Verband Sächsischer Rechtspfleger
 Verband Sächsischer Rechtspfleger - 30 Jahre VSR
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Bericht zum 12. Deutschen Nachlasspflegschaftstag am 15.03.2019 in Berlin

15. März 2019

Die Hoerner Bank AG hat zum 12. Mal eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Nachlasspflegschaft organisiert. Am 15. März 2019 trafen sich in Berlin 300 Nachlasspfleger, Richter und Rechtspfleger aus ganz Deutschland im Hotel Palace, direkt neben der Gedächtniskirche.

Nach Eröffnung der Veranstaltung durch den Vorstandsvorsitzenden der Hoerner Bank, Herrn Ralf Hirschfeld, folgten Grußworte der Senatsverwaltung für Justiz, des BDR und des BDN.

Im Anschluss wurden fünf Vorträge gehalten. Frau Rechtsanwältin Stephanie Risse beschäftigte sich mit der Rechnungslegungs- und Berichtspflicht des Nachlasspflegers.

Der nächste Referent, Herr Dr. Martin Margonski, Notar in Polen, gab interessante Einblicke in das polnische Nachlassverfahren, welches doch in einigen relevanten Punkten komplett gegensätzlich zum deutschen Erbrecht verläuft. So benötigen Eltern, welche die Erbschaft für ihr minderjähriges Kind ausschlagen wollen, vorher die Genehmigung des Familiengerichts. Die Ausschlagung ist immer genehmigungsbedürftig, da es keine dem § 1643 Abs. 2 S. 2 BGB entsprechende Regelung gibt. Ohne diese Genehmigung ist die Erbausschlagung irreparabel unwirksam. Sobald die Genehmigung vorliegt, genügt dann aber wiederum die Erklärung nur eines Sorgeberechtigten. Richtig ungemütlich wird es, wenn ein polnisches Nachlassgericht gemäß der EuErbVO zuständig ist, in Deutschland aber ein hier hinterlegtes Testament eröffnet wird. Dies führt in Polen ebenfalls zur absoluten Unwirksamkeit des Verfahrens. Eine Diskussion unter Teilnehmern zur Kollision des Deutschen Erbrechts mit dem Polnischen blieb zu diesem Punkt ohne konstruktives Ergebnis.

Als dritter Referent hat Herr Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Leitender Oberstaatsanwalt in Traunstein, über Berührungspunkte der Nachlasspflegschaft mit dem Strafrecht gesprochen.

Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Gleumes berichtete sodann über Fallstricke für Nachlasspfleger aus steuerrechtlicher Sicht.

Aufgrund Verhinderung des Herrn Horst Bestelmeyer beendet diesmal Herr Thomas Lauk den fachlichen Teil mit seinem Vortrag über aktuelle Entwicklungen im Erb- und Nachlassverfahrensrecht.

Einen großen Raum nahmen auf der Tagung die Zeiten für den Erfahrungsaustausch und fachlichen Dialog ein. So kamen wir mit den Nachlasspflegern unseres Gerichts und Kollegen aus anderen Bundesländern ins Gespräch, konnten alte Kontakte auffrischen und neue knüpfen.

Die Notariatsreform in Baden-Württemberg war bereits von unserer Vereinsvorsitzenden Elke Strauß in ihrem Grußwort angesprochen worden. Ein Stuttgarter Richter bestätigte ihre Andeutungen: Mangels Rechtspflegern nimmt am Amtsgericht Stuttgart ein Richter die Erbausschlagungserklärungen auf. Wie lange ein Nachlassverfahren ohne Rechtspfleger dauert, kann sich jeder denken...

Zur Abendveranstaltung im Dreh-Restaurant auf dem Fernsehturm konnten wir – nach einem langen verregneten Tag – bei wolkenlosem Himmel den Blick auf das nächtliche Berlin genießen. Auch hier fand wieder ein reger Austausch unter Kollegen und Nachlasspflegern statt.

 

Antje Freudenthal und Sandra Liedtke

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