Verband Sächsischer Rechtspfleger
 Verband Sächsischer Rechtspfleger - 25 Jahre VSR
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Sie möchten Mitglied im Verband Sächsischer Rechtspfleger e.V. werden?

Kein Problem! Schicken Sie einfach die folgenden Angaben digital oder das ausgefüllte Beitritts-Formular per Post an uns. Wir leiten alles Weitere für Sie in die Wege.

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Antrag auf Mitgliedschaft
  • Ja, ich möchte Mitglied im Verein Verband Sächsischer Rechtspfleger e.V. in Dresden werden.
Möchten Sie zusätzlich im Verein Bund Sächsischer Rechtspfleger, Bezirksverein Leipzig e.V. (im Folgenden "Bezirksverein Leipzig" genannt) Mitglied werden?

Hinweis für die Mitgliedschaft im Bezirksverein Leipzig:

Solange ein Mitglied des Bezirksvereins Leipzig zugleich auch Mitglied im Landes­verband (Verband Sächsischer Rechtspfleger e.V.) ist und dort seiner Beitrags­pflicht ordnungs- und fristgemäß nachkommt, ist dieses Mit­glied von der Beitragszahlungs­pflicht im Bezirksverein vollständig befreit.

Im Übrigen wäre für die (alleinige) Mitgliedschaft im Bezirksverein Leipzig ein monatlicher Beitrag in Höhe von derzeit 8,00 € (Rechtspflegeranwärter: 6,00 €) zu entrichten. Die Beiträge sind vierteljähr­lich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.

Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.



Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag im Landesverband beträgt derzeit 8,00 € pro Monat (für Rechtspflegeranwärter, Mitglieder in Elternzeit und Mitglieder in Ruhestand 6,00 € pro Monat (Anzeigepflicht)). Bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates und halbjährlicher Zahlung wird ein Rabatt von 3 % bzw. bei jährlicher Zahlung in Höhe von 5 % gewährt.

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