Berufsbild

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamte der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz (ehemals gehobener Justizdienst). Sie sind Fachjuristen, die insbesondere bei den Amtsgerichten und den Staatsanwaltschaften vielseitige Tätigkeiten wahrnehmen.

Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben der Dritten Gewalt - wie Richter - in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Bei ihren Entscheidungen sind sie nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisung gebunden. Eine Überprüfung ihrer Entscheidungen findet ausschließlich im Rechtsmittelverfahren statt.

Bei den dem Rechtspfleger übertragenen Aufgaben handelt es sich z. B. um die folgenden Tätigkeiten:

  • Beim Betreuungs- und Familiengericht bestellen und entlassen sie Vormünder und Pfleger und kontrollieren deren Tätigkeit. Ferner obliegt ihnen die Kontrolle der Amtsführung der von den Richtern bestellten Betreuer. Sie genehmigen zudem wichtige Rechtsgeschäfte der Eltern, Vormünder und Betreuer, die diese insbesondere im Bereich der Vermögensvorsorge für deren Kinder, Mündel und Schutzbefohlenen abschließen. Ebenso werden Vaterschaftsanerkenntnisse beurkundet.
     
  • Beim Nachlassgericht leiten die Rechtspfleger die Termine zur Testamentseröffnung. Bei Eintritt der gesetzlichen sowie gewillkürter Erbfolge entscheiden sie über das Erbrecht und erteilen die Erbscheine in unstreitigen Fällen. Sie führen Nachlassverhandlungen und die Auseinandersetzung von Miterben durch. Ferner beurkunden sie Erbausschlagungen und führen das Todeserklärungsverfahren durch.
     
  • In den Grundbuchabteilungen der Amtsgerichte entscheiden sie über Anträge auf Eintragungen und Löschungen von Eigentumsrechten, Grundpfandrechten und sonstigen Belastungen bei Grundstücken und Eigentumswohnungen.
     
  • Beim Handelsregister sind Rechtspfleger für die Führung des Registers A (Einzelkaufleute und Personengesellschaften) voll und beim Register B (GmbH und Aktiengesellschaften) für die Pflege nach der Ersteintragung zuständig. Ferner obliegt ihnen die Führung des Güterrechts-, Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregisters.
     
  • Beim Vollstreckungsgericht führen Rechtspfleger Zwangsversteigerungen von Grundstücken und Eigentumswohnungen durch und leiten die Gerichtstermine im Insolvenzverfahren. Sie erlassen Lohn- und Forderungspfändungsbeschlüsse und entscheiden in Volltreckungsschutzsachen auch bei Zwangsräumungen von Wohnungen.
     
  • Bei den Zivilgerichten sind sie zuständig für die Festsetzung von Verfahrenskosten und von Rechtsanwaltsvergütungen sowie für das Verfahren der Prozesskostenhilfe.
     
  • Bei den Staatsanwaltschaften sind die Rechtspfleger im Wesentlichen zuständig für die Strafvollstreckung einschließlich des Erlasses von Haftbefehlen und der Ausschreibung von Personen zur Fahndung. In der Geldstrafenvollstreckung entscheiden sie über die Gewährung von Zahlungserleichterungen und Strafaufschub sowie über die Anordnung von Ersatzfreiheitsstrafen.
     
  • Nach einer Zusatzausbildung können sie die Funktionen eines Amtsanwaltes ausüben und in bestimmten Verfahren wie ein Staatsanwalt Klage erheben.
     
  • In den Gerichtsverwaltungen nehmen die Rechtspfleger die Funktion von Vorgesetzten für die nichtrichterlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahr und sind für das reibungslose Funktionieren der Geschäftsabläufe mit verantwortlich. Zudem können Rechtspfleger als Referenten in Obergerichten und im Justizministerium mit vielseitigen Verwaltungsaufgaben betraut werden.
     
  • In der Leitstelle für Informationstechnologie bringen Rechtspfleger u.a. ihre fachliche Kompetenz gewinnbringend bei der Umsetzung von EDV-Projekten, wie der E-Akte, ForumSTAR, GeFa, WebSta etc., ein und tragen somit wesentlich zur Schaffung praxisorientierter Softwareanwendungen bei.