Bericht zum Tag der Rechtspflege am 23.09.2020 an der Hochschule Meißen (FH)

23. September 2020

In diesem Jahr hat der Fachbereich Rechtspflege der Hochschule Meißen (FH) seinen Tag der Rechtspflege unter das Motto „Betreuungsrecht aktuell“ gestellt.

Derzeit ist das Thema nicht nur für die Studierenden im Fachstudium sowie die Rechtspfleger, die jeden Tag in den Betreuungsgerichten damit befasst sind, sondern auch durch den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 23.06.2020 von besonderem Interesse. Der Bund Deutscher Rechtspfleger hat zu diesem Entwurf am 10.08.2020 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.

Getreu dem Bemühen der Hochschule, Forschung, Theorie und Praxis zusammenzubringen, begann der Tag mit einem Vortrag von Dr. med. Martin Fuhrmann, der als Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie betreuungsrelevante Diagnosen aus Sicht des Gutachters vorstellte. Er beschrieb knapp einige Krankheiten von Alzheimer bis zur Zwangsstörung. Diese setzte er anschaulich in ein Verhältnis zueinander und deutete an, wo die Grenzen zwischen normalen seelischen Problemen unseres Alltags und dem Beginn der Krankheiten liegen können. Besonders interessant und für die Praktiker hilfreich waren seine Ausführungen zur Vorbereitung und Führung der Gespräche mit den Betroffenen.

Die wissenschaftliche Sicht auf das Betreuungsrecht brachte uns in vertrauter Art und Weise Prof. Dr. Heiko Gojowczyk mit seinem Vortrag zur Kontrollbetreuung näher. Zwar relativierte er seine Ausführungen gleich zu Beginn, da er darauf verwies, dass für die Kontrollbetreuung mit dem reformierten Betreuungsrecht ein Richtervorbehalt ins Rechtspflegergesetz aufgenommen werden soll. Doch konnte er zeigen, wie die Rechtsprechung die Gesetzgebung beeinflusst. Der von ihm gegebene Ausblick, gerade zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, mag aus der Sicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes konsequent sein. Doch konnten die Rechtspfleger in den bisherigen rechtlichen Grenzen die ihnen zugeordneten Aufgaben aufgrund ihrer Ausbildung erledigen. Am Rande seines Vortrags wies Herr Prof. Dr. Gojowczyk zu Recht darauf hin, dass der vorliegende Reformentwurf ein weiterer Beleg dafür sein kann, dass es dem Gesetzgeber immer weniger gelingt, neue Regelungen kurze und knapp zu formulieren.

Der letzte Vortrag von Dipl.-Rechtspfleger (FH) Jörg Felix widmete sich der Betreuervergütung. Der Vortrag zeigt, dass auch die letzten Änderungen nicht dazu beitragen konnten, diesen Bereich aus der Ecke der unbeliebten Rechtsgebiete ins Zentrum des Interesses zu befördern. Der vorliegende Entwurf des Betreuungsrechts scheint auch deshalb wenig tauglich, dieses Dilemma zu beseitigen, weil er dazu führen könnte, dass zu Aspekten der Betreuervergütung nicht nur die ordentliche Gerichtsbarkeit, sondern auch Verwaltungsgerichte mit der Gefahr divergierender Rechtsprechung entscheiden werden.

Nach der Mittagspause stand wie jedes Jahr die Diplomierungsfeier an. Die neue Fachbereichsleiterin Frau Dr. Peggy Gänßler eröffnete die Veranstaltung mit einem Grußwort und übergab anschließend an den Rektor der Hochschule Prof. Dr. Frank Nolden.

Sehr gefreut hat uns alle der Besuch der Staatsministerin des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Frau Katja Meier, die es sich ebenfalls nicht nehmen ließ, ein Grußwort an die Diplomanden und Gäste zu richten.

Die Festrede wurde von Prof. Dr. Werner Bienwald aus Oldenburg gehalten, welcher von 1975 – 1978 als Rektor der Evangelischen Fachhochschule Hannover tätig war. Schwerpunkt seiner langjährigen Tätigkeit an der Fachhochschule waren Zivil- und Zivilverfahrensrecht, sowie die Bereiche Kindschafts-, Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht. In seinem Vortrag schloss Prof. Dr. Bienwald an das Motto des Tags der Rechtspflege an und stellte seine mitunter kritische Sicht auf die geplante Gesetzesänderung im Vormundschafts- und Betreuungsrecht dar.

Die beste Diplomarbeit mit der Note "Sehr gut" verfasste die Kollegin Alicia Winter mit dem Titel "Hafturlaub - ein Widerspruch in sich?", welche folgerichtig von unserer Vorsitzenden Tanja Grundmann mit einem Buchpreis sowie einer Flasche Rechtspflegerwein ausgezeichnet wurde.

Der traditionelle Sektempfang musste dieses Jahr coronabedingt leider entfallen, trotzdem bestand noch die Möglichkeit, untereinander ins Gespräch zu kommen. Letztendlich war es trotz der Einschränkungen eine gelungene Veranstaltung und wir als Verband sind froh, in diesem Rahmen einen festen Platz zu haben.

 

Sandro Lohse und Thomas Schneider

 

Rede der Vorsitzenden