Verband Sächsischer Rechtspfleger
 Verband Sächsischer Rechtspfleger - 30 Jahre VSR
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Bericht über das jährliche Gespräch mit Frau Justizministerin Katja Meier am 4. Mai 2023

04. Mai 2023

Bevor ich über das Gespräch mit Frau Justizministerin Meier informiere, möchte ich mich recht herzlich für die vielen Zuschriften im Vorfeld der Gespräche bedanken. Es gab selten eine so rege Teilnahme auf eine unsere Abfragen.

Dies zeigte uns, wie wichtig euch die benannten Themen sind. Die Menge an Zuschriften haben wir bei der Ministerin auch direkt angesprochen, um auch hier nochmals deutlich zu machen, wie ernst die Situation in vielen Bereichen ist.

Uwe Preuß, der seit letztem Jahr Geschäftsführer des Verbands ist, und ich wurden am 4. Mai von Frau Ministerin Meier empfangen. Seitens des Justizministeriums (SMJusDEG) nahm zudem noch Frau Ingeborg Schäfer (Referatsleiterin von Referat I.2) teil.

 

1. Personal- / Besetzungssituation / Arbeitsbelastung

Viele Zuschriften haben deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Belastungsgrenze mittlerweile erreicht, wenn nicht gar überschritten ist. Stand 1. Januar 2022 befinden sich in der OGB 91 Kollegen, die bereits 63 Jahre oder älter sind. Insgesamt haben wir 173 Kollegen, die 60 Jahre und älter sind. Bei einer Gesamtbesetzung von 725 ist das also fast ein Viertel. Zu den Fachgerichtsbarkeiten und den Staatsanwaltschaften liegen uns leider keine Zahlen vor, aber dort wird die Situation grundsätzlich keine andere sein.

Dieses Jahr werden (hoffentlich) 21 neue Kollegen fertig, die ausschließlich in die OGB gezogen werden. Dies deckt noch nicht die anstehenden Altersabgänge ab. Sollten sich von den 91 Vorgenannten auch nur ein Teil dazu entscheiden, vorzeitig aus dem Dienst auszuscheiden, würde dies die aktuell ohnehin angespannte Personalsituation nochmals deutlich verschärfen. Durch die Einführung der eAkte und die hohe Belastung ist es nicht abwegig, dass einige auch mit Abzügen vorzeitig gehen könnten.

 

Welche Konzepte bestehen derzeit, die älteren Kollegen im Dienst zu halten?

Derzeit besteht beim SMJusDEG kein entsprechendes Konzept. Unsererseits wurde eine Erstellung eines solchen Konzeptes dringend empfohlen. Man versprach diese Anregung mitzunehmen.

 

Welche Überlegungen gibt es, Rechtspfleger anstatt in tätigkeitsfremden Gebieten, wie z.B. Verwaltungen oder LIT, künftig wieder in ihrem eigentlichen Fachbereich einzusetzen?

Eine entsprechende Verwaltungsstelle wurde bereits beim SMJusDEG mit einem Verwaltungsfachwirt besetzt. Es ist angedacht, zukünftig Verwaltungsstellen auch extern auszuschreiben und nicht zwingend mit einem Rechtspfleger zu besetzen. Die LIT stellt auch zwischenzeitlich extern ein. Den Gerichten wurde diese Möglichkeit ebenfalls angeboten. Es ist nicht angedacht aktuell mit Rechtspflegern besetzte Stellen in der Verwaltung zwangsweise umzubesetzen. Die Anzahl an Köpfen die hierdurch gewonnen werden könnten, wurde zudem als sehr gering eingeschätzt.

 

Wie soll der Personalmangel abgebaut werden und wie soll die Nachbesetzung von Rechtspflegerstellen erfolgen?

Es wird verstärkt auf Foren, Messen und Veranstaltungen, wie z.B dem Tag der Sachsen (2023: Aue-Bad Schlema) aufgetreten, um Nachwuchs zu gewinnen. Bei den jeweiligen Gerichten soll nochmal geworben werden, Schülerpraktika zu ermöglichen, um Interessierten einen besseren Einblick zu ermöglichen und für unsere Aufgaben zu begeistern. Zudem setzt man verstärkt auf soziale Medien, wie z.B. Instagram, um junge Menschen besser zu erreichen. Kurzfristig wird es jedoch keine Möglichkeiten geben, den Personalmangel auszugleichen. Man setzt die Hoffnung auf die größere Anzahl an Anwärter, die in den nächsten Jahren (hoffentlich) zahlreich ihren Abschluss machen werden. Teilzeitregelungen abzuschaffen oder einzuschränken war kein Thema und wurde unsererseits auch nicht vorgeschlagen.

 

In den letzten Jahren wurden einige Gesetze neu gefasst. Die Aufgaben der Rechtspfleger ist umfangreicher und komplexer geworden. Wird dies in der Personalbedarfsberechnung berücksichtigt?

Gesetzesänderungen finden leider keinen direkten Einzug in die Zahlen der Personalbedarfsberechnung. Das Schreiben des Oberlandesgerichts an das SMJusDEG wurde thematisiert, wo allein für die Amtsgerichte Leipzig, Chemnitz und Dresden für die Reform im Bereich Betreuung/Vormundschaft und die anstehende Reform des MoPeG 2024 insgesamt (vorläufig geschätzt) 8,8 AKA zusätzlich gefordert wurden. Man befinde sich darüber in Abstimmung. Sollte der Bedarf zuerkannt werden, wären allerdings keine Rechtspfleger vorhanden, mit denen man diese Stellen besetzen könnte. Es könnte hier zu einer Verschiebung in der Binnenverteilung führen.

 

Was wird getan, um die Laufbahngruppe 2 Einstiegsebene 1 zu entlasten? Gibt es Bestrebungen, die Rechtspflegertätigkeiten zurück auf den Richter oder die Geschäftsstellen zu übertragen? Wird beispielsweise die PKH-Vorprüfung auf die Richterschaft zurückübertragen?

Eine Rückübertragung auf die Richter soll eher nicht erfolgen, da auch hier zunehmende Altersabgänge anstehen, die Lücken erzeugen. Übertragungen auf die Geschäftsstellen sind derzeit nicht geplant. Aufgaben auf Gerichtsvollzieher zu übertragen, wie es zurzeit Baden-Württemberg vormacht, ist aktuell nicht geplant, da die dortigen Gerichtsvollzieher zwar studiert haben, aber mangels Bedarf dann nicht übernommen wurden, mithin ein Überhang besteht. Hinzu kommt, dass es fraglich erscheint, ob die sächsischen Gerichtsvollzieher mit den derzeitigen Fachkenntnissen geeignet sind, Aufgaben in der Forderungsvollstreckung zu übernehmen.

 

2. Beurteilungsrunde 2022

Man wisse, dass Beförderungen wohl zum 1. Juni geplant sind und verwies uns zu näheren Erläuterungen an das Oberlandesgericht.

 

3. Entscheidung des BAG zur Höhergruppierung der Justizbeschäftigten auf E9a

Das SMJusDEG steht im Austausch mit dem SMF diesbezüglich. Es soll eine einheitliche Handlungsrichtlinie erstellt werden, wonach alle Tarifbeschäftigten einer Prüfung ihrer aktuellen Tätigkeitsbeschreibung unterzogen werden, damit der Höhergruppierung an allen Behörden einheitliche Maßstäbe zugrunde liegen.

Durch die Höhergruppierung verdient ein Tarifbeschäftigter in der 1. Erfahrungsstufe 3.136,59 EUR brutto. Ein Rechtspfleger in der ersten Erfahrungsstufe A9 jedoch lediglich 2.995,26 EUR. Das ist absolut nicht hinnehmbar. An dieser Stelle wurde unsererseits bereits jetzt deutlicher Protest angekündigt. Erschreckend war an dieser Stelle, dass Frau Schäfer, die für Personalangelegenheiten zuständig ist, offen zugegeben hat, dieses Problem bisher noch nicht "auf dem Schirm" gehabt zu haben. Es wurden hierzu seitens des SMJusDEG zumindest Notizen gemacht. Erwähnt werden sollte aber auch, dass wir deutlich zum Ausdruck brachten, dass der Unterschied zwischen den Entscheidern, also den Rechtspflegern, und den Ausführenden, somit den Geschäftsstellen, in der Besoldung zu gering bemessen wird, somit das Abstandsgebot in der derzeitigen Lage mit Blick auf E 9a nicht gewahrt oder erfüllt wird, was dann sicherlich Klagen nach sich ziehen wird. Dieser kaum vorhandene Abstand zwischen einem Ausbildungsberuf und einem Diplom-Studium sind in keinster Weise hinnehmbar und tragen auch nicht zu Attraktivität unseres Berufsbildes bei. Der Verband wird sich mit der Forderung an den Finanzminister wenden, das Einstiegsamt auf A10 anzuheben. Andere Bundesländer wie z.B. Baden-Württemberg haben das bereits vorgemacht. Konsequenterweise muss sich diese Stellenhebung linear in allen anderen Ämtern fortsetzen. Auch dies werden wir fordern. Der Appell an die Ministerin lautete, uns in dieser Forderung aktiv zu unterstützen.


4. Wahlrecht zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung

Das Thema befindet sich derzeit in der gesetzgeberischen Umsetzung und sollte damit zukünftig ermöglicht werden.


5. Technische Ausstattung, Performance und Ticketbearbeitung

Für dieses Thema blieb leider nur noch wenig Zeit. Die LIT integriert derzeit neue Server, sodass in naher Zukunft die Performance deutlich verbessert werden dürfte. Zudem wurde das Personal bei der Ticketbearbeitung aufgestockt, sodass auch an dieser Stelle mit einer zügigeren Bearbeitung gerechnet werden kann.


Weitere Themen konnten nicht besprochen werden, da der gesetzte Zeitrahmen mit den obigen Themen vollständig ausgeschöpft wurde.

Für den Vorstand

 

Tanja Romstedt
Vorsitzende

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