Jugend

Bereits als Rechtspflegeanwärter ist die Vertretung durch eine starke Berufsvertretung unerlässlich.

Deshalb kümmern wir uns um Themen wie Studienbedingungen, Praxiseinsatz, Möglichkeit des Austauschs mit erfahrenen Rechtspflegern, Übernahmemöglichkeiten usw. Aber auch nach Aufnahme der Tätigkeit als „fertiger“ Rechtspfleger unterstützt unser Verband insbesondere die jungen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bis 30 Jahre bei Themen wie Einsatzmöglichkeiten nach dem Abschluss, Entwicklungsmöglichkeiten, Fortbildungen usw.

Ganz besonders wichtig ist hierbei der Austausch über gegenwärtige Anliegen und Probleme im Jugendbereich sowie die Gewinnung neuer Mitglieder.

Unsere Jugendbeauftragte informiert regelmäßig alle jungen Mitglieder über aktuelle Themen per Newsletter. Zu den "jungen Mitgliedern" zählen Mitglieder bis zur Vollendung des 31. Lebensjahres, Anwärter und alle Interessierten.

Bei Interesse an einer Mitarbeit im Jugendbereich oder an dem Newsletter schreibt einfach eine E-Mail an jugend(at)bdr-vsr.de.