Verband Sächsischer Rechtspfleger
 Verband Sächsischer Rechtspfleger - 30 Jahre VSR
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Bericht zum Rechtspflegertag am 18. Oktober 2023 am Oberlandesgericht Dresden (Teil 1)

18. Oktober 2023

Im wunderschönen und gut besuchten Festsaal des Oberlandesgerichts (OLG) begrüßte uns pünktlich unsere Vorsitzende Tanja Romstedt. Dabei ging es um das Thema Vertrauen.

Zunächst um das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen, dass diese zum Beispiel darauf vertrauen können einen Erbschein rechtzeitig zu erhalten oder im Grundbuch eingetragen zu werden. Diese Aufgabe zu erfüllen bzw. das Vertrauen nicht zu enttäuschen wird jedoch immer schwieriger bei der derzeitigen Personalsituation. Eine gute Überleitung war, dass letztlich auch die Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen darauf vertrauen können, dass das Eingangsamt auf A10 angehoben wird. Frau Romstedt verdeutlichte den Anwesenden das Dilemma, welches die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur E9a mit sich bringt. Der Abstand zur A9 als Eingangsamt des Rechtspflegers ist nicht mehr gewahrt. In der E9a erhält der Beschäftigte in der Geschäftsstelle brutto 3.099,50 €, ein Rechtspfleger mit Entscheidungsbefugnis in A9 lediglich 2.995,- € brutto. Das ist nicht hinnehmbar und daher die Forderung auch unseres Verbandes auf Einstiegsamt A10. Dazu fanden auch schon Gespräche mit dem Präsidenten des OLG Herrn Dr. Ross und der Justizministerin Katja Meier statt. Frau Romstedt meinte nur, dass wir bei dem Thema zumindest schon die „große Zehe“ in der Tür hätten. Mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen im nächsten Jahr könnte sich da auch noch etwas bewegen.

Rede der Vorsitzenden Tanja Romstedt

Im Anschluss erhielt Herr Dr. Ross das Wort. Dieser weiß um die schlechte Personalausstattung. Allein zwischen den Jahren 2015 – 2021 sind knapp 100 Rechtspfleger ausgeschieden, was eine große Lücke gerissen hat. Daher wurde in den letzten Jahren das Augenmerk auf die Nachwuchsgewinnung gerichtet. Die Attraktivität des Berufes soll gesteigert werden, dies soll durch Digitalisierung, Neustrukturierung des Studienganges und bessere Aufstiegsmöglichkeiten erreicht werden. Herr Dr. Ross wies auch auf den Investitionsstau an der FHSV Meißen und am ABZ Bobritzsch hin. Es sind derzeit keine schönen Bedingungen, wenn in Containern unterrichtet werden muss. Nichts desto trotz wurde die Zahl der Anwärter verdoppelt. Dieses Jahr wurden insgesamt 70 Anwärter zugelassen, so das nunmehr dreizügig unterrichtet wird.

Grußwort des OLG-Präsidenten Dr. Leon Ross

Auch unsere Justizministerin Frau Meier, welche im Anschluss sprach, weiß um die Belastung im Bereich der Rechtspflege. Aus diesem Grund sei der Freistaat Sachsen Online sowie auf Berufsmessen in ganz Sachsen sowie in Schulen präsent. Ebenso wird über die Bundesagentur für Arbeit und über Social Media um Nachwuchs geworben. Eine Neuerung ist auch, dass das Auswahlverfahren (Eignungstests) an der FHSV Meißen erstmals auch online absolviert werden konnte. Zudem wurde der Studiengang Rechtspflege praxisbezogener gestaltet, d.h. 24 Monate Theorie und 12 Monate Praxis. Die dieses Jahr zugelassenen 70 Anwärter werden uns dann ab dem Jahr 2026 zur Verfügung stehen. Frau Meier stellte fest, dass wir bis dahin vor einer organisatorischen Herausforderung stehen und Sie daher auf die örtlichen RechtspflegerInnen angewiesen ist. Ebenso werden Dozenten und Prüfer benötigt, welche auch aus den eigenen Reihen zu stellen sind. Ihr ist auch klar, dass die Einführung der E-Akte eine zusätzliche Belastung für alle bedeutet und bei der Personalbedarfsberechnung Berücksichtigung finden muss. Die Forderung auf das Einstiegsamt A10 habe Sie gehört und steht auf unserer Seite. Sie habe Hoffnung auf eine schnelle Umsetzung, da der Antrag dazu schon im Landtag vorliegt und die Landtagswahlen anstehen. Fragt sich nur, ob auch der Finanzminister davon überzeugt werden kann. Letztlich bat Frau Meier um Geduld und Bedankte sich für unsere tägliche Arbeit.

Sodann durften wir den amüsanten Worten des Herrn Generalstaatsanwalts Martin Uebele folgen, welcher zudem die zeitliche Lücke bis zum Erscheinen des Ministerpräsidenten elegant schließen wollte.

Sein Fazit:

  1. Die Lage ist schwierig
  2. … aber nicht hoffnungslos

Gerade im Bereich der Staatsanwaltschaften ist die Personalausstattung schlecht. Die Rede war von 84 % Personalverwendung. Andere Geschäftsbereiche sind natürlich ebenso betroffen, jedoch ist der Rechtspfleger aufgrund der speziellen Ausbildung auf dem freien Arbeitsmarkt nicht zu finden. Anders bei Richtern und Staatsanwälten, von denen dieses Jahr mehr eingestellt werden konnten. Herr Uebele stellte auch fest, dass leider von dem ursprünglichen Einstellungsjahrgang mit 40 Anwärtern dieses Jahr nach Abschluss nur noch 21 Anwärter zur Verfügung stehen, wovon 20 im Bereich der OGB und 1 im Bereich der Staatsanwaltschaften eingesetzt wurden. Außerdem muss aus seiner Sicht das Berufsbild des Rechtspflegers gestärkt und attraktiver gemacht werden. Er könne sich den Schritt in die Gymnasien, um „das unbekannte Wesen des Rechtspflegers“ vorzustellen, und die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Richterverband gut vorstellen. Als kurzfristige Lösung sieht er die Einstellung von Volljuristen sowie die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an Verwaltungsangestellte. Zudem wurde die Amtsanwaltsausbildung auf alle 2 Jahre gestreckt, da jeder Amtsanwalt ein fehlender Rechtspfleger ist.

Gegen 9.45 Uhr durften wir Herrn Ministerpräsidenten Michael Kretschmer als Gast begrüßen, was uns eine große Ehre war. Herr Kretschmer betonte, dass er der Einladung gerne gefolgt war und wir, die Mitarbeiter des Freistaats Sachsen, einen wichtigen Beitrag leisten und das Wertvollste sind. In der jetzigen Zeit müsse danach geschaut werden, wie viele Überstunden gemacht werden, wann in Rente gegangen wird und wie viele Stunden jeder arbeitet. Eine 40 Stunden Woche sollte das Ziel sein, weil dann die Arbeit besser verteilt werden würde. Auch seine Tür stehe für Gespräche offen.

Grußwort des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer

Nach einer kleinen Kaffeepause durften wir dann den Fachvorträgen zum MoPeG lauschen:

  • Herr Prof. Dr. Jan Lieder der Uni Freiburg fand eine amüsante Überleitung von einem alten Bild der Brühlschen Terasse über das Zweirad Moped zum MoPeG. Er hielt einen Vortrag zum Thema "Die Reform des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG". Der Begriff „Doppelschleife“ (über die Eintragung ins Handelsregister in das Grundbuch) dürfte in Erinnerung bleiben. Auch sind die Ehegatten GbR´s ein Thema und werden Ihre Probleme mit sich bringen. Bereits jetzt vor In-Kraft-Treten des Gesetzes gibt es schon unterschiedliche Meinungen und Lösungsansätze zu den auftretenden Problemen.
  • Nach einer weiteren kurzen Verschnaufpause übernahm dann - fast wie abgesprochen - Diplom-Rechtspfleger (FH) Harald Wilsch zum Thema „Das MoPeG und die Änderungen für
    das Grundbuch“, welches praxisnah besprochen wurde. Im Anschluss daran wurden noch
    zahlreiche Anfragen der reichlich anwesenden Rechtspfleger beantwortet, bevor es in die wohlverdiente Mittagspause ging.

Für den Verband

 

Katrin Schwarze
Verbandsmitglied

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