Bericht zur BDR-Präsidiumssitzung am 15.09.2020 in Berlin

15. September 2020

Am 15. September 2020 tagte das BDR-Präsidium in Berlin.

Nach der offiziellen Begrüßung erfolgte zunächst die Wahl der neuen Geschäftsführerin. Hier wurde Frau Christine Hofstetter, die die Geschäfte nach dem Ausscheiden von Frau Antje Keilhaue kommissarisch geführt hatte, einstimmig gewählt.

Der BDR hat diverse Gespräche mit den verschiedenen Parteien geführt, um auf unsere Belange aufmerksam zu machen. Es wird auch zeitnah ein Termin mit der Bundesjustizministerin angestrebt. Leider ist aktuell kein Interesse im Bundesjustizministerium erkennbar, dass der Rechtspfleger seinen eigenen Status im Gesetz verankert bekommt. Damit bleiben wir weiterhin Beamte des gehobenen Dienstes, die es aber auch ausreichend in anderen Bereichen gibt und von denen wir uns nicht explizit abheben.

Die Länder berichten übereinstimmend, dass es Probleme in der Nachwuchsgewinnung gibt. Auch gibt es praktische Probleme in der Umsetzung erhöhter Ausbildungszahlen, was coronabedingt noch verschärft wurde. Thüringen z.B. würde gern 12 Rechtspfleger ausbilden lassen, findet jedoch keine Fachhochschule, die dies aktuell leisten kann. Alle Bundesländer kämpfen mit hohen Belastungszahlen. Am deutlichsten tritt dies in den östlichen Ländern hervor, da diese durch ihre wendebedingte Altersstruktur in den nächsten Jahren mit massiven Altersabgängen zu tun bekommen werden und die Zahl der Neueinstellungen dies nicht abfedern kann. Selbst in Sachsen werden 5mal mehr Kollegen in Pension gehen als neu eingestellt werden. Auch hier ist kein politischer Wille erkennbar, dies zu ändern. Es ist eher umgekehrt der Fall. Aus dem jüngsten Entwurf der Verkürzung der Wohlverhaltensperiode in Verbraucherinsolvenzverfahren wird ganz konkret ausgerechnet, wie viele Arbeitskraftanteile im Rechtspflegerbereich sich damit einsparen ließen.

Mit Besorgnis wurde zudem die Bestrebung einiger Bundesländer gesehen, die es ermöglicht haben, Volljuristen nach dem ersten Staatsexamen als Tarifbeschäftigte mit Aufgaben des Rechtspflegers einzustellen. Das hat nicht nur einen faden Beigeschmack, dass wenn man es als Richter nicht schafft, ja Rechtspfleger werden könnte, sondern bringt auch Risiken für uns mit sich. Die ungleichmäße Bezahlung birgt ein hohes Potenzial für sozialen Unfrieden. Zudem berichten die betroffenen Länder, dass diese Kollegen dann hauptsächlich in der Verwaltung eingesetzt wurden. Wer eine Beförderung anstrebt, muss Verwaltungsaufgaben erbracht haben. Sind diese Stellen besetzt, entfallen auch hier Möglichkeiten des beruflichen Weiterkommens. Volljuristen in der Verwaltung wird auch die Entscheidung, weitere von ihnen einzustellen, deutlich leichter fallen.

Da für die Einstellung die Zustimmung des Bezirkspersonalrats (BPR) erforderlich ist, sollte uns daher allen bewusst sein, dass wir uns bei den Wahlen 2021 verstärkt mit im BPR einbringen müssen, um unsere Interessen wahren zu können. Bitte informiert euch oder kommt auf uns zu, wenn ihr in diesem Bereich aktiv werden möchtet. Wir suchen nach engagierten Mitstreitern!

Die Fachkommissionen trugen ihre Berichte vor. Die Fachkommission Berufsrecht befasst sich aktuell mit der rechtlichen Zulässigkeit der Einstellung der Volljuristen als Tarifbeschäftigte und fertigt diesbezüglich ein Rechtsgutachten.

Abschließend wurde die aktuelle Situation im Deutschen Beamtenbund besprochen. Es wird aktuell nach Einsparmöglichkeiten gesucht. Diese liegen in strukturellen Änderungen, aber auch in den von ihnen angebotenen Leistungen. Was das für uns genau bedeutet, darüber werden wir euch auf dem Laufenden halten.

 

Tanja Grundmann