Verband Sächsischer Rechtspfleger
 Verband Sächsischer Rechtspfleger - 30 Jahre VSR
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Bericht über das jährliche Gespräch mit dem Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Leon Ross am 5. Mai 2023

05. Mai 2023

Am Folgetag fand direkt das Gespräch mit dem Präsidenten des Oberlandesgericht Dresden, Herrn Dr. Ross, statt. Anwesend waren neben Herrn Preuß und mir noch Frau Bünnig, die für die Personalangelegenheiten der Laufbahngruppe 2 Einstiegsebene 1 zuständig ist. Die Fragen waren dieselben.

1. Personal- / Besetzungssituation / Arbeitsbelastung

Es wurde auch hier unsererseits deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Schmerzgrenze der Arbeitsbelastung erreicht ist. Die Altersstruktur wurde ebenfalls nochmals dargelegt.

 

Welche Konzepte bestehen derzeit, die älteren Kollegen im Dienst zu halten?

Derzeit ist eine Gesetzesänderung geplant, die es ermöglichen soll, über das vollendete 67. Lebensjahr hinaus im Dienst zu bleiben. Wir haben höflich darauf hingewiesen, dass das Problem wohl eher die vorzeitigen Altersabgänge sind, die immer zahlreicher in Anspruch genommen werden, und nicht der Drang noch länger arbeiten zu dürfen. Angedacht ist zudem wohl auch, dass die Besoldung um 20 % aufgestockt wird, wenn man über das 65. Lebensjahr hinaus im Dienst verbleibt. Dieser Vorstoß wurde unsererseits begrüßt. Es wurde jedoch zu bedenken gegeben, dass der finanzielle Anreiz nicht immer ausschlaggebend ist. Insbesondere die hohe Arbeitsbelastung wird für die älteren Kollegen zum Problem. Auch hier wurde nochmals angeregt darüber nachzudenken, ob nicht eine Reduzierung der Arbeitskraft bei vollem Lohnausgleich ein größerer Anreiz sein könnte, im Dienst zu bleiben. Dies wurde in der Umsetzung kritisch gesehen, da es allen Landesbeamten angeboten werden müsste und insbesondere von den Lehrern dann in Anspruch genommen werden würde, dass man den Vorschlag aber gern aufnimmt und in die nächsten Diskussionsrunden mit einbringen wird.

 

Welche Überlegungen gibt es, Rechtspfleger anstatt in tätigkeitsfremden Gebieten, wie z.B. Verwaltungen oder LIT, künftig wieder in ihrem eigentlichen Fachbereich einzusetzen?

Beim Oberlandesgericht wurden bereits Stellen mit Verwaltungsfachwirten besetzt, um keine weiteren Rechtspfleger in der Verwaltung zu binden. Viele Möglichkeiten werden in diesem Bereich jedoch nicht gesehen. Die LIT sucht vermehrt nach externen Mitarbeitern, was sich ebenfalls als schwierig erweist. Für die eAkte wird seitens der LIT wohl auch weiteres Personal dringend benötigt, so dass auszuschließen ist, dass von dort wieder Rechtspfleger zurück in die Rechtspflegergeschäfte wechseln.

 

Wie soll der Personalmangel abgebaut werden und wie soll die Nachbesetzung von Rechtspflegerstellen erfolgen?

Auch hier hofft man auf die Abgangszahlen der stärkeren Jahrgänge, die aber erst in den nächsten Jahren zu erwarten sind. Bedenkt man allerdings die Altersstruktur, werden die nächsten Jahrgänge maximal die Altersabgänge abfedern, jedoch noch nicht zum Auffüllen unbesetzter Stellen reichen. Aktuell sind knapp 100 Rechtspflegerstellen unbesetzt. Da es auf dem Markt keine Rechtspfleger gibt, können diese nicht besetzt werden. Es wird zumindest um den Erhalt dieser Planstellen gekämpft. Können diese dauerhaft nicht besetzt werden, droht die Streichung durch das Finanzministerium.

Es wurde ein Messeteam gegründet, das die Messestände betreut, aber auch auf anderen Veranstaltungen aktiv um Nachwuchs für die Justiz wirbt.

 

In den letzten Jahren wurden einige Gesetze neu gefasst. Die Aufgaben der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist umfangreicher und komplexer geworden. Wird dies in der Personalbedarfsberechnung berücksichtigt?

Das Oberlandesgericht hat den geschätzten Mehrbedarf bereits beim SMJusDEG angezeigt. Realistisch betrachtet würde selbst die Zuerkennung dieses Bedarfs nicht dazu führen, dass die Stellen besetzt werden, da es schlicht keine Rechtspfleger hierfür gibt.

 

2. Beurteilungsrunde 2022

Unsererseits wurde bemängelt, dass es erneut ein Jahr gedauert hat, bis sich bei den Beurteilungen etwas tut. Der Frust hierüber wurde mehrfach und sehr deutlich an uns herangetragen. Das OLG versicherte, dass man mehrfach die säumigen Behördenvorstände gemahnt hatte. Unsererseits wurde angefragt, ob bei groben Verstößen nicht auch disziplinarrechtliche Maßnahmen ergriffen werden könnten. Dies wurde tatsächlich in Erwägung gezogen, aber letztendlich doch verworfen.

Zum 1. Juni sollen nunmehr die Beförderungen von A9 nach A10 erfolgen, 3 Monate rückwirkend. Man hofft zum selben Stichtag auch die Beförderungen von A10 nach A11 zu schaffen, konnte dies aber noch nicht verbindlich zusagen. Ansonsten erfolgen diese am 1. September, ebenfalls mit 3 Monaten Rückwirkung, zusammen mit den Beförderungen A11 nach A12, die man hofft, bis dahin fertig zu haben.

Es wurde angesprochen, dass lediglich 50% der Beförderungsstellen nach A13 ausgeschöpft sind. Auch hier wurde zugesagt, dass entsprechende Beförderungen angedacht sind.

Das neue Personalentwicklungskonzept ist erst im November 2022 erlassen worden, also nach Abschluss des Beförderungszeitraums. Trotzdem sollen die darin enthaltenen Maßstäbe bereits in dieser Runde Anwendung finden. Da hier auf die Verwendungsbreite abgestellt wird, kann sich dies für einige vorteilhaft auswirken. Nachteile wurde hier nicht gesehen.

Das PEK wurde hierbei ebenfalls nochmals thematisiert. Einige Kollegen haben sich diesbezüglich nähere Erläuterungen gewünscht. Eine Erläuterung jeder einzelnen Frage erscheint seitens des OLGs nicht realisierbar. Man kann sich aber durchaus vorstellen, in der nächsten Geschäftsleiterrunde alle aufkommenden Fragen diesbezüglich zu klären. Sinnvoll erschiene hierbei, wenn die Fragen dann ganz konkret dargestellt werden, damit diese vom OLG beantwortet werden können.

Ich möchte an dieser Stelle nur kurz erläutern, dass der Verband keinerlei Erläuterungen zum PEK erhalten hat. Wir konnten zu den Entwürfen in der jeweiligen Fassung Stellung nehmen, was wir auch umfangreich getan haben. Unsere Anmerkungen diesbezüglich wurden auch vollumfänglich in der finalen Version umgesetzt.

 

3. Entscheidung des BAG zur Höhergruppierung der Justizbeschäftigten auf E9a

Anders als beim SMJusDEG war dem OLG durchaus die Problematik mit dem Abstand E9a zu A9 bewusst. Man wird mit den Forderungen an den Finanzminister herantreten, dass Einstiegsamt im mittleren Dienst auf A7 und im gehobenen Dienst auf A10 anzuheben. Nach derzeitigem Stand wird dies wohl ein zäher Kampf werden, da der Finanzminister bisher keinerlei Bereitschaft diesbezüglich zeigte. Wie bereits angekündigt, werden wir dort unsere Forderungen anbringen und nötigenfalls auch einklagen.

An dieser Stelle bestand Einigkeit, dass die Entscheidung des BAG zu schweren Verwerfungen innerhalb des Gefüges führen könnte. In erster Linie innerhalb der Laufbahngruppe 1 Einstiegsebene 2, wenn Kollegen ohne Vollausbildung sprunghaft mehr verdienen werden als ein Justizhauptsekretär, der hierfür jahrelang für eine Beförderung entsprechende Leistungen bringen musste. Und natürlich auch uns gegenüber, wenn der Entscheider plötzlich weniger verdient als seine ausführende Servicekraft.

Für den Vorstand

 

Tanja Romstedt
Vorsitzende

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