Am 1. Oktober 2021 tagte das BDR-Präsidium in Berlin, an dem ich als Vertreterin für Sachsen teilgenommen habe. Geplant war ursprünglich eine ganze Woche mit Vorträgen und Fachaustausch, jedoch musste dies leider auch in diesem Jahr coronabedingt abgesagt werden.
Nach der Feststellung der Formalien erfolgte der direkte Einstieg in die umfangreichen Punkte der Tagesordnung.
Die neue Internetseite des BDR steckt immer noch in der Umsetzung fest. Wann diese endgültig umgestellt wird, konnte noch nicht gesagt werden. Auch bei den Flyern über das Berufsbild des Rechtspflegers erfolgte noch keine Fertigstellung. Trotz mehrfacher Versuche, scheiterte die Umsetzung jeweils an den nicht kompatiblen Formatvorlagen. Es wurde diskutiert, ob es sinnvoll wäre, das geplante Format zu ändern, um eine zeitnahe Umsetzung zu ermöglichen.
Anschließend haben die Bundesländer kurz zu ihren Tätigkeiten berichtet. Es wurde angefragt, ob in den Ländern die Themen Dienstpostenbewertung und damit einhergehend das Einheitsamt diskutiert wurden. Dies wurde unterschiedlich beantwortet. Es wird eine schriftliche Anfrage an die einzelnen Länder gestellt werden. Das Ergebnis wird zu gegebener Zeit vorgestellt.
Der Vorsitzende des Jugendpräsidiums erläuterte die aktuellen Anstrengungen in der Jugendwerbung. Es wurden neue Flyer mit kreativen Sprüchen erarbeitet.
Die Studienpläne der Hochschulen wurden gegenübergestellt, um zu vergleichen, welchen Inhalt und welchen Umfang den einzelnen Fachgebieten eingeräumt und welche weiteren Inhalte vermittelt werden. Das überraschende Ergebnis wird in Bad Boll vorgestellt und in den Arbeitskreis gegeben werden.
Es wurde über den Bestand der Kasse berichtet. Der Bundesverband ist finanziell gut aufgestellt, vor allem da durch Corona viele Veranstaltungen ausgefallen sind. Es wurden umfangreiche Rückstellungen gebildet, z. B. für den nächsten Rechtspflegertag. Die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge des BDR kann damit die nächsten 5 Jahre ausgeschlossen werden. Um die Zahlung von Negativzinsen zu vermeiden, werden Rückzahlungen von Mitgliedsbeiträgen an die einzelnen Länder erfolgen.
Vom 17.-19. November 2021 wird die Evangelische Akademie Bad Boll stattfinden. Thema ist dieses Jahr: „Justiz und Digitalisierung. Die E-Akte. Ein Kind lernt laufen.“ Die Teilnahme an der Veranstaltung wird vom BDR mit 100 Euro pauschal bezuschusst. Auch der Shuttle-Service wird vom BDR getragen.
Das BDR-Hauptstadtforum wurde digital durchgeführt. Die Organisation war immens aufwendiger und kostenintensiver als geplant. Man hatte mit diesem Format angestrebt mehr Kollegen die Teilnahme zu ermöglich, die sonst nicht die Reise nach Berlin auf sich genommen hätten. Insgesamt wurde nur von 200 Rechnern aus Zugriff genommen und nur 60 Teilnehmer waren durchschnittlich anwesend. Das Resümee war erschreckend nüchtern und zurückhaltend. Das Feedback aus Sachsen wurde lobend hervorgehoben, war es doch eine der wenigen Rückmeldungen überhaupt. Die Bundesleitung hat daher beschlossen, dieses Format nicht noch einmal zu planen. Das BDR-Hauptstadtforum wurde entwickelt, um mit Politikern ins Gespräch zu kommen, was wohl nur in Präsenz sinnvoll erscheint. Die Länder baten darum, das digitale Format nicht ganz zu verwerfen, zumal Aufnahmen der Veranstaltung auch im Nachgang den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden können.
Am 7. April 2022 ist ein BDR-Hauptstadtforum in Präsenz geplant. Thematisch wurde „KI –künstliche Intelligenz – in der Justiz. Wer entscheidet zukünftig, Mensch oder Maschine?“ vorgeschlagen. Sollen Maschinen die Entscheider unterstützen oder werden uns diese in Zukunft gar, zumindest teilweise, ersetzen? Welche Überlegungen gibt es hier bereits?
Das Sommerfest soll am 20. Juni 2022 im Garten des Oberverwaltungsgerichts in Berlin stattfinden.
Der Rechtspflegertag soll vom 12.-16. September 2022 durchgeführt werden. Inhaltlich soll er so ausgestaltet werden, wie ursprünglich für 2020 geplant. Dieser soll zusammen mit dem Kongress der Europäischen Union der Rechtspfleger (E.U.R) stattfinden. Über die konkreten Termine werden wir euch informieren. Die Bundesleitung wird neu gewählt werden. 2 Mitglieder der Bundesleitung werden nicht wieder antreten. Der Vorsitzende und der Schatzmeister werden letztmalig antreten. Die Landesverbände werden daher gebeten, geeignete Kandidaten zu werben. Über die einzelnen Kommissionen soll sowohl inhaltlich als auch personell zum Rechtspflegertag abgestimmt werden.
Interessant fand ich die technische Ausstattung im Zuge der E-Akte. Alle Bundesländer, außer Berlin, statten die Rechtspfleger genauso aus wie die Richter. Diese Tatsache werden wir deutlich im Justizministerium ansprechen müssen, um hier mit Nachdruck eine Nachbesserung für die sächsischen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu erreichen. Bisher ist die Ausstattung mit Laptops nur für die Richter vorgesehen. Auch bezüglich der Heimarbeitsregelungen sind die anderen Bundesländer deutlich weiter.
Wolfgang Lämmer berichtete über die Aktivitäten der Europäischen Union der Rechtspfleger. Seit dem 1. Lockdown fanden keine Präsenzveranstaltungen statt. Es wurden jedoch verschiedene Kommissionen gegründet. Es wurde ein Manifest für einen „Rechtspfleger für Europa“ erarbeitet, wobei dieser Begriff so in allen Ländern gebraucht werden soll. Dieses Manifest wurde den verschiedenen Justizministerien und dem Europaparlament vorgelegt.
Tanja Grundmann
Vorsitzende