Bericht über die Besprechung im Finanzministerium am 27.03.2025
Besprochen wurde zunächst der Umgang mit den zahlreich eingelegten Widersprüchen der letzten Jahre.
Das Finanzministerium beabsichtigt nicht, diese zu verbescheiden, bis das Bundesverfassungsgericht über die dort vorliegenden Klagen entschieden hat. Es besteht die Aussicht, dass eine Entscheidung Ende des 3. Quartals ergehen könnte. Was jedoch deutlich wurde ist, dass wenn es eine rückwirkende Änderung geben wird, nur die Kolleginnen und Kollegen hiervon profitieren werden, die Widerspruch eingelegt haben.
Weiteres Thema war die angekündigte Besoldungsreform. Das Finanzministerium hat Bereitschaft signalisiert an der Tabelle der Besoldungsgruppe A Anpassungen vorzunehmen. Problematisch wird es, wenn im größeren Rahmen Änderungen erfolgen sollen, da dies dann Dienstrechtsreformen erfordert, die nicht in die Zuständigkeit des Finanzministeriums fallen. Wenn also die Ämter der einzelnen Laufbahngruppen angepasst werden sollen, ist das Finanzministerium nicht der zuständige Ansprechpartner. Bzgl. der Erhöhung des Einstiegsamtes für Rechtspfleger auf A10 verweise ich auf mein Treffen mit der Justizministerin und deren Ausführungen hierzu.
Für weitere Informationen zu diesem Treffen verweise ich auf die Ausführungen des SBB.
Tanja Romstedt
Vorsitzende