Verband Sächsischer Rechtspfleger
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Bezirksverein Leipzig

Bericht zum Besuch beim BGH am 04.06.2019 in Leipzig – „Industriegeschichte und Recht“

04. Juni 2019

Unser Besuch beim 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes zeigte uns, bevor er richtig begonnen hatte, welche Auswirkungen die Angriffe auf Gebäude der Justiz in Leipzig haben.

Während wir noch auf Nachzügler warteten, wurden wir von einer freundlichen Polizeistreife darauf angesprochen, aus welchem Grunde wir uns vor der Villa "Sack" versammelt hätten.

Namensgeber des Gebäudes war der Landmaschinenfabrikant Gustav Rudolph Friedrich Sack. Dieser ließ im Jahr 1909 von den Architekten August Hermann Schmidt und Arthur Johlige im Stile des Neobarock ein dreigeschossiges Gebäude mit Mansarddach errichten. Sack war vom Landwirt zum Industriellen aufgestiegen, nachdem er in zunächst handwerklicher Weise einen Eisenpflug gebaut hatte, der selbstführend war und somit die Arbeitsqualität des Pflügens sowie die Leichtzügigkeit und das Handhaben des Gespannpfluges verbesserte. Nach einem Großauftrag bereiste Sack England und lernte dort die industrielle Fertigung in Maschinenfabriken kennen. Mit dem nach seiner Rückkehr nach Leipzig gegründeten Unternehmen „Rud. Sack“ war er sehr erfolgreich, so dass die Familie die nach ihm benannte Villa errichten ließ.

Heute beherbergt das Gebäude den 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes. Der Ort ist sehr gut gewählt. Das Gebäude strahlt außen wie innen Eleganz und Ernsthaftigkeit zugleich aus. Die fast ruhelose Geschäftigkeit eines Eingangsgerichts ist nicht zu spüren. Alles scheint darauf ausgelegt, in Ruhe die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Davon konnten wir uns in einer fast wörtlich bis zur Decke mit Kommentaren und Periodika gefüllten Bibliothek überzeugen. Auch der Beratungsraum ließ erahnen, dass an diesem Ort um Recht gerungen wird und doch der Humor nicht zu kurz kommen muss. Zugleich erfuhren wir, in welch hohem Maße die Entscheidungen der anderen Straf-, wie auch der Zivilsenate des Bundesgerichtshofes, bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden müssen und zur Überarbeitung einer mühsam erarbeiteten Vorlage führen können. Enorm erschien der Prozessstoff, den die Senatsmitglieder und besonders der Vorsitzende lesen sowie erfassen müssen. Aber auch mit Problemen, die fast alle Gerichte haben, muss der Senat kämpfen. So führt der steigende Umfang der zu bearbeitenden Verfahren zu Platzproblemen bei der Aufbewahrung der Akten.

Am Ende der Führung waren wir uns einig, einen interessanten und informativen Nachmittag verbracht zu haben. Wer bis zu diesem Tage noch nicht wusste, warum es für den Bundesgerichtshof eine „Rutschklausel“ gibt, der war zumindest insoweit klüger.

 

Thomas Schneider

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