Bericht zum Jahresgespräch 2017 des VSR-Vorstandes mit dem Staatsminister der Justiz

11. September 2017

Am 11. September 2017 fand das nunmehr dritte Gespräch mit dem Sächsischen Staatsminister der Justiz, Herrn Sebastian Gemkow, statt. Für den VSR e.V. nahmen Lars Beyer, Maik Janich und Cathleen Degner teil. Herr Gemkow wurde von seinem persönlichen Referenten, Herrn Stengel und Abteilungsleiter I (Personal), Herrn Dr. Ross, begleitet.

Wir hatten in Vorbereitung des Gesprächs folgende Themen auf die Tagesordnung gesetzt:

Darüber hinaus haben wir ein Feedback zum Pilotprojekt Robe gegeben und uns auch über den vom Bund Deutscher Rechtspfleger e.V. erarbeiteten Entwurf eines neuen Rechtspflegergesetzes ausgetauscht.

Doppelhaushalt 2019/2020
Im letzten Jahr konnte uns Herr Gemkow mit der guten Nachricht begrüßen, der Stellenabbau sei bis 2020 zu großen Teilen erlassen. Nun ist natürlich die Frage, wie es weitergeht. Im IV. Quartal dieses Jahres beginnen die Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 und Ziel ist es, den Stellenabbau endgültig zu stoppen. Dieses Ziel deckt sich natürlich mit unserer Forderung. Von Herrn Dr. Ross wurde darauf hingewiesen, dass Rechtspflegerstellen von dem bereits erbrachten Stellenabbau kaum betroffen waren. Sollte ein Stopp des Stellenabbaus nicht erreicht werden können, müsste jedoch aufgrund der nach Pebb§y ermittelten guten Besetzungslage auch auf Rechtspflegerstellen zugegriffen werden. Dies gilt es zu verhindern! Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass die entsprechenden Bedarfe der Obergerichte und der Generalstaatsanwaltschaft z.B. aufgrund von Gesetzesänderungen begründet an das Justizministerium gemeldet werden.

Erfreulicherweise wird es bei den Anwärtern keinen Einstellungsstopp geben, auch wenn der Stellenabbau gegebenenfalls weiter zu leisten ist. In diesem Zusammenhang wiederholten wir unsere Forderung, die Übernahmezahlen der Rechtspflegeranwärter zu erhöhen und in jedem Fall die Zahl der Übernahmen transparenter gegenüber den Anwärtern bekanntzugeben. Herr Dr. Ross bekräftigte zunächst die Aussagen aus dem Vorjahr, dass es zugunsten der Bestenauslese weiterhin keine vollständige Übernahme geben soll. Eine weitere Schwierigkeit besteht neuerdings in der ungewissen Prognose der zunehmenden Anzahl an kurzfristigen Spontanabsagen und Studienabbrechern. Er teilte jedoch auch mit, dass der Einstellungskorridor für die nächsten Jahre bereits zwischen dem Ministerium und dem Oberlandesgericht abgestimmt ist. Die garantierte Anzahl der Übernahmen sollte von Seiten des Oberlandesgerichts auch gegenüber den Anwärtern kommuniziert werden, ergänzten wir.

forumSTAR classic/ Gemeinsames Fachverfahren / E-Akte etc.
Ein großes Thema ist derzeit, nicht nur in der Justiz, die Digitalisierung in der Arbeitswelt. Auf uns Rechtspfleger und auch die Kollegen der anderen Laufbahnen kommen in den nächsten Jahren mit Einführung des gemeinsamen Fachverfahrens, von AuRegis, dem elektronischen Datenbankgrundbuch sowie der elektronischen Verfahrensakte erneut große Neuerungen im Arbeitsablauf zu.

Wir als Verband Sächsischer Rechtspfleger e.V. haben an dieser Stelle mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass zum Beispiel die Fehler, die bei der Einführung von forumSTAR classic gemacht wurden, nicht wiederholt werden dürfen, um die anstehenden IT-Projekte erfolgreich durchzuführen.
Auch muss besonderes Augenmerk auf die Abstimmungsprozesse zwischen den einzelnen Projekten, deren Projektleitungen nicht in einer Hand liegen, gelegt werden, um zum einen die Kompatibilität zu gewährleisten und die größtmöglichen Synergieeffekte zu erhalten und zum anderen hinderliche Überschneidungen bei den Pilotierungen / Einführungen zu verhindern.
Darüber hinaus haben wir deutlich gemacht, dass die Nachwirkungen der teilweise suboptimalen Einführungen der "alten" Fachverfahren nicht unterschätzt werden darf. Es gilt die Anwender hier frühzeitig abzuholen und einzubinden, um die doch teilweise nicht unerheblichen Vorurteile abzubauen.

Wir als Verband wollen mit guten Beispiel vorangehen und haben deshalb die E-Akte, welche uns als vermutlich erste Neuerung erreichen wird, zum Thema unseres am 18.10.2017 stattfindenden Rechtspflegertages gemacht.

Die LIT wird ab 1. Januar 2019 eine eigenständige Behörde sein, hat aber bereits jetzt einen eigenen Sach- und Personalhaushalt. Grundvoraussetzung für das Gelingen der Projekte ist eine bessere Ausstattung der LIT mit technisch gut ausgebildetem Personal.
Eine Möglichkeit ist, die Projektmittelstellen, die derzeit nur projektbezogen befristet besetzt werden können, in Dauerstellen umzuwandeln. Im Rahmen der letzten Haushaltsverhandlungen wurde dies vom Finanzministerium leider noch abgelehnt. Es ist jedoch eine erneute Anmeldung für den Doppelhaushalt 2019/2020 geplant.
Von unserer Seite wurde darauf hingewiesen, dass das Personal der LIT nicht nur durch Abordnungsstellen oder vollständige Stellenübergabe aus dem OLG-Bereich an die LIT gewonnen werden kann. Es müssen neue Stellen geschaffen werden, die nicht zulasten der Rechtsprechung gehen dürfen. Ergänzend machte Herr Dr. Ross deutlich, dass Haushaltsmittel für IT-Hardware bereits jetzt in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.

Im Bereich forumSTAR classic waren wir uns einig, dass die weitere Betreuung auf jeden Fall auch das Einpflegen von Gesetzesänderungen umfasst, auch wenn im letzten Jahr noch mitgeteilt wurde, dass die Pflege auf ein Minimum reduziert wird.
Im Sommer 2018 soll die E-Akte im Bereich des OLG pilotiert werden. Dabei wurde zugesichert, dass dies erst erfolgt, wenn die Einbindung von forumSTAR classic sichergestellt ist. Erst 2022 folgt nach derzeitigem Planungsstand die Pilotierung des gemeinsamen Fachverfahrens, welches u.a. forumSTAR classic und web.sta ersetzen wird. Mit der Ablösung von RegisStar durch AuRegis soll bereits 2019 begonnen werden. Für das bundeseinheitliche Datenbankgrundbuch ist die Einführung voraussichtlich für 2021 vorgesehen. Derzeit erfolgt jedoch die flächendeckende Einführung der in Sachsen als Zwischenlösung entwickelten elektronischen Grundaktenführung in SolumSTAR.

Personalentwicklungskonzepte
Hinsichtlich der Personalentwicklungskonzepte wiesen wir daraufhin, dass noch immer nur das Oberlandesgericht und das SMJus selbst über ein solches verfügen. Die übrigen Obergerichte und die Generalstaatsanwaltschaft erarbeiten derzeit entsprechende Konzepte. Herr Dr. Ross wies daraufhin, dass von Seiten des SMJus weder Eckpunkte eines zu erstellenden Personalentwicklungskonzepts vorgegeben werden, noch entsprechende Fristen o.ä. zur Erstellung gesetzt werden können, da die Personalverwaltung für Rechtspfleger(innen) nicht beim SMJus liegt.

Interessant war es zu erfahren, dass es am SMJus eine Beurteilungskommission gibt, welche die beim Ministerium zu erstellenden Beurteilungen vor Eröffnung vergleicht und so eine objektive Beurteilungspraxis und Vergleichbarkeit erreicht. Trotz unserer erneuten Forderung der Übertragung dieser Praxis auf die Oberbehörden wurde (ebenso wiederkehrend) darauf verwiesen, dass das Einrichten einer solchen Kommission im nachgeordneten Bereich von Seiten des SMJus aufgrund fehlender Zuständigkeit nicht vorgegeben werden kann.

Fazit
Das Gespräch fand in gewohnt offener und freundlicher Atmosphäre statt. Unsere Anliegen wurden aufgenommen und sachlich diskutiert. Insbesondere zum Thema Stellenabbau verfolgen wir das gleiche Ziel und können die Haushaltsverhandlungen nur mit Spannung verfolgen. Auch hinsichtlich der Einführungen der E-Projekte wurden unsere Bedenken ernst genommen. Das SMJus ist wie wir an einer gut funktionierenden Infrastruktur interessiert und möchte uns als Nutzer bestmöglich auf die Neuerungen vorbereiten.

Cathleen Degner, Maik Janich und Lars Beyer