Bericht über die Tagung des BDR-Präsidiums in Berlin am 21.04.2023

21. April 2023

Am 21. April 2023 fand in Berlin die Tagung des Präsidiums des BDR statt. Ich war für euch

vor Ort und möchte über die aktuellen Themen, Veranstaltungen und anstehende Projekte

berichten.

Nach der offiziellen Begrüßung und den formalen Feststellungen zur Beschlussfähigkeit etc. wurde zunächst den ehemaligen Mitgliedern des Präsidiums für ihr Engagement gedankt und feierlich verabschiedet.

Erster Themenkomplex war Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung. Es soll ein
Netzwerk der Öffentlichkeitsreferenten gebildet werden, um den Austausch zu intensivieren. Zudem wurde ein Flyer zur Mitgliederwerbung erstellt. Dieser kann für den jeweiligen Landesverband noch individualisiert und angepasst werden. Die Vorteile einer Mitgliedschaft werden ausführlich dargestellt.

Die DJG betreibt in vielen Bundesländern aktive Werbung um Rechtspfleger als Mitglieder. Der BDR ist deshalb an den dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) herangetreten, da die DJG weiterhin gegen die getroffene Vereinbarung von 1983 verstößt, dass ausschließlich der BDR die Interessen der Rechtspfleger vertreten darf. Nur unter dieser Bedingung ist der BDR damals dem DBB beigetreten. Es wird daher darüber nachgedacht, die Schiedsgerichtsbarkeit anzurufen. In Sachsen bestehen hier keine Spannungsfelder.

An das Jugendpräsidium wurde der Auftrag gegeben der Frage nachzugehen, ob der Name „Bund Deutscher Rechtspfleger“ noch zeitgemäß ist. Dabei geht es sowohl um das Wort „Bund“ als auch die Frage, ob „Rechtspfleger“ zukünftig gegendert werden sollte.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Eingruppierung der Geschäftsstellenbeschäftigten in E9a wurde ebenfalls thematisiert. Über ein Abstandsgebot kann erst debattiert werden, wenn die Besoldungsgruppen A6-A8 angepasst werden sollten. Einige Bundesländer fordern nunmehr ein Einstiegsamt A10 für die Rechtspfleger. Dieses Thema werde ich mit in die Gespräche bei der Justizministerin und dem Oberlandesgerichtspräsidenten nehmen.

Es folgten die Berichte der Fachkommissionen. Die Übersicht über die Kommissionen findet ihr übrigens auf der Internetseite des BDR. Wer sich im Bereich fachlicher Stellungnahmen engagieren möchte, ist dort gut aufgehoben. Bisher ist Sachsen leider in keiner dieser Kommission vertreten. Ich würde mich persönlich sehr freuen, wenn wir das zukünftig ändern könnten. Eure fachliche Expertise ist hier ausdrücklich erwünscht; z. B. gibt es in der Kommission „Handels- und Registerrecht“ nur ein Mitglied. Bitte meldet euch bei Interesse bei uns oder dem BDR.

Der Bundesvorsitzende, Mario Blödtner, war zu Gesprächen im Bundesjustizministerium. Es wurde ein Entscheidungspaket geschnürt und wird demnächst zur Entscheidung vorgelegt werden: Aufhebung der Richtervorbehalte aus § 19 RpflG, Übertragung der
Forderungspfändung auf den Gerichtsvollzieher, Übertragung des Verbraucherinsolvenz-
verfahrens auf den Rechtspfleger. Sobald es hier konkreteres zu vermelden gibt, werden wir berichten.

Zum Richter- und zum Notarverband wird aktiv der Kontakt gesucht werden, insbesondere um zum Thema Alimentation und Aufgabenübertragung ins Gespräch zu kommen.

Beim dbb wurde der Antrag gestellt, ein Rechtspflegerpräsidium zu installieren, das die
Rechtspflegeraufgaben verteilt. Der Antrag wurde angenommen. Da der dbb derzeit intensiv mit den Tarifverhandlungen beschäftigt ist, wird sich mit dem Antrag wahrscheinlich nicht in nächster Zeit beschäftigt werden.

Das neue Rechtspflegerblatt findet ihr demnächst auf der Homepage des BDR. Beiträge
sind hier jederzeit erwünscht. Gleiches gilt für das Rechtspflegerstudienheft. Hier wären
auch Nachrichten aus den Fachhochschulen erwünscht.

 

Tanja Romstedt
Vorsitzende