Bericht zur Tagung „Reformwahn oder notwendiger Wandel?“ des BDR vom 21. – 23.11.2018 in der Evangelischen Akademie Bad Boll

21. November 2018

Die Rechtspflegertagung in Bad Boll steht für eine fundierte fachliche und verbandstechnische Fortbildung und bietet die neuesten Entwicklungen in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern des Rechtspflegers und damit den berühmten „Blick über den Tellerrand“.

Sie fand auch dieses Jahr wieder in gewohnt angenehmer und konstruktiver Atmosphäre statt und widmete sich wichtigen Fragen: Was wird neu? Was ändert sich in der Praxis der Strafvollstreckung, im Insolvenzverfahren, bei Zwangsversteigerung und im Vormundschaftsrecht. Wo steht die E-Justiz?, wie funktioniert der europäische Rechtsverkehr? u.a.

Am Eröffnungstag startete Walther Bredl, Ministerialrat a.D., mit einem Vortrag zum Thema „ERV – Auf dem Weg zur elektronischen Akte“. Gerade für diejenigen, die nicht täglich mit dem Thema befasst sind, war der von ihm gegebene Überblick über Rechtsgrundlagen und Stand der Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs seit ca. 2000 ein guter Überblick. Zudem stellte er die weiteren geplanten Umsetzungsschritte bis zum Jahr 2026 vor, dem Jahr der laut Gesetz zwingenden Einführung der elektronischen Gerichtsakte.

Rechtsanwalt Dr. Christian Strasser beleuchtete dann in seinem Vortrag, auch anhand praktischer Fälle Fragen wie: Ist die Justiz zukunftsfest?, Wird Bewährtes dem Zeitgeist geopfert?, Sind die neuen Herausforderungen für den Rechtsstaat förderlich?, Werden Justiz und Bürger überlastet? und hatte aufgrund seines Praxisbezugs schnell interessante Diskussionen und durchaus auch Reflexionen ausgelöst.

Der zweite Tag startete mit dem mit Spannung erwarteten Vortrag zum Stand und den Erfahrungen mit der „Reform der Vermögensabschöpfung“. Der Vortrag wurde von Peter Savini gehalten, Dozent an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern und Autor von vielen einschlägigen Kommentaren und Aufsätzen. Schwerpunkt dabei war die unterschiedliche Umsetzung der Reform in den einzelnen Bundesländern, die sehr verschiedene Unterstützung der Reform durch Personalaufstockungen im höheren und gehobenen Dienst und wie sich das inzwischen z. B. für Bayern durch entsprechende Einnahmen rechnet. Die gelieferten Informationen waren nicht nur für die bei der Staatsanwaltschaft tätigen Rechtspflegerkollegen hochinteressant.

Der anschließende Vortrag von Johannes Jahrbeck, Projektleiter der Entwicklung eines bundeseinheitlichen gemeinsamen Fachverfahrens GeFA stellte den Stand der Entwicklung und die Grundzüge der neuen Programmierung vor. Angekündigt als Vortrag unter dem Titel „Entwicklungen des Gemeinsamen Fachverfahrens (Verschmelzung von EUREKA, JUDICA, forumStar)“ wurde deutlich, dass bereits die Bezeichnung als „Verschmelzung“ unrichtig ist, genauso wie die Bezeichnung „Redesign ForumStar“ keinen richtigen Sachverhalt vermittelt. Denn es gibt weder ein Redesign noch eine Verschmelzung, sondern entwickelt wird ein völlig neues EDV-Verfahren.

Die vier Arbeitsgruppen, die traditionell am Nachmittag des zweiten Tages tätig werden, beschäftigten sich dieses Mal mit den Themen:

In allen Arbeitsgruppen wurde intensiv diskutiert und ein Ergebnispapier mit Anregungen an den BDR erarbeitet und am Freitagmorgen dem Plenum vorgestellt.

Die Podiumsdiskussion am Freitagvormittag hat dann noch einmal das Tagungsthema aufgegriffen und wurde unter Beteiligung des Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Peter Küspert, Sabine Hilgendorf-Schmidt (Referatsleiterin am Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz), und Sascha Binder (rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg) diskutiert.

Ein (persönliches) Fazit: Reformen müssen sein, dies erfordert nicht zuletzt der gesellschaftliche Fortschritt; aber immer mit Augenmaß und unter angemessener Einbeziehung der justiziellen Praxis. Und diese Praxis sind auch wir, die Rechtspfleger. Der BDR wird bereits bei vielen Gesetzgebungsverfahren beteiligt und angehört. Aber genauso wichtig ist es, wenn auch nach dem Inkrafttreten eines neuen Gesetzes die praktischen Erfahrungen und Anregungen angehört und berücksichtigt werden.

In diesem Jahr 2019 wird es in Bad Boll übrigens die 50. Rechtspflegertagung geben! Ein Termin, den sich alle Interessierten schon mal vormerken sollten …

 

Uta Fischer und Silke Birke