Bericht zur Landesvorstandssitzung des Sächsischen Beamtenbundes am 10.11.2020

10. November 2020

Auch die Landesvorstandssitzung fiel Corona „zum Opfer“ und musste dieses Mal auf digitalem Wege stattfinden.

Auch die Landesvorstandssitzung fiel Corona „zum Opfer“ und musste auf digitalem Wege stattfinden. Nachdem einige organisatorische Dinge geklärt waren, erhielten Hr. Dr. Schrader und Hr. Konzack das Wort und informierten über die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften. Sie führten aus, dass bisher 3 Vorträge zum Versicherungsschutz im Homeoffice stattgefunden haben. Diese wurden sehr gut angenommen. Wenn hierfür weiterhin Bedarf besteht, kann das gern an uns herangetragen werden und wir stimmen mit dem SBB weitere Termine für unsere Mitglieder ab. Eine Kampagne zu „Arbeiten im Homeoffice“ startet noch im November.

Hr. Konzack erläuterte das neu geplante Konzept zur Unterstützung der Mitgliedsgewerkschaften bei der Neumitgliedergewinnung. Die Konzeptbausteine (Prämie für Werber, Prämie für Neumitglied, Vergütung und Sachleistungen) wurden vorgestellt. Es soll ein Vergütungsmix werden mit einem Gesamtaufwand in Höhe von 45 € pro Neumitglied, welcher sich aus 15 € Gutschein für das Neumitglied, 15 € Gutschein für den Werber und 15 € für Werbemittel für den Verband zusammensetzt. Ein konkretes Informationsblatt hierzu wird zeitnah auf der Homepage veröffentlicht, sobald uns dies vom SBB zur Verfügung gestellt wurde. Werben lohnt sich grundsätzlich immer, da wir nur gemeinsam stark sind, aber so lohnt es sich auch ganz konkret für Euch, was vielleicht ein kleiner zusätzlicher Anreiz ist.

Im Anschluss wurde über das Projekt „Der SBB als zukunftsfähiger gewerkschaftlicher Dachverband“ informiert. Es wurden Fragen aufgeworfen wie: Wie ist die öffentliche Wahrnehmung des SBB bei den Zielgruppen (Gewerkschaften, Einzelmitgliedern)? Wie reagieren Presse, Politik und Öffentlichkeit auf den SBB? Sind wir für unsere Mitglieder sichtbar? Sind die Veranstaltungen, die der SBB durchführt, immer gut und sinnvoll? Sind unsere Leistungen und Erfolge klar zu sehen? Haben wir die richtigen Werbemittel? Nehmen wir unsere Gewerkschaften mit bei unseren ganzen Aktivitäten? Ist der SBB zukunftsorientiert aufgestellt? (2021 feiert er immerhin 30. „Geburtstag“) Die Landesleitung ist der Meinung, dass die Gelegenheit, dies alles zu hinterfragen, in diesem Corona-Jahr günstig ist. Deshalb wurde eine Agentur mit der Erarbeitung einer Image- bzw. Kompetenzanalyse für den SBB beauftragt. Die Agentur stellt sich und erste Ergebnisse der Studie in der LV-Sitzung im Januar 2021 vor. Wir werden euch hierüber auf dem Laufenden halten.

Danach wurden die Schwerpunkte aus der Arbeit der Querschnittsvertretungen, Grundsatz- und Fachkommissionen erläutert. Frau Siwonia informierte über die Widerspruchaktion (Alimentation, Abstand zur Grundsicherung, Besoldung von kinderreichen Beamten) von Ende 2019, der sich auch zahlreiche unserer Mitglieder angeschlossen hatten. Das Bundesverfassungsgericht hat hier die Verfassungswidrigkeit festgestellt, was auch Folgen für uns haben wird. Gespräche erfolgten bereits, um Lösungen zur Umsetzung zu finden. Ein Gespräch mit dem Finanzminister ist für Dezember 2020 geplant. Es steht jedoch noch nicht fest, ob erneut Widerspruch eingelegt werden muss. Wir werden euch auch diesbezüglich zeitnah informieren. Es kann allerdings auch dieses Jahr wieder sehr kurzfristig werden, da die Gespräche kurz vor Jahresende stattfinden. Wer sich hier zusätzlich informieren möchte, dem lege ich den Newsletter des SBB ans Herz.

Dem SBB lagen noch keine Erkenntnisse vor, ob die Personalratswahlen 2021 verschoben werden. Aktuelle Informationen dazu findet Ihr ebenfalls bei uns auf der Webseite.

An mich wurde die Frage herangetragen, ob der Dienstherr an den Kosten beteiligt werden kann, wenn man in Heimarbeit tätig ist, also bezüglich Stromkosten, Ausstattung, Büromaterial etc. Diese Frage habe ich an den SBB herangetragen, um die Erfahrungen anderer, größerer Gewerkschaften in Erfahrung zu bringen. Es gibt hier leider keine einheitlichen Regelungen. Es wurde angeregt, dass wir diese Frage an den Hauptpersonalrat herantragen, da denen diverse Dienstvereinbarungen mit den Regelungen zur Kostenübernahme vorliegen sollten. Die Verbände, die an der Vorstandssitzung teilgenommen haben, berichteten, dass in deren Bereich keine Kostenübernahme erfolgt und man die Frage der Erstattungsfähigkeit in der privaten Steuererklärung anbringen sollte. Ich werde mich diesbezüglich kundig machen. Informationen werden wir auf unserer Webseite oder im Newsletter bekannt gegeben.

 

Tanja Grundmann