Als ich vor einiger Zeit im Newsletter von meinem Amtsanwaltsstudium berichtete, befand ich mich noch mittendrin. Nun ist es vollbracht!
Bis Januar 2018 befanden wir, mein Kollege Paul Gräfe und ich, uns im fachpraktischen Studienteil der Ausbildung an der Staatsanwaltschaft Chemnitz. Wir hatten Unterricht, schrieben Klausuren, bearbeiteten jeder ein Dezernat und waren, genau wie die Staatsanwälte, zu Sitzungen eingeteilt, die wir selbständig vorbereiteten und allein wahrnahmen. So hatten wir jeder mindestens einen Sitzungstag pro Woche, meist beim Amtsgericht Chemnitz, aber auch an den Amtsgerichten Döbeln, Freiberg oder Marienberg.
Für mich sind und waren die Verhandlungen das Salz in der Suppe bei der Tätigkeit als Amtsanwältin. Man kann sich noch so gut vorbereiten, in der Verhandlung nimmt das Ganze häufig eine völlig andere Wendung und darauf muss man entsprechend flexibel reagieren. Dabei erschloss sich mir auch der Sinn des sogenannten „Inbegriffs der Hauptverhandlung“, denn manchmal hat sich der Sachverhalt nach der Beweisaufnahme in der Verhandlung ganz anders dargestellt, als zuvor in der Akte auf dem Papier. Damit kann man sich natürlich auch nur bedingt auf das Plädoyer vorbereiten. Aber genau das macht den Reiz aus. Und es ist wie bei allem: mit der Wiederholung kommt auch die Routine und damit die Sicherheit beim Plädieren.
Zusätzlich wurde es uns im Rahmen der Ausbildung auch ermöglicht, bei der Polizei zu hospitieren. Um die Arbeit der Ermittler besser zu verstehen und kennenzulernen, habe ich eine Zwölfstundenschicht beim Polizeirevier Chemnitz-Nordost mitgemacht. Die Einsätze, bei denen ich dabei sein durfte, waren vielfältig und seit diesem Tag habe ich definitiv mehr Verständnis für die Tätigkeit von Polizisten.
Anfang Februar 2018 mussten wir die Praxis noch einmal für das Fachstudium II Richtung Fachhochschule für Rechtspflege in Nordrhein-Westfalen verlassen. Wir bereiteten uns dort intensiv zwei Monate auf die vier fünfstündigen Examensklausuren vor.
Seit April 2018 waren wir wieder an der Staatsanwaltschaft Chemnitz und damit hatte die Zeit des Wartens begonnen:
Zunächst haben wir auf die Prüfungsergebnisse und die damit verbundene Mitteilung, ob wir zum mündlichen Examen zugelassen sind, gewartet. Mitte Juni war es soweit und wir erhielten die Einladung. Am 2. Juli 2018 haben wir im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf beim Landesjustizprüfungsamt die mündliche Prüfung – ganztägig, mit Aktenvortrag und unter gehöriger Anspannung – abgelegt. Beide haben wir mit Prädikat bestanden und damit als Erste für Sachsen das Amtsanwaltsstudium abgeschlossen.
Am 14. März 2019 hatte dann das Warten ein Ende. Es war soweit, mein Kollege und ich erhielten aus den Händen von Herrn Generalstaatsanwalt Strobl unsere Ernennungsurkunden.
Zum 1. April 2019 wurden wir zur ersten Amtsanwältin und zum ersten Amtsanwalt von Sachsen ernannt. Zugleich wurde mein Kollege an die Staatsanwaltschaft Leipzig und ich an die Staatsanwaltschaft Dresden versetzt. So bin ich zwar nach Dresden zurückgekehrt, habe jedoch zugleich endgültig das Amtsgericht Dresden und damit die ordentliche Gerichtsbarkeit verlassen. Als frisch ernannte Amtsanwältin habe ich meine Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Dresden begonnen. Ich wurde hier sehr herzlich aufgenommen und anders als bei unserem Start vor zwei Jahren in Chemnitz, hat es sich inzwischen bei allen, den Staatsanwälten, Richtern, Rechtsanwälten usw., herumgesprochen, dass es jetzt auch in Sachsen Amtsanwälte gibt und ich muss nicht immer erklären, wer und was ich bin.
Auch die Amtsanwälte des zweiten Studienjahrganges haben inzwischen ihr schriftliches Examen abgelegt und sind auf dem Weg ihr Studium abzuschließen. Auch wenn die Ausbildung und Erprobung natürlich nicht immer ein Zuckerschlecken waren, würde ich es jederzeit wieder tun. Die Tätigkeiten und Aufgaben, die ich jetzt ausübe, entspricht dem, wie ich es mir vorgestellt habe. Ich kann nur jedem empfehlen, sich einmal intensiver mit dem Berufsfeld eines Amtsanwaltes zu befassen. Der kürzeste Weg zur Information diesbezüglich ist ein Anruf bei mir oder ein persönliches Gespräch. Und ich glaube, es wird auch weiterhin spannend bleiben, denn es gilt natürlich die nächsten Jahre den Berufsstand des Amtsanwaltes in Sachsen zu etablieren und die Existenz von Amtsanwälten zu einem Selbstverständnis werden zu lassen.
Katrin Sontag