An der Herbsttagung des Präsidiums des Bundes Deutscher Rechtspfleger in Lübeck nahmen für unseren Verband Nicolette Klaudius und Lars Beyer teil.
Auf Grund der Entfernung und Vielzahl von Autobahnbaustellen entschieden wir uns als Transportmittel für die Deutsche Bahn. Der 09. November - ein in Deutschland historischer Tag - begann für uns suboptimal ... mit einer Zugverspätung von 30 min und dem damit einhergehenden Verpassen der Anschlüsse in Berlin und Hamburg. Der Wahn mit der Bahn ... man buche eben immer einen Zug früher. Doch schließlich erreichten wir das Ziel noch halbwegs im Zeitfenster, um uns für die Festveranstaltung im Lübecker Rathaus schick zu machen.
Der Landesverband Schleswig-Holstein hatte im Audienzsaal des Rathauses am Abend des 9. November 2017 zu einem Empfang geladen. Früher tagte in diesen heiligen Hallen der Lübecker Rat u.a. als "Obergericht" und entließ die Delinquenten - je nach Freispruch oder Verurteilung - durch die zweigeteilte Tür aufrecht bzw. gebückt. Vor der historischen Kulisse sprachen die geladenen Rednerinnen und Redner aktuelle Herausforderungen im Bereich der Rechtspflege, insbesondere die Nachwuchsgewinnung und die Digitalisierung in der Justiz, an.
Frau Diplom-Rechtspflegerin Sabine Fohler-John, als frisch gewählte neue Vorsitzende des schleswig-holsteinischen Landesverbandes und Nachfolgerin des nunmehr im Unruhestand befindlichen Kollegen Uwe Harm, begrüßte zahlreiche Gäste, insbesondere den Lübecker Senator für Wirtschaft und Soziales Sven Schindler, die Vertreterin des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung Ursel Hoppe, den Vizepräsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts Rainer Hanf, den Präsidenten des Landgerichts Lübeck Dr. Ole Krönert und weitere Vertreter der schleswig-holsteinischen Justiz.
Erfreulicherweise wurde in den Grußworten Tacheles geredet und mit kritischen Seitenhieben auf die Justiz nicht gespart.
So wies die Kollegin Fohler-John auf die angespannte Personalsituation im Rechtspflegerbereich in Schleswig-Holstein hin; es fehlten in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit nach aktuellen Personalbedarfsberechnungen 70 Vollzeitstellen. Sie forderte zudem dazu auf, die Bedeutung der Wahrnehmung von Aufgaben der Rechtsvorsorge und Rechtsfürsorge durch den Rechtspfleger als sachlich unabhängiges Entscheidungsorgan im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland außerhalb und auch innerhalb des öffentlichen Dienstes herauszustellen.
„Um den Beruf des Rechtspflegers von anderen Berufen im öffentlichen Dienst deutlich abzugrenzen, verweise ich auf die Bemühungen des BDR, mit der Reform des Rechtspflegergesetzes ein eigenständiges Rechtspflegeramt zu schaffen. Es ist an der Zeit, die qualifizierte Tätigkeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch in der deutschen Rechtsordnung zu sichern. Vor allem die Schaffung eines Rechtspflegeramtes würde eine deutliche Abgrenzung zur Ausübung einer "Funktion" darstellen. Ein Berufsstand mit qualifizierter Aufgabenwahrnehmung, Studium und Zukunftsperspektiven bedarf eines eigenständigen und gesicherten Status“, so die Landesvorsitzende.
Die Vertreter der schleswig-holsteinischen Landesjustiz hoben die positiven Erfahrungen mit der Einführung der Vertrauensarbeitszeit für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als wichtigen Schritt hervor und werteten diese zugleich als notwendiges Element zur Steigerung der Attraktivität des Berufes im Rahmen der Nachwuchsgewinnung, die es auch aus ihrer Sicht mehr in den Blick zu nehmen gelte.
Auch im Hinblick auf den sich ausweitenden Personaleinsatz in IT-Projektarbeiten wurde einiges kritisch hinterfragt, da Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger so für einen zu langen Zeitraum in ihren originären Aufgabenbereichen nicht zur Verfügung stünden. Die Digitalisierung in der Justiz bedürfe zwingend der Begleitung von Fachinformatikern, da die zu füllenden Lücken im Rechtspflegerbereich andernfalls immer schwerer zu schließen seien.
Mit Blick auf die vielfach thematisierte Nachwuchsgewinnung hob Herr Vize-Präsident Rainer Hanf die Formierung eines Teams durch das OLG Schleswig hervor, das insbesondere auf Berufsmessen aktiv auf Berufsanfänger zugehe. Da staunten wir Sachsen, da bei uns im Freistaat ja immer noch die mittelalterliche Meinung umhergeistert, der öffentliche Dienst sei ein Geschenk des Herrn und die Bewerber-Kinderlein kommen freiwillig in Scharen.
„Die Arbeit, die Sie leisten müssen, ist für das Funktionieren unseres Rechtsstaates unglaublich wichtig." Mit diesen Worten machte der Präsident des Landgerichts Lübeck Dr. Ole Krönert deutlich, welchen Stellenwert Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger aus seiner Sicht in der Justiz haben. Ihr Sachverstand sei nunmehr auch im Zusammenhang mit neu hinzugekommenen Aufgaben im Rahmen der Digitalisierung in der Justiz sehr gefragt.
Der Bundesvorsitzende des BDR Mario Blödtner appellierte mit seinem Vortrag zum Thema „Das Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit“ an die Politik und alle weiteren Justizangehörigen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die deutsche Justiz gemeinsam weiter stärken zu müssen. „Das Vertrauen, das die Öffentlichkeit der Justiz entgegenbringt, ist Voraussetzung für die Akzeptanz ihrer Entscheidungen und für die Herstellung und Wahrung des Rechtsfriedens. Rechtsprechung und Rechtspflege funktionieren nur, wenn sie das Vertrauen der Öffentlichkeit genießen“, so Blödtner.
Nach reichlich Applaus für die offenen Worte und kurzweiligen Reden ließen wir uns gern zu Köstlichkeiten des gastgebenden Bundeslandes einladen. Flensburger ploppt eben doch am besten. Nicht nur wir Leipziger waren dann "not amused", dass in Lübeck am Donnerstagabend auch der Ratskeller schon um 22.00 Uhr schließen wollte, trollten uns dann trotzdem Richtung Hotel, um für die anstehende lange Sitzung am Freitag ausgeschlafen und fit zu sein.
Mit den Impulsen des Vortages widmete sich das Präsidium des BDR auf seiner anschließenden Herbstsitzung neben vielen weiteren Themen und der Vorbereitung des dbb Gewerkschaftstages insbesondere der Thematik „Nachwuchsgewinnung“. Die Erfahrungsberichte, der Ideenaustausch und die somit verstärkte Zusammenarbeit sowie neue Initiativen der Landesverbände und der Bundesleitung werden in den Folgejahren bei der Berufswahl sicher auf mehr Interesse stoßen und den Berufsstand des Rechtspflegers stärken.
Wir vom Landesverband Sachsen sollten in den nächsten Jahren - neben den landesspezifischen Themen - den Fokus auch auf statusrechtliche Fragen wie die "Freie Dienstzeit" legen, da sich Sachsen bei derartigen Motivationsinstrumenten nach wie vor sehr zögerlich verhält. Im 1. Schritt sollten wir intern darüber diskutieren und die Kolleginnen & Kollegen von den Vorteilen überzeugen, d.h. den Gedanken in die Gerichte und Staatsanwaltschaften tragen.
Den Freitagabend verbrachten wir zusammen mit ca. 20 anderen Präsidiumsmitgliedern und Teilnehmern beim Essen im türkischen Restaurant "Merhaba" und anschließend in kleinerer Runde beim Absacker im "Nachtschwärmer" mit leckerem Kellerbier namens "Engel".
Am Samstag war dann auch noch etwas Zeit für Kultur, welche Nicolette und ich für einen 2-stündigen Stadtspaziergang bei echtem Hundewetter nutzten. Das Holstentor, den Dom und eine Marzipanmanufaktur muss man ja mindestens in Lübeck mal gesehen haben.
Glücklicherweise bleiben wir auf der Rückfahrt von Verspätungen verschont und fuhren kurz vor 19.00 Uhr wieder im Leipziger HBF ein. Unser Fazit: Lübeck war eine Reise wert ... und die Betonung liegt nicht auf eine.
Wir danken dem VRB und Diana Böttger für die Genehmigung zur Nutzung einiger Direktzitate und Berichtspassagen.
Nicolette Klaudius und Lars Beyer