer Arbeit betroffenen Nichtjurist war sehr gut und gewinnbringend für meine weitere Arbeit bei Gericht. Auch wenn man nicht bei allen Rechtsthemen naturgemäß mehr mitreden kann, ist doch auch ein Blick über den eigenen Tellerrand der unmittelbaren Arbeit immer hilfreich, denke ich. Ich kann daher jeder Kollegin und jedem Kollegen nur empfehlen einmal nach Bad Boll zu fahren, zumindest dann, wenn das aktuelle Arbeitsgebiet gerade ein Thema dort ist.

 

Mariko Jahn
Rechtspfleger AG Zwickau

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