Voraussetzung für die Tätigkeit als Rechtspfleger in Sachsen ist der erfolgreiche Abschluss eines 3-jährigen Fachhochschulstudiums an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH) in Meißen. Mindestvoraussetzung für die Zulassung ist die Fachhochschulreife bzw. das Abitur.
Anders als bei „normalen“ Studenten bekommt man schon während des Studiums – auch Vorbereitungsdienst genannt – Anwärterbezüge, da man bereits Beamter auf Widerruf ist. Dafür verlangt die Einstellungsbehörde ein intensives Studium. Urlaub gibt es nur zu festgelegten Terminen.
Vorteile des Studiums in Meißen sind das fast „familiäre“ Klima mit Studiengruppen in Klassenstärke, die örtliche Nähe zur Landeshauptstadt Dresden und die günstige Unterbringung im Wohnheim mit Partykeller.
Das Studium gliedert sich in theoretische Teile in Meißen (21 Monate) und praktische Teile bei den jeweiligen Gerichten und Staatsanwaltschaften (15 Monate). Die Abschlussprüfung besteht aus mehreren schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Es besteht zudem die Möglichkeit, nach Anfertigung einer Diplomarbeit den akademischen Titel Diplom-Rechtspfleger/in (FH) zu erwerben. Nach erfolgreichem Absolvieren der Abschlussprüfung besteht jedoch keine festgelegte Übernahmegarantie. Die Chancen einer Übernahme sind jedoch sehr hoch.
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