Verband Sächsischer Rechtspfleger
 Verband Sächsischer Rechtspfleger - 30 Jahre VSR
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Bericht zum BDRhauptstadtFORUM am 10.05.2021 in Berlin (online)

10. Mai 2021

Vorbereitung: Am Montag dem 10. Mai 2021 bin ich der Einladung des BDR zum digitalen BDRhauptstadtFORUM gefolgt.

 Deshalb habe ich pünktlich mein Büro verlassen und kurz vor 16:00 Uhr zuhause die Seite des VSR im Browser meines Mobiltelefons geöffnet, dort im Menü die Termine ausgewählt und den Link zum Stream angeklickt. Schon war ich mit einer Kaffeetasse in der Hand mitten in der Vorstellungsrunde für die Diskussion. Das ging so einfach, wie von mir erwartet.

Inhalt: Herr Dr. Christian Strasser hat das Gespräch in der mir aus unserem Rechtspflegertag 2019 in Dresden bekannten Weise moderiert. Mit leicht provokanten Fragen hat er die wenig konfrontative Diskussion vorangetrieben. Dabei war wieder spürbar, dass er uns als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger versteht, da er auf einen Diskussionsbeitrag darauf hinwies, dass auch wir für uns in Anspruch nehmen können, eine fundierte juristische Ausbildung genossen zu haben.

Wenn ich darauf verweise, dass die Diskussion wenig konfrontativ war, so lag es aus meiner Sicht auf der einen Seite daran, dass die Diskutanten gegenseitig bereit waren, auf ihre Argumente einzugehen. Auf der anderen Seite deckten und ergänzten sich die vorgetragenen Meinungen in weiten Teilen mit meiner Lebens- und Arbeitswelt. Herausstellen möchte ich an dieser Stelle besonders, dass ich die Ansicht unterstütze, dass die für die Digitalisierung der Justiz zentrale E-Verfahrensakte mehr leisten sollte und muss, als eine Digitalisierung der Papierakte. Denn über den Umstand hinaus, dass Akten künftig leichter verfügbar sein sollen, sind weitere Erleichterungen für die Richterinnen und Richter, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, besonders aber für die Bediensteten in den Geschäftsstellen wichtig. Das in der Diskussion angeführte Beispiel der wiederholten Erfassung derselben Daten in einer Fachanwendung, welches auch in der Justiz beobachtet werden kann, belastet gerade die Arbeit in den Geschäftsstellen und weniger das Treffen der gerichtlichen Entscheidungen selbst.

Voraussetzung dafür, dass mit der Digitalisierung auch Erleichterungen in den Geschäftsprozessen erreicht werden können, ist, dass wir einige Prozesse neu denken. An dieser Stelle sehe ich einen entscheidenden Punkt für den Erfolg der Digitalisierung in der Justiz. Denn als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind wir Teil einer altehrwürdigen Institution, die auf eine lange Tradition zurückblicken kann und zugleich als wesentliche Säule des Rechtsstaates zu unser aller Wohl beiträgt. Das heißt, dass wir nicht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Startups sind, in dem Prozesse einfach neu gedacht werden. Die allgemeinen Prozessordnungen (ZPO, StPO, FamFG, InsO, GBO) und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften geben uns die Regeln für unser Handeln in die Hand. Gleichwohl stimmte ich während der Diskussion mit den Diskutanten darin überein, dass manche vertrauten Vorgehensweisen einer Überarbeitung bedürfen, um sie in die digitalisierte Welt zu transformieren. Das beginnt wie im Gespräch angeführt damit, dass die Verfahrensbeteiligten in Masken Daten erfassen, die bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften weiterverarbeitet werden können (schlechtes Beispiel: Ausdrucken von elektronischen Posteingängen für die Akten) und setzt sich in der Möglichkeit fort, dass die Beteiligten den Verfahrensstand online erfahren können (wie die Verfolgung des Lieferstatus unserer online bestellten Waren).

Ebenso konnte ich in der Diskussion das Argument teilen, dass die Digitalisierung nicht zu wesentlichen Einsparungen in der Justiz führen wird. Gerade wenn ich beobachte, welche Infrastruktur für die Digitalisierung erforderlich ist, werden aus meiner Sicht voraussichtlich zukünftig tatsächliche Einsparungen lediglich beim Papier erreicht werden können. Wichtig ist jedoch, dass wir die Digitalisierung dafür nutzen, die Geschäftsprozesse um die gerichtlichen Prozesse herum zu beschleunigen, um gerichtliche Entscheidungen schneller treffen zu können. Es ist wohl sinnvoll, den Ansatz der Einsparung von Haushaltsmitteln über Bord zu werfen. Stattdessen sollte die Digitalisierung der Justiz, wie ein Diskutant richtig sagte, als Investition in Qualität verstanden werden.

Das Gespräch zeigte auch, dass es an uns allen ist, uns an den Veränderungen in der Justiz zu beteiligen. Waren es früher (wohl Mitte der 1990-er) eher Nerds, die neben ihrer Tätigkeit als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger und Richterin oder Richter elektronische Lösungen für die Justiz erarbeitet haben, so sollten wir das zukünftig den IT-Spezialistinnen und IT-Spezialisten überlassen. Zu Recht wurde aus meiner Sicht darauf verwiesen, dass auch die "Übersetzung" justizieller Geschäftsprozesse für diese Profis einer weiteren Professionalisierung bedarf. Wir Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sollten unsere Möglichkeiten nutzen, unsere eigenen Arbeitsweisen zu prüfen und für die Digitalisierung unseres Arbeitsumfeldes zu ändern. Eine sehr unfreiwillige Übungsmöglichkeit hat uns die gegenwärtige Pandemie mit der Zunahme an Heimarbeit beschert. In der Vergangenheit war mir nicht klar, wie ich z.B. meine Prüfungstätigkeiten als Bezirksrevisor in Heimarbeit erledigen könnte. Im Rahmen meiner Abordnung an das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2020 konnte ich jedoch beobachten, wie dort mobiles Arbeiten praktiziert wird. Nach der Abordnung an mein Gericht zurückgekehrt konnte ich erfahren, dass auch dieses in der aktuellen Situation Heimarbeit sehr unterstützt. So habe ich mich darauf verlegt, die Routinearbeiten im Büro zu erledigen und die schwierigen Fälle in Heimarbeit. Das konnte ich, da mit meiner Frau als Lehrerin das Arbeiten zuhause bei uns bereits zum Alltag gehörte und unsere Kinder in Schule und Studium keiner elterlichen Unterstützung mehr bedurften. Mit einem SmartToken kann ich mein privates mobiles Endgerät zuhause nutzen, um in meiner üblichen digitalen Umgebung zu arbeiten, ohne dass ich dienstliche Daten auf ihm speichere. Mit juris, Beck-online und RevoSax stehen mir die erforderlichen Rechercheinstrumente zur Verfügung. Als Vorteil erweist sich ebenfalls, dass sich die Verwaltungsabteilung meines Gerichts bereits seit mehreren Jahren auf die elektronische Vorgangsbearbeitung mit Vis.Sax umgestellt hat. So kann ich neben den Aufgaben der Kostenprüfung und der Vertretung der Staatskasse auch andere Aufgaben in der Gerichtverwaltung in Heimarbeit erledigen.

Wie die Diskutanten in ihrem Gespräch sehe ich also eine Menge Arbeit auf dem Weg zu einer Digitalisierung der Justiz. Zugleich sehe ich aber auch, dass wir diesen Weg beschreiten und es wertvoll ist, wenn wir uns daran beteiligen, damit wir nicht mehr, wie ein Diskutant formulierte, von der Welle getrieben werden, sondern die Welle beeinflussen können.

Fazit: Dem BDR ist mit Inhalt und Format ein sehr interessantes und auch trotz der fehlenden Kontroverse spannendes BDRhauptstadtFORUM gelungen. Ich hoffe, er konnte mindesten so viele Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie bei einer Präsenzveranstaltung erreichen. Mich hat er erreicht und meine Erwartungen erfüllt.

Bewertung *****

 

Thomas Schneider

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