Bericht zur Präsidiumssitzung des BDR am 25.02.2021

25. Februar 2021

Am 25. Februar 2021 tagte das Präsidium des BDR, auch hier Corona-bedingt, erstmals in digitaler Form. Ich habe als Mitglied des Präsidiums für Sachsen daran teilgenommen und möchte euch von der Tagung zusammenfassend berichten.

Nach einer kurzen Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit sind wir direkt in die Themen eingestiegen.

Zunächst wurde das Protokoll der letzten Tagung im September 2020 ohne Änderungen bestätigt. Danach wurde die Haushaltsplanung für 2021 vorgestellt, die ebenfalls ohne Gegenstimmen verabschiedet wurde.

Nach einigem Für und Wider wurde der Rechtspflegertag als Präsenzveranstaltung schweren Herzens in das Jahr 2022 verschoben. Die Präsidiumssitzung soll, sofern irgendwie möglich, jedoch als Präsenzsitzung stattfinden. Es wird derzeit geprüft, ob dies in Form einer Videokonferenz durchgeführt werden kann, damit diese den Rechtspflegerkolleg und -kolleginnen online zur Verfügung gestellt werden könnte. Die für den 9. April 2021 geplante Präsidiumssitzung wurde indes abgesagt.

Am 8. April 2021 ist das nächste BDRhauptstadtFORUM geplant. Es wird von der Bundesleistung aktuell geprüft, ob man auch hier kurzfristig einen Livestream anbieten kann, um so die Teilnehmerzahl zu erhöhen. Ob eine virtuelle Veranstaltung bei den Interviewpartnern aus der Politik allerdings den gewünschten Effekt erzielt, bleibt zweifelhaft. Sollten die technischen Voraussetzungen in der Kürze der Zeit nicht realisierbar sein, erklärt sich das Präsidium mit einer Absage der Veranstaltung einverstanden.

Das Sommerfest am 7. Juni 2021 fiel ebenfalls Corona zum Opfer und wurde ersatzlos aus dem Programm für 2021 gestrichen.

Unser Bundesvorsitzender hat  am 29. März 2021 einen Termin mit Frau Staatssekretärin Dr. Hülshoff und am 19. März 2021 einen Termin mit Frau Ministerin Lambrecht zusammen mit der ARGE Justiz des dbb.

Zur Sprache kam, dass die Hochschule Hildesheim die Abschaffung der Diplomierung plant. Bei der Diskussion hierüber ist erst aufgefallen, wie unterschiedlich die Bundesländer das Diplomierungsverfahren handhaben. Bei uns in Sachsen ist die Diplomarbeit nicht verpflichtend, es gehöre jedoch „zum guten Ton“, diese zu schreiben. Aber inzwischen ist auch hier die Tendenz rückläufig. Zuletzt gaben nur noch ca. 60 % der Studierenden eine Diplomarbeit ab. Die Tendenz geht weiter in abnehmende Richtung, was ich persönlich für kritisch halte. In Baden-Württemberg ist man Diplom-Rechtspfleger ohne Diplomarbeit, so auch in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg sowie Nordrhein-Westfalen (dort wird lediglich eine Hausarbeit geschrieben) und Hessen. Offenbar werden verpflichtende Diplomarbeiten nur noch in Hildesheim geschrieben. Es wurde angeregt, dass diese überall als prüfungsrelevant eingeführt werden sollten, damit wir Rechtspfleger uns nicht selbst degradieren. Der Kollege Lämmer wies darauf hin, dass auf europäischer Ebene für Rechtspfleger ein Hochschulabschluss das Ziel ist. Er unterstützt daher die Forderung einer generellen Diplomarbeit! Der Bundesvorsitzende wird die Kommission Berufsrecht bitten, diese Thematik weiter zu verfolgen. Er wies außerdem auf die Tagung in Bad Boll vom 17. bis 19. November 2021 hin, bei der auch ein Arbeitskreis zum Rechtspflegerstudium angeboten wird. Die Problematik könne auch Gegenstand dieses Arbeitskreises sein.

Da die Corona-Pandemie an vielen Stellen unerwartet die Möglichkeit von Heimarbeit eröffnet hat, bat ich um Mitteilung zum Sachstand von Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit und zur Tele-/Heimarbeit in den einzelnen Bundesländern. Es wurde eine Abfrage hierzu in den einzelnen Ländern gemacht. Die entsprechenden Dienstvereinbarungen bzw. Vorschriften für Homeoffice sollen der Bundesgeschäftsstelle mitgeteilt werden und sodann verteilt bzw. über Google Drive den Landesverbänden zur Verfügung gestellt werden. Vielleicht können hier Regelungen gefunden werden, die man auf Sachsen übertragen könnte. Dieses Thema wird eines der zentralen Gesprächspunkte mit unserem neuen Oberlandesgerichtspräsidenten sein.

Abschließendes Thema war die Generalversammlung der E.U.R. Die Präsenz-Generalversammlung im September 2021 ist leider nicht durchführbar. Es ist aktuell eine Generalversammlung vom 15. bis 17. Dezember geplant. Am 28. Mai treffen sich die Vizepräsidenten der Länder und entscheiden, ob eine Präsenz- oder Videoveranstaltung im Dezember 2021 stattfinden soll.

 

Tanja Grundmann
Vorsitzende