Bezirksverein Leipzig

Abschlussbericht des Projektes zum Tragen von Roben durch Rechtspfleger beim Amtsgericht Leipzig

26. Oktober 2018

Ich finde es echt stark, dass der den Termin leitende Rechtspfleger eine Robe trägt. Das waren die Worte eines Gläubigervertreters im Zwangsversteigerungstermin beim Amtsgericht Leipzig am 28. November 2017. Durch das Tragen einer Robe wird das Vollstreckungsgericht viel besser repräsentiert. Ein weiterer Gläubigervertreter meinte im Termin am 17. Oktober 2017 deshalb, dass er hoffe, dass sich das Tragen von Roben durch Rechtspfleger bundesweit durchsetzt. In einem weiteren, umfangreichen Versteigerungstermin am selben Tage lobten mehrere Bieter gegenüber dem zuständigen Rechtspfleger ausdrücklich die positive Außenwirkung der Robe im Zwangsversteigerungsverfahren.

Das sind lediglich Auszüge aus dem Abschlussbericht zu unserem Modellversuch zum Tragen von Roben durch Rechtspfleger beim Amtsgericht Leipzig, den der Landesvorstand am 8. Oktober 2018 an das Sächsische Staatsministerium der Justiz senden konnte. Ausgestattet mit einer Genehmigung des Justizministers und einer Dienstanweisung des Präsidenten des Amtsgerichts Leipzig trugen die Rechtspfleger der Zwangsversteigerungsabteilung des Amtsgerichts Leipzig in den Versteigerungsterminen vom 1. August 2017 bis zum 31. Juli 2018 Roben. Und sie haben es trotz der Möglichkeit, im Einzelfall davon abzusehen, in allen Versteigerungsterminen getan. Die Reaktionen der Gläubigervertreter waren positiv. Einige zu den Terminen erschienene Rechtsanwälte trugen selbst eine Robe.

Auch die Rechtspfleger haben ihre Terminsleitung in Robe sehr positiv wahrgenommen. Sie berichten, dass sich die in den Terminen bei einer größeren Anzahl anwesender Bietinteressenten teilweise bestehende Unruhe gelegt habe. Gerade die Verhandlung über den Zuschlag wurde in der Vergangenheit dadurch gestört, dass viele Bietinteressenten nach dem Ende der Bietzeit den Saal verließen. Das war während der Terminsleitung mit Roben nicht mehr der Fall.

Der Modellversuch hatte durch die Öffentlichkeit der Versteigerungstermine auch eine gewisse Außenwirkung. Im recht kurzen Zeitraum von einem Jahr haben beim Amtsgericht Leipzig fast 4.500 Gläubiger- und Schuldnervertreter sowie Bietinteressenten Rechtspfleger in Roben gesehen. Diese und weitere Daten sind im vorgelegten Abschlussbericht aufgeführt und erläutert. Gemeinsam mit historischen Betrachtungen und rechtlichen Ausführungen zur Robe sind die Argumente unseres Verbandes für ein Tragen von Roben durch Rechtspfleger zusammengefasst.

Nun hoffen wir, dass wir neben unseren bereits vorgetragenen rechtlichen Argumenten auch hinreichend tatsächliche Argumente erhoben haben, um eine Änderung von Teil A Abschnitt III VwV Justizorganisation zur Amtstracht zu rechtfertigen. In den Gesprächen mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und dem Oberlandesgericht Dresden werden wir weiter dafür werben, dass Rechtspfleger zukünftig Roben tragen dürfen.

Lars Beyer und Thomas Schneider

Abschlussbericht zum Projekt "Robe"