Verband Sächsischer Rechtspfleger
 Verband Sächsischer Rechtspfleger - 30 Jahre VSR
 Verband Sächsischer Rechtspfleger
 Verband Sächsischer Rechtspfleger

Rechtsschutz

Der Verband Sächsischer Rechtspfleger e.V. gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz über die Dachverbände SBB und dbb.

1. Was ist Rechtsschutz?

Rechtsschutz auf Grundlage der dbb-Rahmenrechtsschutzverordnung (RRSO)  und der SBB-Rechtsschutzordnung  gliedert sich in Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.

Beratungsrechtsschutz bedeutet, dass das für den VSR zuständige dbb Dienstleistungszentrum-Ost in Berlin mündliche oder schriftliche Auskünfte oder rechtliche Kurzeinschätzungen abgibt.

Verfahrensrechtsschutz bedeutet die Vertretung in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren durch das zuständige dbb Dienstleistungszentrum-Ost.

Rechtsschutz wird nur Einzelmitgliedern gewährt, welche zum Zeitpunkt der Entstehung des Rechtsschutzfalles die Mitgliedschaft in einer Fachgewerkschaft bzw. einem Fachverband des SBB, wozu auch unser Verband gehört, nachweisen können.

Der Rechtsschutz ist grundsätzlich subsidiär, d.h. er greift nur, insofern das Mitglied keine private Rechtsschutzversicherung besitzt und auch der Dienstherr nicht in Anspruch genommen werden kann.

2. Was muss ich tun, um Rechtsschutz zu erhalten?

Rechtsschutz in dem umschriebenen Umfang setzt einen Rechtsschutzantrag voraus. Wenden Sie sich mit dem ausgefüllten Formular samt Anlagen bitte direkt an den Rechtsschutzbeauftragten und bitten dort um die Gewährung von Rechtsschutz. Ihr Rechtsschutzbeauftragter vermittelt Ihnen dann - unter Bestätigung der Mitgliedschaft - zeitnah den Kontakt zum zuständigen Dienstleistungszentrum-Ost.

3. In welcher Form müssen die Unterlagen bereitgestellt werden?

Sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen – etwa Ausgangs- und Widerspruchsbescheide, Beurteilungen, Vorkorrespondenz etc. – können Sie in Kopie schriftlich oder eingescannt als PDF-Dokument elektronisch übermitteln. Das so gesammelte Material wird seitens des VSR entweder direkt oder über den SBB an das zuständige Dienstleistungszentrum-Ost weiter gereicht. Hier erfolgt die weitere rechtliche Bearbeitung und direkte Kontaktaufnahme zum Antragsteller.

4. Welche Fristen sind zu beachten?

Für den Fall eines drohenden Fristablaufs (etwa wenn ein Verwaltungsakt mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen war) sollten Sie sich umgehend, d.h. spätestens 1 Woche nach Zugang der rechtsmittelfähigen Entscheidung, beim Rechtsschutzbeauftragten melden, um dem drohenden Fristablauf zu begegnen.

5. Rückmeldung erwünscht!

Der VSR erhält nicht automatisch eine Auskunft durch das Dienstleistungszentrum-Ost über den Werdegang des Vorgangs. Um Kolleginnen und Kollegen mit ähnlichen Fällen schneller und besser helfen bzw. sachgleiche Fälle besser koordinieren zu können, bitten wir Sie uns spätestens nach Beendigung Ihres Rechtsschutzfalls eine Information über den Verlauf zukommen zulassen.

Rechtsschutzantrag

Checkliste für den Rechtsschutz

Hinweise im Strafverfahren

Unsere Partner

Dbb
Sbb
Bdr
Debeka
Bbbank
Dbv