Verschiedene Perspektiven
Oft haben wir in der Vergangenheit zur Bezeichnung der Referate zu unseren Rechtspflegerstammtischen kurze Schlagworte verwendet. Für unseren Stammtisch am 6. März 2019 haben wir die recht lange Überschrift „Schnittstellen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung Abteilung Hoheitliche Jugendhilfe zum Amtsgericht mit den Rechtspflegerkollegen beim Familien- und Vollstreckungsgericht“ gewählt.
Referent war mit Martin Benner ein ehemaliger Rechtspfleger, der nunmehr bei der Stadt Leipzig als Abteilungsleiter für die hoheitliche Jugendhilfe tätig ist. Zu Beginn hat er uns den Aufbau und die Arbeit des Amts erläutert. Dabei ist er besonders auf die Tätigkeiten eingegangen, bei denen es zu Berührungspunkten zur Arbeit von uns Rechtspflegern, ganz besonders bei den Amtsgerichten, kommt. Zu nennen sind zunächst Zwangsvollstreckungsverfahren. Die Kommunen und so auch die Stadt Leipzig sind dafür zuständig, die auf den Freistaat Sachsen übergegangenen Rückgriffansprüche für Unterhaltsvorschusszahlungen bei den Unterhaltsschuldnern geltend zu machen. Die Professionalisierung seitens der Stadt auf diesem Gebiet konnten einige Kollegen bereits bestätigen, macht sich diese auch in einer Erhöhung der Zahl der eingehenden Vollstreckungsanträge bemerkbar. Einen großen Bereich mit Berührungen zu den Gerichten betreffen zudem die durch die Stadt Leipzig geführten Amtsvormundschaften. Auch in diesem Bereich wurde erkennbar, welche Auswirkungen es auf die Arbeit bei den Gerichten haben kann, wenn ein Akteur seine Vorgehensweise ändert.
Das sich anschließende Gespräch machte deutlich, wie unterschiedlich wir aus unserer jeweiligen Rolle in den Ämtern, Gerichten und Verfahren zu Werke gehen. Es zeigte aber auch, dass wir in unserer jeweiligen Position mit Herz und Engagement tätig sind. Außerdem konnten Martin Benner noch zwei konkrete Anliegen mit auf den Weg gegeben werden, um die Zusammenarbeit zwischen dem Amtsgericht und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung zu verbessern.
Thomas Schneider