Verband Sächsischer Rechtspfleger
 Verband Sächsischer Rechtspfleger - 30 Jahre VSR
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Ergebnisse der Tarifverhandlungen vom 02.03.2019 in Potsdam

03. März 2019

Bei der dritten Runde der Tarifverhandlungen (28.02. – 02.03.2019) in Potsdam wurde sozusagen „in letzter Minute“ – nämlich erst am späten Samstagabend – doch noch ein für beide Seiten akzeptabler Kompromiss gefunden. Grob zusammengefasst haben sich die Länder (außer Hessen) und die Gewerkschaften auf Folgendes geeinigt:

1. Entgelterhöhung

  • zum 1. Januar 2019 (also rückwirkend) beträgt die lineare Steigerung 3,2 % (mindestens 100 Euro)
  • zum 1. Januar 2020 nochmals 3,2 % (mindestens 90 Euro) und
  • zum 1. Januar 2021 schließlich 1,4 % (mindestens 50 Euro)

Die Laufzeit beträgt dieses Mal 33 Monate (also bis 30. September 2021), um eine längere Planungssicherheit für die Länder zu gewährleisten.

2. Auszubildende

  • Die Ausbildungsentgelte (TVA-L BBiG und TVA-L Pflege) werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro (TVA-L Gesundheit um 45,50 Euro und 50 Euro) erhöht.
  • Der Urlaubsanspruch erhöht sich einheitlich auf 30 Tage.
  • Die alten Übernahmeregelungen werden wieder in Kraft gesetzt. Eine Übernahmegarantie gibt es aber noch nicht.

3. Entgeltordnung

  • Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1-8) bzw. auf 180 Euro (EG 9-14) erhöht, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Der Forderung nach einer stufengleichen Höhergruppierung wollte die TdL nicht nachkommen.
  • Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt.

Im Einzelnen könnt ihr die Ergebnisse im Einigungspapier  nachlesen.

Der dbb Beamtenbund und Tarifunion hat bereits in einem entsprechenden Flugblatt  zu den Ergebnissen Stellung genommen.

 

Update:

Am 25. März 2019 wurde zwischen dem Finanzminister Dr. Matthias Haß sowie Markus Schlimbach (Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Sachsen), Nannette Seidler (Landesvorsitzende des SBB) und Reinhard Schade (Landesvorsitzender des Sächsischen Richtervereins) vereinbart, dass die erfolgte Tarifeinigung zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung im Freistaat Sachsen übertragen werden soll.

Pressemitteilung des SMF

 

Katharina Kreß

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