Verband Sächsischer Rechtspfleger
 Verband Sächsischer Rechtspfleger - 30 Jahre VSR
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Bericht zur Präsidiumssitzung des BDR vom 19. bis 21. April 2018 in Berlin

21. April 2018

Die Präsidiumssitzung in Berlin hat zwischenzeitlich drei Traditionen – sie beginnt stets am Donnerstagabend mit dem BDRhauptstadtFORUM zu einem aktuellen Thema, welches von Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Strasser charmant moderiert wird und seit nunmehr drei Jahren in Folge wird unser Verband in Berlin von Cathleen Degner und Mandy Zschach vertreten.

Bei sommerlichen Temperaturen begaben wir uns also zunächst in die Landesvertretung Rheinland-Pfalz, um der Podiumsdiskussion zum Thema „ESUG – Insolvenzrecht auf dem Prüfstand“ zu lauschen.

Vor Beginn der Veranstaltung trafen wir unerwartet auf unsere ehemalige Dozentin Frau Prof. Steder, die ja bekanntlich trotz Dozententätigkeit im wunderschönen Meißen noch immer in Berlin wohnt und sich eine Veranstaltung zu „ihrem“ Insolvenzrecht natürlich nicht entgehen lässt. Von ihr haben wir uns dann noch mal kurz zum Insolvenzrecht briefen lassen, da unsere rudimentären Kenntnisse mittlerweile von Wissen im Verwaltungshandeln und – zumindest bei der Kollegin Mandy Zschach – auch von der Kindererziehung verschüttet wurden.

Für alle, denen es ähnlich geht – hinter „ESUG“ verbirgt sich das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, welches seit 2012 in Kraft ist und ein Teil der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Reform des Insolvenzrechts darstellt.

Die Runde der Diskutanten war mit Vertretern aus allen relevanten Bereichen besetzt – Frau Judith Skudelny (FDP) aus der Politik, Frau Marie Luise Graf-Schlicker aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Herr Direktor des Amtsgericht Oliver Sporré als Vertreter des Richterbundes. Für die Insolvenzverwalter konnte, der zumindest den Leipziger Rechtspflegern gut bekannte, Prof. Dr. Lucas F. Flöther gewonnen werden. Als Rechtspfleger nahm Herr Jan Syrbe, Vorsitzender der Kommission zum Insolvenzrecht des BDR, an der regen Diskussion teil.

Es wurde zunächst, wie der Titel der Veranstaltung ankündigte, von allen Vertretern beleuchtet, inwieweit sich die Insolvenzverfahren seit Inkrafttreten des ESUG verändert haben und welche Maßnahmen zur Verbesserung dieses eigentlich insolvenzvermeidenden „Vorverfahrens“ von Seiten der Gesetzgebung noch zu treffen sind. Im Ergebnis wurde deutlich, dass das ESUG vor allem für große Unternehmen sinnvoll ist, da diese meist noch über das notwendige Kapital für die aufzubringende Beratung besitzen und auch entsprechende Kompetenzen zur Eigenverwaltung im Unternehmen selbst vorhanden sind.

Weiterhin waren sich die Diskutanten einig, dass eine Insolvenz sowohl für Unternehmen, als auch für Privatpersonen das Stigma verloren hat. Frau Skudelny betrachtet diese insoweit als Möglichkeit eines Neustarts für alle Personen. Die noch notwendigen Anpassungen werde der Gesetzgeber nach Abschluss des derzeitigen Evaluierungsverfahrens angehen.

Über das ESUG hinaus wurde zudem rege über die eine mögliche Vollübertragung auf den Rechtspfleger sowie über die Schaffung von „Konzentrationsgerichten“ wie wir sie in Sachsen kennen, diskutiert.
Unser Bundesvorsitzender, Mario Blödtner, und auch Jan Syrbe sprachen sich natürlich für eine vollständige Aufgabenübertragung im Bereich des Insolvenzrechts auf die Rechtspfleger aus, da wir in diesem Bereich über die höchste Kompetenz verfügen. Denn nur im Rechtspflegestudium und nicht im Jurastudium ist das Insolvenzrecht Studieninhalt.

Von Seiten des Richterbundes wurde jedoch eingewandt, dass die erforderlichen materiell-rechtlichen Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrechts, die mit einer Unternehmensinsolvenz zu meist einhergehen, nicht so ausgeprägt vermittelt werden.

Auch bei der Abwägung der Für und Wider von konzentrierten Insolvenzgerichten konnten sich die Diskutanten auf kein Ergebnis einigen. Für eine Konzentration sprachen sich insbesondere Herr Prof. Dr. Flöther und Frau Graf-Schlicker aus, da sie die damit einhergehende fachliche Kompetenz der Kollegen an diesen Gerichten sehr schätzen.

Andererseits führt die Konzentration von Gerichts(zweigen) natürlich unweigerlich dazu, dass die Amtsgerichte in der Fläche kleiner werden oder ganz verschwinden. Insbesondere die Kommunen befürchten damit den Verlust der bürgernahen Verwaltung bzw. Gerichte.

Die kurzweilige einstündige Diskussion eröffnete somit auch andere Sichtweisen und bot anschließend bei einem guten Glas Wein einen Einstieg in weitere Gespräche.

Auf der sich am nächsten Tag anschließenden Tagung des Präsidiums berichteten zunächst die Bundesleitung sowie die Vertreter aller Landesverbände zu den zurückliegenden Tätigkeitsfeldern. Hierbei war deutlich zu vernehmen, dass im politischen Raum aufgrund der lang andauernden Regierungsbildung kaum Vorstöße möglich waren.

In diesem Zusammenhang konnten wir über den derzeitigen Stand unseres Projektes „Robe“ berichten.

Auch dieses Mal beschäftigte sich das Präsidium mit der Frage der Nachwuchsgewinnung – zum Einen natürlich für den Beruf als Rechtspfleger und zum Anderen im Bereich der Mitglieder.

Wir konnten feststellen, dass es in den anderen Bundesländern verschiedene Herangehensweisen gibt, um die gleichgearteten Probleme zu lösen und haben einige Impulse für unsere zukünftige Arbeit mitnehmen können.

Darüber hinaus berichteten einige Landesverbände und Elke Strauß als Schriftführerin des Rechtspflegerblattes, dass es nun facebook-Seiten gibt, auf denen aktuelle Themen präsentiert werden. Hier lohnt es sich mal vorbeizuschauen.

Cathleen Degner und Mandy Zschach

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