Verband Sächsischer Rechtspfleger
 Verband Sächsischer Rechtspfleger - 30 Jahre VSR
 Verband Sächsischer Rechtspfleger
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Bezirksverein Leipzig

1. Zwangsversteigerungstermin mit Rechtspfleger in Robe in Sachsen

01. August 2017

Das Amt gleichsam auf dem Leibe tragend...

Der 1. August 2017 war für uns Rechtspfleger in Sachsen ein besonderer, wenn nicht sogar ein historischer Tag. Um 10:00 Uhr eröffnete unser Kollege Ronald Naumann im Saal 101 des Amtsgerichts Leipzig den ersten Zwangsversteigerungstermin in Sachsen, in dem ein Rechtspfleger eine Robe trägt. Dieser Termin ist der vorläufige Höhepunkt unserer Bemühungen, das Tragen von Roben durch Rechtspfleger zu etablieren.

Unsere ersten Überlegungen zu diesem Thema stammen aus dem Jahr 2011. In diesem Jahr erarbeiteten wir ein Positionspapier, in dem wir festhielten, welche rechtlichen Grundlagen für das Tragen von Roben in der Justiz gelten und welche Argumente des Für und Wieder zu diesen Thema vorgetragen werden. Als Ziel formulierten wir, dass die damals geltende VwV Amtstracht des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz dahin ergänzt wird, dass neben den Berufsrichtern, Staatsanwälten, Urkundsbeamten der Geschäftsstelle auch Rechtspfleger berechtigt und verpflichtet werden, Roben zu tragen. Die Chance dazu ergab sich bereits im selben Jahr, als die genannte Verwaltungsvorschrift Teil einer VwV Justizorganisation werden sollte. Jedoch fanden zunächst nur Amtsanwälte Eingang in die Vorschrift.

Wir ließen uns davon nicht entmutigen und verfolgten unser Ziel weiter. Denn wir waren überzeugt, dass die Roben nicht nur bei der Leitung von gerichtlichen Terminen helfen, sondern die Sache wurde zu einer Herzensangelegenheit. So wie für unseren Kollegen Horand vom Amtsgericht Ansbach, aus dessen Gespräch mit unseren Kollegen die Überschrift entnommen ist. Er sagte uns 2011: "Den Vorteil der Robe erkennt man jedoch ganz persönlich, sobald man sie trägt. Wie Gottfried Keller schon wusste, "machen Kleider Leute". Sobald Sie in das Kleid schlüpfen, verändert sich ihr Selbstwertgefühl. Sie tragen das Amt gleichsam auf dem Leib, fühlen sich angemessen gekleidet […] [und] der Bürger die Robe weit höher einschätzt, als wir uns das vorstellen. Weiter schafft die Robe in der Sitzung einen gewissen Abstand und ist ein Ordnungselement, das ohne Zutun wirkt. […] Überhaupt stellt sich bei uns nicht die Frage, soll man die Robe tragen, sondern eher, welcher Grund spricht dagegen? Und da ist die Antwort: Keiner."

Dies entspricht auch meiner Wahrnehmung. Deshalb habe ich für unseren Verband auf dem Rechtspflegertag des Verbandes Sächsischer Rechtspfleger am 13. November 2013 in einem Redebeitrag unsere Argumente ausführlich erläutert. Eine bearbeitete Fassung dieses Beitrages ist im Rechtspflegerblatt 3/2015, Seite 46 veröffentlicht. Die dargelegten Argumente sind die Grundlage des nunmehr beim Amtsgericht Leipzig stattfindenden Projektes, in dessen Rahmen für zunächst ein Jahr Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Terminen nach dem Zwangsversteigerungsgesetz Roben tragen. Neben unseren sachlichen Argumenten sollen auf diese Weise strukturiert Erfahrungen gesammelt werden, wie sich die Roben in den Terminen auswirken.

Im einem Jahr werden wir mehr wissen. Dann sind hoffentlich Argumente in hinreichender Zahl und ausreichender Tiefe zusammengetragen, um ein dauerhaftes Tragen von Roben durch Rechtspfleger in gerichtlichen Terminen erreichen zu können.

Thomas Schneider

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