Bericht zum Gespräch mit der Justizministerin am 28.09.2020 in Dresden

28. September 2020

Mit unserem Besuch im Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung konnten wir die guten Gespräche aus der letzten Legislaturperiode in diesem Jahr fortsetzen.

Jedoch beinhaltete unser Termin auch einen Neuanfang, da auf Seiten des Ministeriums mit Frau Katja Meier eine neue Ministerin saß und unser Verband war mit unserer neuen Vorsitzenden Tanja Grundmann vertreten. Frau Meier wurde von Herrn Dr. Albrecht Fiedler begleitet. Tanja wurde von Sandro Lohse und Thomas Schneider begleitet.

Nach einem kurzen gegenseitigen Vorstellen hatten wir in Eröffnung der Unterhaltung die Möglichkeit, unsere Sicht als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auf verschiedene Themen der sächsischen Justiz darzulegen. Wir verwiesen darauf, dass aus unserer Perspektive der in der vorletzten Legislaturperiode vom Sächsischen Landtag beschlossene Personalabbau beendet werden müsse (z. B. Streichung der kw-Vermerke im Haushaltsplan). Denn mit unseren Mitgliedern nehmen wir wahr, dass auf der einen Seite die Zahl der Pensionierungen sowie Verrentungen steigt und auf der anderen Seite zu wenig neue Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in die Gerichte und Staatsanwaltschaften kommen. Wir brachten unsere Hoffnung zum Ausdruck, dass die Kampagne „Job mit J“ ebenfalls auf den Rechtspflegerberuf ausgedehnt wird und boten die Unterstützung unseres Verbandes bei der Nachwuchsgewinnung an. Dieses Angebot stieß, wie bereits bei unserem Gespräch mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden, auf offene Ohren.

Insgesamt nahm die Zukunftsfähigkeit der sächsischen Justiz in unserem Dialog einen breiten Raum ein. Neben der Attraktivität für Berufseinsteiger und einer angemessenen Personalausstattung hat die gute Vereinbarkeit von Arbeit und Familie eine herausgehobene Bedeutung, was auch von Frau Meier nochmals hervorgehoben wurde. Deshalb sollen die Erfahrungen aus der Zeit der weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch COVID-19 genutzt werden, mobiles Arbeiten stärker zu fördern. In diesem Zusammenhang wird die E-Verfahrensakte weiter an Bedeutung gewinnen. Bereits heute wird ein Zuschlag in der Personalbedarfsberechnung gewährt, um die durch den Einsatz und die Änderung elektronischer Arbeitsmittel bedingten Veränderungen im Bearbeitungsaufwand temporär zu berücksichtigen. Möglicherweise wird dieser aufgrund der Einführung der E-Verfahrensakte angepasst. Wir wiesen darauf hin, dass nach unserer Erfahrung die elektronische Bearbeitung mittels Fachverfahren auch im normalen Arbeitsalltag zu zusätzlichen Aufwänden führt, die aus unserer Sicht nicht hinreichend durch den errechneten Personalbedarf abgebildet werden.

Am Ende unseres sehr angenehmen Gesprächs verabredeten wir, uns nächstes Jahr erneut zu treffen. Wir haben noch einige Themen, die wir mit der Justizministerin vertiefen möchten.

 

Tanja Grundmann, Sandro Lohse und Thomas Schneider