Verband Sächsischer Rechtspfleger
 Verband Sächsischer Rechtspfleger - 30 Jahre VSR
 Verband Sächsischer Rechtspfleger
 Verband Sächsischer Rechtspfleger

Besoldung

Das BVerfG findet Geiz erneut nicht geil – SBB und VSR erkämpfen rückwirkende Besoldungsgerechtigkeit!

06. September 2017

Marathon durch die Instanzen - ein Rückblick auf 10 Jahre Kampf bzgl. der Angleichung der Ost-Westbesoldung - mit einem Sieg auf ganzer Linie!

In einigen Fällen gleicht Verbandsarbeit einem Marathon. Zu Beginn steht die feste Überzeugung, das angestrebte Ziel unter Aufbietung aller Kräfte auf jeden Fall zu erreichen. Doch es bedarf Ausdauer und eines langen Atems, um tatsächlich am Ziel anzukommen. Zudem können auf dem Weg zum Ziel immer wieder Probleme auftauchen und kurz vor dem Ziel steht "der Mann mit dem Hammer", so dass im schlimmsten Fall der Eindruck entsteht, das Ziel sei unerreichbar. Umso befriedigender ist es dann, das Ziel nach einer langen Strecke und Zeit doch erreicht zu haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nein es ist noch nicht Weihnachten, aber das Bundesverfassungsgericht hat uns am 07.07.2017 mit der Veröffentlichung der Entscheidung vom 23.05.2017 (AZ: 2 BvR 883/14 und 905/14) ein Geschenk außer der Reihe bereitet, welches wir uns mehr als verdient haben. Dies möchte ich gern zum Anlass nehmen, Euch über die Vorgeschichte, Zusammenhänge und Auswirkungen der Entscheidung mit ein paar persönlichen Zeilen zu informieren.

I. Rückblick:
Mit dem "5. Gesetz zur Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes" im Jahre 2007 wollte der Freistaat Sachsen die Unteralimentierung seiner Ost-Beamten bis zum Ende des Jahres 2009 auf 92,5 %-West zementieren, also bis 20 Jahre nach der Wende, um den Landeshaushalt zu entlasten. Verantwortliche Minister waren seinerzeit für das SMF Herr Dr. Horst Metz und ihn vertretend Herr Stanislaw Tillich als Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft und später dessen Nachfolger im Amt des Finanzministers.

Gemäß dem altbekannten Bibelvers "Wer Wind sät, wird Sturm ernten" zog in allen betroffenen Laufbahnen der sächsischen Beamtenschaft ein Sturm der Entrüstung auf, gipfelnd in einer Massenpetition mit 793 von uns selbst eingereichter Unterschriften an den Sächsischen Landtag (zzgl. weiterer von mir nicht erfasster und direkt an den Landtag versandter Listen), welche Anfang August 2007 beim Petitionsausschuss einging.

Als Initiator dieser vom Landtag in seiner Sitzung am 06.03.2008 abgelehnten Petition habe ich den sich anschließenden Marsch durch alle 4 Instanzen (VG, OVG, BVerwG und nun endlich zu unseren Gunsten das BVerfG) stets verfolgt, manchmal ungeduldig, manchmal kaum noch an den Erfolg glaubend. Die eigene Klage vor dem Verwaltungsgericht Leipzig ruht seit 9 Jahren, ebenso unverzinste 363 € Gerichtskostenvorschuss.

Mir liegen alle Unterlagen von "damals" noch chronologisch geordnet vor und ich habe seit längerer Zeit erstmals wieder in diesen Ordner geschaut.

Die Kopien der 43 Unterschriftslisten aus verschiedenen Gerichten und Staatsanwaltschaften, welche solidarisch sowohl von Wachtmeistern, Geschäftsstellenbediensteten, Rechtspflegern aber auch Richtern und Staatsanwälten unterschrieben wurden, erfüllen mich heute noch mit Stolz und sind Bestätigung für mein inzwischen 10-jähriges Engagement für die Rechte und Interessen der Rechtspfleger- und Beamtenschaft.

Zeitungsausschnitte aus den Jahren 2007 bis 2010 künden von Milliardenüberschüssen im sächsischen Haushalt; Stellungnahmen von angeschriebenen Politikern der damals regierenden CDU/SPD-Koalition und der zuständigen Minister bezeugen eine Verweigerungshaltung gegenüber unseren Argumenten und aus heutiger Sicht sogar den mit der Petition aufgezeigten Verfassungsbruch.

Wir haben uns das alles jedoch nicht gefallen lassen und an unser Recht geglaubt!

Die leider schwach oder einfach nur fiskalisch begründeten Urteile des VG Chemnitz vom 24.08.2010, des OVG Bautzen vom 18.09.2012 und auch des BVerwG vom 12.12.2013 haben wir mit der Faust in der Tasche zur Kenntnis genommen. Wir waren mit einer Abordnung zur Verhandlung vor dem BVerwG am Vormittag des 12.12.2013 anwesend. Die knappe Urteilsbegründung am Nachmittag verkündeten die 5 Bundesrichter der einzigen weiteren Person im Saal des Bundesverwaltungsgerichts - mir. Wir haben auch für eine Revisionsklägerin aus unseren Reihen Geld gesammelt und gespendet, weil deren Rechtsschutzversicherung die 3. Instanz nicht mehr übernehmen wollte - noch ohne Erfolg.

Nach weiteren, schier endlos erscheinenden 3 ½ Jahren haben wir vor der letzten Instanz, dem Bundesverfassungsgericht, am 23.05.2017 nun doch noch Recht bekommen! Die Begründung des BVerfG - und das kann uns am meisten stolz machen - ähnelt unserer Petitionsbegründung von 2007 in weiten Teilen. Die Einebnung des Abstandsgebotes verstößt gegen die hergebrachten Grundsätze des Beamtentums, die Wiedervereinigung als historischer Sondergrund und Totschlagsargument taugt nicht zur Besoldungskürzung, eine rein fiskalisch begründete Besoldungskürzung ist verfassungswidrig.

Der Freistaat Sachsen musste nach der Entscheidung vom 17.11.2015 zur Streichung des Weihnachtsgeldes damit bereits die 2. "Watschn" aus Karlsruhe hinnehmen. Es steht daurch fest, dass wir in den Jahren 2008, 2009, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 unteralimentiert waren, demnach in 7 der letzten 10 Jahre.

Wir reden hier nicht über Peanuts, sondern über verfassungswidrige Besoldungskürzungen des Freistaates in einem Gesamtumfang von brutto 9.000 € aufwärts...

Das Engagement von derzeit 419 im VSR organisierten Mitgliedern hat nicht unwesentlich dazu beigetragen, dass den vor dem BVerfG obsiegenden Polizisten weiterer Rechtsschutz gewährt, dass Herr Rechtsanwalt Neie für seine Vertretung bezahlt werden konnte und dass nunmehr der SBB und andere Partner mit dem SMF zusammenkommen, um über die Umsetzung des Beschlusses vom 23.05.2017 zu beraten. Am 09.08.2017 fand ein erstes, am 29.08.2017 ein zweites Treffen im Finanzministerium statt. Am 19.09.2017 sollen die Gespräche zum Abschluss gebracht und eine Pressemitteilung veröffentlicht werden.

Ich habe in den letzten Wochen sowohl mit der Vorsitzenden des SBB, Frau Nannette Seidler, als auch mit dem Vorsitzenden des SRV, Herrn Reinhard Schade, mehrfach Gespräche geführt und unsere Positionen abgestimmt.

Die Frage der Fragen lautet nun für jeden Einzelnen von uns: Bin ich von der Entscheidung des BVerfG betroffen und bekomme ich persönlich Geld nachgezahlt?

Dies kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden, denn es heißt in der Randnummer 124 der Entscheidung vom 23.05.2017:

"Eine allgemeine rückwirkende Behebung des Verfassungsverstoßes ist daher mit Blick auf die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses nicht geboten (vgl. BVerfGE 81, 363 <383 ff.>; 99, 300 <330 f.>; 130, 263 <313>; 139, 64 <148 Rn. 195>; 140, 240 <316 Rn. 170>). Eine rückwirkende Behebung ist jedoch sowohl hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren als auch hinsichtlich der Kläger erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 99, 300 <331>; 130, 263 <313>; 139, 64 <148 Rn. 195>; 140, 240 <316 Rn. 170>)."

Hierzu hatte ich Herrn RA Neie in einer E-Mail vom 07.07.2017 zu seiner persönlichen Bewertung befragt und er antwortete mir ein paar Tage später:

"Ja, formal hat der Gesetzgeber freie Hand. Er kann nur für die anhängigen Verfahren reagieren. Muss er aber nicht. Er kann 100 Prozent (plus die lineare Erhöhung) gewähren; er kann sich aber auch ein neues Modell ausdenken. Da bin ich gespannt, was man im SMF macht."

Wir müssen demnach geduldig bleiben und abwarten, ob Finanzminister Prof. Unland und der Sächsische Landtag nur für 100 Kläger und Widerspruchsführer 500.000 € locker machen oder ob die Peinlichkeit der wiederholten Verfassungswidrigkeit der sächsischen Besoldung doch die 80 Millionen Euro wert sind, welche schätzungsweise aufzubringen sind, um alle betroffenen Ostbeamten des Freistaates für 2008 und 2009 nachträglich mit den hier tätigen Kollegen aus den Altbundesländern gleichzustellen und somit dauerhaften Rechtsfrieden zu schaffen. Wir kämpfen an der Seite des SBB für eine Nachzahlung an alle!

Sollte das SMF jedoch auf die exotische Idee kommen, uns auch nur einen Cent weniger nachzahlen zu wollen als die Differenz zur Westbesoldung, werde ich - und hoffentlich viele von Euch auch - selbstredend erneut den Klageweg beschreiten.

II. Persönliches Resümee:

Die Mitgliedschaft im VSR lohnt und rechnet sich! Wer von beiden Entscheidungen des BVerfG profitiert, wird insgesamt Nettonachzahlungen in Höhe von über 5.000 € erhalten haben -> damit sind die Mitgliedsbeiträge (91,20 € pro Jahr) in unserem Verband für 55 Jahre, mithin mehr als ein Berufsleben, abgedeckt.

Mut und Engagement zahlen sich aus! In meiner Wahrnehmung kann ich bis heute nicht feststellen, dass mir oder anderen aktiv Beteiligten das Engagement für unsere Interessen (sei es die Petition, ein Widerspruch, eine Klage gegen den Freistaat oder der Weihnachtsbrief an die Landtagsabgeordneten) Nachteile im beruflichen Fortkommen gebracht hat. Dies sollte auch denen Kraft und Zuversicht geben, welche sich 2007 aus Angst vor Repressalien nicht an der Petition oder den Widersprüchen beteiligt haben. Von 5 Klagen bzw. ruhend gestellten Widersprüchen gegen den Freistaat Sachsen habe ich inzwischen 3 mal obsiegt - das schafft Vertrauen in den Rechtsstaat und ist keine schlechte Quote, oder?

Der Zusammenhalt von uns Verbandsmitgliedern wurde gestärkt! Nicht nur, dass unser VSR in diesen 10 Jahren von 130 auf fast 420 Mitglieder angewachsen ist, nein auch haben wir an Selbstvertrauen, Selbstbewusstsein, Wahrnehmung und Anerkennung gewonnen!

III. Ausblick:

Wie sollen bzw. werden wir uns in den nächsten Monaten verhalten?

Wir vom Vorstand des VSR werden uns weiterhin dafür stark machen, dass die Entscheidung des BVerfG auf alle betroffenen Beamten übertragen wird, egal ob diese Widerspruch und/oder Klage eingereicht haben und auch egal, ob diese bei uns und damit im Sächsischen Beamtenbund organisiert sind.

Ich will ehrlich sein und nicht verleugnen, dass uns die Kollegen "Trittbrettfahrer", welche zwar von den durch uns erstrittenen Vorteilen profitieren, jedoch dem Verband aus diversen, zum Teil unwürdigen Gründen (Geld?) nicht beitreten wollen, manchmal gehörig auf den Zeiger gehen. Jedoch sind wir keine Kleingeister und sehen zuvörderst das Potential dieser Erfolge, haben sie uns in der Vergangenheit doch stets einen Mitgliederzuwachs beschert!

Ebenso wichtig ist es natürlich, sich diplomatisch nach außen zu verhalten, um die Verhandlungen des SBB nicht zu torpedieren. Knapp gesagt dürfen wir uns freilich auf die Schultern klopfen, aber es ist kein Platz für Häme oder Nachtreten.

Auch uns ist klar, dass bisher ein fader Beigeschmack bleibt, weil wir noch nicht wissen, was der Sieg wert ist und wir wollen Euch auch keine unerfüllbaren Hoffnungen machen. Bitte das Geld erst ausgeben, wenn es auf dem Konto ist! Jedoch sollten wir aus den Erfahrungen der Vergangenheit (Stichwort Nachzahlung Weihnachtsgeld) genügend Vertrauen in unseren Dachverband SBB und die anderen Verhandlungsführer zeigen, da diese sich stets professionell verhalten und gute Ergebnisse erzielt haben. Mir wurde persönlich fest zugesichert, dass man die Absicht hat, das Maximum für uns auszuhandeln.

Mit diesen Zeilen möchte ich all unsere fleißigen Mitglieder erreichen, die sich in ihrer Verbandszugehörigkeit bestätigt sehen können. Aber in regelmäßigen Abständen wende ich mich auch gern an die noch Unentschlossenen, welche sich vom Vorteil der Mitgliedschaft nicht so schnell überzeugen lassen. Kommt zu uns, es lohnt sich! Für jeden Rechtspfleger und jede Rechtspflegerin sollte es meiner Auffassung nach eine Frage der Ehre sein, sich im Rechtspflegerverband zu organisieren!

Einen schönen Restsommer und herzliche Grüße

Lars Beyer
Vorsitzender des Vorstandes des VSR

Unsere Partner

Dbb
Sbb
Bdr
Debeka
Bbbank
Dbv