Verband Sächsischer Rechtspfleger
 Verband Sächsischer Rechtspfleger - 30 Jahre VSR
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Bericht zum Antrittsgespräch des VSR-Vorstandes beim neuen Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden am 05.04.2018

05. April 2018
  • OLG Gespräch 05.04.2018 Gruppenbild
    Foto: © VSR
    v.l.n.r.: Frau Hennersdorf, Herr Beyer, Herr Häfner, Herr Janich, Herr Ziemann

Am 05. April 2018 fand das erste offizielle Treffen des VSR-Vorstandes mit unserem neuen OLG-Präsidenten Herrn Häfner statt. Vom Vorstand waren Herr Beyer und Herr Janich anwesend. Neben Herrn Häfner nahmen die Verwaltungsleiterin Frau Hennersdorf und der Abteilungsleiter Personal Herr Ziemann teil.

Unser Gesprächsziel lag darin, die Standpunkte von Herrn Häfner zu den unserer Ansicht nach dringendsten aktuellen Problemen abzuklopfen und dabei auch ins Detail gehen zu können.

Für das erste Treffen hatten wir uns im Vorfeld daher für folgende 3 Themengebiete entschieden:

• Einstellungen und Übernahme von Rechtspflegeranwärtern

• PEK/ Beförderungsrichtlinien

• Weiterführung des Projektes „Robe“ mit dem Ziel der landesweiten Einführung

1. Einstellungen und Übernahme von Rechtspflegeranwärtern

Trotz der der vom Kabinett am 27.02.2018 beschlossenen und ab 2019 startende Ausbildungsoffensive in den Bereichen Finanzen, Soziales, Justiz und Forst wird wohl weiterhin mit einem von der Justiz zu erbringenden Stellenabbau auszugegangen. Ungeachtet dessen wurden so viele Stellen für Rechtspflegeranwärter angemeldet, dass dies grundsätzlich zur Zweizügigkeit beim Studium an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum führen würde.

Unsere Forderung nach einer Übernahmegarantie für die Anwärter wird auch vom neuen Chefpräsidenten nicht unterstützt. Hierdurch soll eine gewisse Leistungsmotivation erreicht werden. Nach Aussage Herrn Häfners werden die Anwärter jedoch ausgebildet, um diese grundsätzlich zu übernehmen.

2. PEK/ Beförderungskriterien

Die entwickelten Grundsätze sollen unter dem Aspekt der Kontinuität fortbestehen. Dies gilt insbesondere für die im PEK mit Stand 2014 festgeschriebenen Verwaltungstätigkeit als Voraussetzung für Beförderungen nach A12 und höher.

Nach Austausch von Sachargumente erklärte Herr Häfner aber seine Bereitschaft, bei der Ausgestaltung der Voraussetzungen auf konstruktive Vorschläge einzugehen und diese soweit möglich umzusetzen. Unsererseits wurde u.a. die nicht eineindeutige Formulierung der überwiegenden Verwaltungstätigkeit in Punkt 2.5. des PEKs als nachbesserungswürdig hervorgehoben. Ferner sollen die für die Bereichsrechtspfleger geltenden Regelungen in Punkt 5. der Beförderungskriterien aus dem Jahre 2015 auf dem Prüfstand gestellt werden.

3. Weiterführung des Projektes „Robe“ mit dem Ziel der landesweiten Einführung

Unter Bezugnahme auf den außerordentlichen Zwischenbericht des Projektleiters Thomas Schneider vom 20.03.2018 erläuterten wir die aktuellen Entwicklungen und unsere Bestrebungen. Seitens Herrn Häfners wurde signalisiert, dass seitens des OLGs keine Steine in den Weg gelegt werden, auch wenn er persönlich eine bundeseinheitliche Robenpflicht für Rechtspfleger präferieren würde.

5. Fazit

Das Gespräch fand in offener, freundlicher und für beide Seiten gewinnbringender Atmosphäre statt. Unsere Anliegen wurden aufgenommen und sachlich diskutiert. Auch wurden direkt Meinungen des Verbandes zu diversen Themen abgefragt und sollen in die Entscheidungsfindung mit einfließen. Es wurde sich beiderseits für eine konstruktive Zusammenarbeit ausgesprochen. Wir bleiben hoffnungs- und erwartungsvoll.

Lars Beyer und Maik Janich

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