Verband Sächsischer Rechtspfleger
 Verband Sächsischer Rechtspfleger - 30 Jahre VSR
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Bericht zum Rechtspflegertag am 13.11.2013 in Leipzig

15. November 2013

Am 13.11.2013 waren die sächsischen Rechtspfleger eingeladen, die jährliche Mitgliederversammlung unseres Verbandes zum Thema „Vom Gerichtsschreiber zum Billigrichter?" – Rechtspfleger quo vadis – Visionen zum Berufsbild" zu besuchen und sich zur Zukunft unseres Berufsstandes auszutauschen.

Nach Lars Beyers einleitenden Worten wandte sich der Präsident des Amtsgerichts Leipzig, Herr Michael Wolting, an die Erschienenen. In seiner Ansprache ging er insbesondere auf die für den Nachmittag auf dem Programm stehende Resolution der Rechtspflegerschaft ein.

Der Forderung nach einer Regelbeförderung konnte Herr Wolting – ebenso wie die überwältigende Mehrheit der Rechtspfleger, wie sich am Nachmittag zeigen sollte – nichts abgewinnen. Weiter legte er die aus seiner Sicht bestehenden Nachteile einer freien Dienstzeit dar. Auch mit Blick auf die Aufgabenübertragung auf den Rechtspfleger machte er seine Bedenken deutlich. Hinsichtlich der Forderung nach Rechtspflegerroben äußerte sich Herr Wolting dagegen sehr zuversichtlich. Zudem würdigte er die sehr gute und verantwortungsvolle Arbeit der Rechtspfleger in allen Abteilungen der Gerichte sowie auch auf den Verwaltungsebenen.

Anschließend ergriff der Präsident des Oberlandesgerichts, Herr Ulrich Hagenloch, das Wort. Zunächst erteilte auch dieser dem Resolutionsentwurfspunkt für eine Regelbeförderung eine klare Abfuhr und veranschaulichte die Richtig- und Wichtigkeit des Leistungsprinzips am Beispiel der „berühmten" Stückchenvergabe des Haushaltskuchens „Justiz". Sodann setzte er sich in seiner weiteren Rede sehr kritisch mit den Diskussionspunkten der Resolution auseinander.

Dritter Gastredner des Tages war Thomas Kappl, Ehrenpräsident der Europäischen Union der Rechtspfleger (E.U.R.) und langjähriger Vorsitzender des VRB (Verein der Rechtspfleger im Bundesdienst). Herr Kappl stellte die Arbeit und Aufgaben der Union der Europäischen Rechtspfleger vor. Dabei hob er auch noch einmal ganz besonders die Wichtigkeit des Rechtspflegerberufes für eine funktionierende Gerichtsbarkeit, sogar auf Europaebene heraus. Der geneigte Zuhörer staunte nicht schlecht, dass neben 16 europäischen Ländern auch Japan und Südkorea an unserem Berufsbild interessiert sind.

Letzter Redner des Vormittags war Lars Beyer, der Vorsitzende des sächsischen Rechtspflegerverbandes, der gewohnt frisch und bissig seine Visionen zur Zukunft des Rechtspflegerberufes vorstellte.

Nach der Mittagspause begann die Mitgliederversammlung. Die Geschäftsführerin Nicolette Klaudius stellte im Jahresbericht die umfangreiche und zeitintensive Arbeit des Vorstandes vor.

Völlig zurecht wies der Vorstand darauf hin, dass dieser auf die tatkräftige Unterstützung der „normalen Mitglieder" angewiesen ist, um den Verband weiter voranzubringen. In den letzten Jahren ist die Arbeit des Verbandes deutlich besser und professioneller geworden, Verbesserungsmöglichkeiten gibt es aber immer noch reichlich und diese gilt es umzusetzen. Denn nur wenn die Arbeit auf viele verteilt wird, lässt sich diese ganzheitlich und effektiv angehen.

Nach Entlastung des Vorstandes gingen wir zum spannendsten Teil der Tagesordnung über - der Diskussion und Abstimmung über die Resolution zu den künftigen Zielrichtungen und berufspolitischen Forderungen des VSR.

Beschlossen wurden die folgenden Forderungen:

  • Der Verband Sächsischer Rechtspfleger e.V. fordert, den Status des Rechtspflegers durch Einführung des Rechtspflegeramtes zu regeln.
  • Zur Stärkung des Rechtspflegers fordert der Verband Sächsischer Rechtspfleger die Einführung von Roben für Rechtspfleger.
  • Der Verband Sächsischer Rechtspfleger e.V. fordert die Einführung der freien Dienstzeit für den Rechtspfleger.
  • Der Verband der sächsischen Rechtspfleger fordert die Einführung von Rechtspflegerpräsidien.
  • Der Verband Sächsischer Rechtspfleger e.V. fordert die Schaffung eines einheitlichen Personalentwicklungskonzeptes für den gehobenen Dienst in der Justiz.
  • Der Verband Sächsischer Rechtspfleger e.V. fordert die Ausschöpfung der Stellenobergrenzen und damit verbunden Stellenhebungen für die Justiz.
  • Der Verband Sächsischer Rechtspfleger e.V. fordert eine den Aufgaben der Rechtspfleger gebührende Besoldung.
  • Der Verband sächsischer Rechtspfleger e.V. fordert die bestehenden Öffnungsklauseln der Aufgabenübertragung vom Richter auf den Rechtspfleger auszuschöpfen. Der Verband sächsischer Rechtspfleger e.V. fordert zur Effizienzsteigerung weitere Aufgaben vom Richter auf den Rechtspfleger zu übertragen und vom Rechtspfleger auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des mittleren Dienst - wo dies sachgerecht ist.

Im Rückblick bleibt festzuhalten, der diesjährige Rechtspflegertag war eine sehr interessante und gelungene Veranstaltung, die den Blick für unser Berufsbild schärfen konnte. Die intensive Diskussion über die Punkte der Resolution konnte neue Sichtweisen eröffnen und die Identifikation mit dem Beruf stärken. Der Tag hat sich – trotz der Aktenstapel im Nacken – wirklich gelohnt.

Maria Kröber und Maik Janich

Ausführlicher Bericht

Redebeitrag Lars Beyer

Diskussionspapier zur Resolution

Verabschiedete Resolution

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