Bericht zum Gespräch mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden am 25.03.2019 in Dresden

25. März 2019

Am 25. März 2019 fand das diesjährige Gespräch mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden und dem Verband Sächsischer Rechtspfleger statt. Neben Herrn Häfner war der Abteilungsleiter der Personalabteilung Herr Ziemann anwesend und konnte uns über so manch eine Herausforderung bei der Stellenbewirtschaftung, den Beurteilungen und den Beförderungen informieren.

Da in diesem Jahr wieder die Beurteilungsrunde für die Rechtspfleger ansteht, nahm dieses Thema einen großen Teil des Gespräches ein.

Nachdem über viele grundlegende Dinge gesprochen wurde, bleibt weiterhin festzustellen: Jeder ist seines Glückes Schmied. Ihr müsst Euch selbst für Eure Punkte einsetzen und die Beurteilung inhaltlich prüfen. Jeder Punkt kann am Ende eine Beförderung ausmachen oder eben nicht. In dem letzten Beurteilungszeitraum wurde in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit viel befördert, jetzt wird die Luft dünner. Es wird noch Beförderungen geben, aber nicht mehr in dem bisherigen Umfang. Es stehen nur noch wenige unterwertig besetzte Planstellen bzw. sehr wenige höherwertige freie Stellen zur Verfügung, die im Rahmen der kommenden  Ausgleichsverhandlungen der Oberbehörden durch Stellenumsetzungen in andere Geschäftsbereiche wohl noch sinken werden.

Des Weiteren haben wir die Einführung der Robe für den Rechtspfleger besprochen. Der Verband plant die Beschaffung der Roben und wird Euch zu gegebener Zeit näher zu dem Vorhaben informieren.

Ebenso wichtig ist die Nachwuchsgewinnung. Dafür wurde 2018 im Freistaat Sachsen eine Ausbildungsoffensive gestartet. Eine Maßnahme im Rahmen der Ausbildungsoffensive ist die Erhöhung der Anwärterzahlen; ab Herbst 2019 wird in Meißen der Fachbereich Rechtspflege wieder zweizügig unterrichtet. Dies ist erfreulich. Hoffen wir, dass es dann auch die Möglichkeit der Übernahme für alle Anwärter gibt.

Außerdem wird Einiges getan, um für unseren Beruf Werbung zu machen. Wir als Verband unterstützen das Vorhaben gerne und freuen uns auf frisches Blut in unseren Reihen.

Als weiteres Thema haben wir das Datenbankgrundbuch angesprochen. Dessen Einführung wurde nunmehr auf 2023 verschoben und soll nach 5 Jahren abgeschlossen sein. Auch im Vorgriff auf das für die Umschreibung benötigte Personal werden die Anwärterzahlen erhöht. Unklar ist noch, wie die Umschreibung erfolgen soll, d. h. ob es eine Umstellungsgruppe geben wird oder die Grundbuchämter personell verstärkt werden. Jedenfalls gilt es im Rahmen des Projektes sämtliche Grundbücher von alten Rechten zu bereinigen.

Abschließend haben wir die diesjährige Mitgliederversammlung besprochen. Diese wird am 4. Dezember 2019 im Oberlandesgericht Dresden stattfinden. Also haltet euch den Tag schon mal frei, neben einer spannenden Podiumsdiskussion zum Thema Wertschätzung, wird es die Neuwahlen des gesamten Vorstandes geben. Außerdem feiern wir unser 25jähriges Vereinsjubiläum.

Für den Vorstand

 

Mandy Zschach, Geschäftsführerin