Bericht zum Arbeitsgruppentreffen Pebb§y/Personal am 11.03.2019 in Dresden
Am 11. März 2019 fand am Amtsgericht Dresden ein Treffen der Arbeitsgruppe Pebb§y/Personal statt. Thematisch haben wir uns zu den aktuellen Entwicklungen bei der Personalbedarfsberechnung und der derzeitigen Ist-Besetzung an den Gerichten/Staatsanwaltschaften im Vergleich zum Personalbedarf und der von der Praxis wahrgenommenen Arbeitsbelastung ausgetauscht.
Allgemein:
Grundsätzlich wird nunmehr in der Personalbedarfsberechnung für alle Gerichte und Staatsanwaltschaften in allen Laufbahnen ein Modernisierungszuschlag in Höhe von 2% pauschal gewährt. Dieser soll den aktuellen und künftigen Mehrbedarf für IT-Projekte und Neuerungen abdecken. Zusätzlich wird bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften für Laufbahnen mit besonders ungünstiger Altersstruktur nunmehr ein Demografiezuschlag in Höhe von 3% pauschal gewährt. Leider gilt dies weder für die Rechtspfleger an den Gerichten noch den Staatsanwaltschaften, da deren Altersstruktur im Vergleich zum mittleren Dienst und den Richtern immer noch ausgeglichener ist. Trotzdem ist die Gewährung beider Zuschläge als sehr positiv zu erachten, da damit gezeigt wird, dass die in der Praxis allgemein wahrgenommene Zunahme der Arbeitsbelastung trotz der in vielen Bereichen sinkenden Eingangszahlen und der Umsetzung vieler (IT-)Projekte Rechnung getragen wird.
Staatsanwaltschaften:
Im Bereich der Staatsanwaltschaften werden derzeit die Änderungen beim Personalbedarf durch die zum 01. Juli 2017 erfolgte weitreichende Gesetzesänderung bei der Vermögensabschöpfung bundesweit untersucht. Von den sächsischen Staatsanwaltschaften wird die Staatsanwaltschaft Dresden an der geplanten Erhebung teilnehmen.
Ordentliche Gerichtsbarkeit:
Bei den Gerichten wird derzeit an der Einführung der neuen B-Statistik (in Betreuungssachen) gearbeitet. Ein konkreter Zeitpunkt für die Einführung konnte noch nicht benannt werden. Darüber hinaus soll der Personalbedarf für IT-Produkte neu ermittelt werden. Und es ist derzeit eine Untersuchung des Personalbedarfs für den einfachen Dienst und die Produkte der Rufbereitschaft und des Bereitschaftsdienstes – woraus für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) keine Änderungen zu erwarten sind – geplant. Letztlich sei noch erwähnt, dass die Planungen für die Einführung des neuen Datenbankgrundbuchs – auch im Hinblick auf den dafür erforderlichen Personalbedarf – laufen. Voraussichtlich soll die Einführung ab dem Jahr 2023 erfolgen. Ob dies durch eine Umstellungsgruppe oder eine personelle Verstärkung der Grundbuchämter erfolgen soll, ist derzeit noch unklar. Jedenfalls sollen u. a. auch dafür in den nächsten Jahren deutlich mehr Rechtspflegeranwärter eingestellt werden.
Die in dem Arbeitsgruppentreffen diskutierten Themen dienten als Grundlage des nunmehr bereits stattgefundenen Gesprächs mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts und werden auch in Vorbereitung für das im Sommer geplante Gespräch mit dem Sächsischen Justizminister herangezogen werden.
Vielen Dank an alle Arbeitsgruppenmitglieder für die Teilnahme an dem Treffen, die Mitarbeit und den guten und konstruktiven Austausch!
Michaela Schaffrath