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Bericht zur digitalen SBB-Landesvorstands-Sonder-Sitzung am 22.03.2022

22. März 2022

Am 22. März 2022 hat der SBB zu einer außerordentlichen Landesvorstandssitzung eingeladen. Es ging hierbei vorrangig um die amtsangemessene Alimentation.

Frau Seidler hat diesbezüglich den zeitlichen Ablauf der stattgefundenen Tarifgespräche vorgestellt. Die Einladungen erfolgten ohne Tagesordnung. In den Gesprächen wurden dutzende Präsentationen an die Wand geworfen. Es waren immer der Minister und sein Referatsleiter anwesend, die sonst für gewöhnlich nicht gemeinsam anzutreffen sind. Die Zahlen waren dabei zwar nachvollziehbar, aber es wurde seitens der Gewerkschaft offen kommuniziert, dass man durch die reine Präsentation nicht nachvollziehen kann, ob damit die verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt sind.

Frau Siwonia hat nochmals die Ausgangslage, der Vergleich einer Musterfamilie mit einem alleinerziehenden Beamten in A4-Besoldung, verheiratet mit 2 Kindern und einer Familie gleicher Größe in Grundsicherung, vorgestellt. Das Mindestabstandsgebot von 15% wird derzeit nicht gewahrt. Sachsen überlegte die Besoldung A4 abzuschaffen. Das wurde nicht weiter diskutiert. Als neuer Lösungsvorschlag wurde die Anhebung der Beihilfesätze des Ehepartners und der Kinder auf 100% vorgeschlagen zzgl. einem kleinen Zuschlag für die Kinder. Zudem sollten sämtliche Beamte einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten. Dabei wären 2% Kostensteigerung einberechnet. Bei der aktuellen Entwicklung von Miet- und Energiepreisen sind 2% jedoch offenkundig nicht ausreichend.

Größtes Problem war, dass den Gewerkschaften im Vorfeld keinerlei Entwurf der Neuregelung übersandt wurde. Man sollte allerdings eine Vereinbarung unterschreiben, dass weder Mitglieder vor Gericht begleitet noch zu Widersprüchen aufgerufen werden. Diese Aufforderung konnte der SBB keinesfalls tragen, so dass durch die Verweigerung der Unterschrift unter die Vereinbarung die Gespräche seitens des Finanzministers abgebrochen wurden.

Seitens des SBB wurde ein Fachanwalt für Verfassungsrecht hinzugezogen. Ein Kurzgutachten wurde bereits erstellt, dass die Verfassungsmäßigkeit anzweifelt. Es basiert auf den bisher zur Verfügung gestellten Unterlagen ohne das konkrete Gesetzgebungsverfahren zu kennen. Dieses Gutachten ist auf der Homepage des SBB eingestellt. Der Anwalt wird das Gesetzgebungsverfahren weiter begleiten.

Die Mitglieder des Vorstandes haben die Entscheidung begrüßt, dass diese Vereinbarung nicht unterschrieben wurde. Eine Vereinbarung, die an den Verzicht auf Unterstützung von Rechtsschutzbegehren geknüpft ist, kann nicht der richtige Weg sein.

Massenverfahren wird es weder mit dem SBB noch mit dem DBB geben. Schlimmstenfalls müsste es Musterklagen geben. Konkrete Fragen können auch direkt an den SBB übersandt werden. Weitere Informationen werden auf der dortigen Homepage eingestellt.

 

Tanja Romstedt

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