Bericht zum Besuch einer österreichischen Justizdelegation an der Hochschule Meißen und Fortbildungszentrum (HSF) vom 13.06.2017

13. Juni 2017

Im Rahmen einer 3-tägigen Studienreise verweilten österreichische Justizkollegen am 13.06.2017 einen Tag in Meißen, um sich sowohl in die "Geheimnisse" des Fachbereiches Rechtspflege an der HSF Meißen einweihen zu lassen als auch einen kulturellen Abstecher in die Porzellanmanufaktur und die historische Altstadt zu wagen.

Auf Einladung von Herrn Fachbereichsleiter Dr. Heiko Gojowczyk und auf Wunsch der Delegation reisten Herr Vizepräsident Dr. Dominik Schulz, die Kollegin Katrin Goder und meine Wenigkeit zwecks eines Erfahrungsaustausches an unsere alte Wirkungsstätte.

Für den Fachbereich Rechtspflege waren zudem anwesend die Dozent(inn)en Frau Dipl.-Rpfl. (FH) Stephanie Müller und Herr RD Marcus Schracke.

Gegen 9.00 Uhr begrüßte Herr Prof. Fritz Lang - als Vertreter des Rektors - die Gäste und stellte Ihnen die HSF Meißen in einem Kurzabriss vor. In der sich anschließenden Vorstellungsrunde durften wir die österreichische Abordnung wie folgt kennenlernen:

Herr Dr. Gojowczyk konnte ab 10.00 Uhr mit einem Vortrag zur Ausbildung, den Aufgaben und der Stellung des Rechtspflegers in Deutschland glänzen. Besonders interessant für uns war der Abgleich des österreichischen mit dem deutschen Rechtspflegergesetz und die Erfahrungsberichte der Gäste hierzu.

Anders als in Deutschland kennt unser Nachbarland keinen Universalrechtspfleger, sondern bildet die Kolleg(inn)en in einem mehrstufigen System binnen 5 Jahren zu sogenannten Spartenrechtspflegern aus, mithin Spezialisten auf einem Rechtsgebiet, in welchem die Absolventen dann auch ein Berufsleben lang tätig sind, falls sie nicht in die Verwaltung wechseln oder einen ergänzenden Kurs (2 Jahre) absolvieren. Für weitergehende Informationen wird höflich auf die Präsentation von Herrn Amtsdirektor Szöky und Frau Amtsdirektorin Brigita Ehrentraud verwiesen (Links s.u.).

Von 11.30 Uhr bis 12.15 Uhr berichteten Frau Dipl.-Rpfl. (FH) Katrin Goder und ich aus den Einsatzgebieten der Rechtspfleger am Amtsgericht Leipzig. Herr Vizepräsident Dr. Schulz konnte sich zudem mit interessanten Details zu Pebb§y sowie zur Personalausstattung und -verwendung einbringen. Die gut informierten und bis ins Detail interessierten Gäste stellten uns insbesondere Fragen zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Richtern/Staatsanwälten und Rechtspflegern sowie zu den Besoldungsstufen und Aufstiegsmöglichkeiten. Hier konnten wir durchaus Parallelen zu unserer Alimentation feststellen. In Österreich kann es der Rechtspfleger - je nach Einsatzgebiet und Verantwortung - von der A 2.2. bis zur A 2.7. bringen, was in Geld ausgedrückt einem Bruttogehalt von 1.910 € (Ausbildung) bis maximal 5.500 € (Endstufe) entspricht.

Für weitere Informationen, z.B. zur Standesvertretung oder zu den Aufgabenbereichen der ca. 630 österreichischen Diplom-Rechtspfleger(inne)n empfehle ich folgende Links: https://www.vdroe.at sowie https://www.justiz.gv.at

Mit dem anschließenden Rundgang über den Campus der Hochschule samt Bibliothek wurde der Vormittag abgerundet und zum gemütlichen Teil (gemeinsames Mittagessen in der Mensa) übergegangen.

Von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr folgten die spannenden und mit gewohnt lässigem Charme vorgetragenen Präsentationen von Frau Amtsdirektorin Ehrentraud und Herrn Amtsdirektor Szöky zur Ausbildung und zur Historie des österreichischen Rechtspflegers im Audimax vor den anwesenden Studenten der Einstellungsjahrgänge 2015 und 2016. Insbesondere der bei uns in Deutschland nicht mehr politisch korrekte Fachterminus der "Exekution" für die Zwangsvollstreckung brachte uns zum Schmunzeln. Etwas neidisch blickten wir auch auf die Bilder des vor über 100 Jahren als Schloss errichten Justizbildungszentrums (JBZ) Schwechat vor den Toren Wiens. Die von Herzen ausgesprochene Einladung zum Besuch desselben werden wir als Verband oder auch die Anwärter als Studienreise sicher in naher Zukunft gern wahrnehmen.

Auf die mit Schmunzeln vorgetragene Frage einer Studentin, ob denn auch eine Übernahme eines deutschen Absolventen in den österreichischen Staatsdienst möglich wäre, falls es in Sachsen mit der Übernahme nicht klappt (ein leidiges Thema...), musste Frau Ehrentraud leider verneinend antworten. Eine der Zugangsvoraussetzungen für dieses hoheitliche Amt ist eben die österreichische Staatsbürgerschaft, was die junge Kollegin wahrscheinlich derzeit (noch) nicht erfülle. Aber vielleicht kann man dieses "Problem" ja im nächsten Skiurlaub auf der Hütten beim Besentanz angehen. ;-)

Natürlich kamen wir 3 Leipziger nicht ohne Gastgeschenk wieder nach Hause. So vervollständigt unter anderem ein Wimpel des befreundeten österreichischen Verbandes nunmehr wie folgt mein Büro:

...und den Rechtspflegerwein werden wir uns in Gedanken an einen wunderbaren Tag sicher auch zeitnah schmecken lassen.

Auf diesem Wege nochmals vielen Dank für den Besuch, die Offenheit und Herzlichkeit der Gäste aus Österreich. Wir freuen uns schon jetzt darauf, Herrn Amtsdirektor Szöky am 18. Oktober 2017 in Leipzig zu unserem diesjährigen Rechtspflegertag wieder begrüßen zu dürfen. Er hat dankenswerterweise zugesagt, für uns in einem Vortrag über die Erfahrungen unseres Nachbarlandes mit der elektronischen Akte zu referieren.

Euer Vorsitzender
Lars Beyer

Präsentation Walter Szöky

Präsentation Birgita Ehrentraud