Bericht zur Vorstandsberatung am 5. Februar 2021
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Nach dem Ausscheiden von vier Vorstandsmitgliedern im Jahr 2020 und dem Eintritt eines neuen Vorstandmitglieds galt es für uns als Vereinsvorstand, unsere Arbeit für das Jahr 2021 neu zu strukturieren und zu planen.
Dafür hätte sich eine Klausurtagung über ein Wochenende, wie in den vergangenen Jahren, bestens geeignet. Jedoch lassen das die allgemeinen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen noch nicht zu. Deshalb haben wir uns am 05.02.2021 erneut online getroffen.
Nach der letzten Mitgliederversammlung ist der Vorstand um eine Person kleiner, weshalb jedes Vorstandsmitglied zunächst mehr Aufgaben schultern muss. Gleichwohl sind wir bemüht, unsere Interessen als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger im Freistaat Sachsen weiter wirkungsvoll zu vertreten. Um trotz der vorgenannten Kontaktbeschränkungen nah an den Themen der Mitglieder zu sein, rufen wir dazu auf, dem Vorstand Fragen zu übermitteln, die wir dem neuen Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden in einem Gespräch oder Interview stellen können. Wir hoffen natürlich sehr, dass sich im Laufe des Jahres die Situation soweit ändert, dass wir die Mitgliederversammlung 2021 wieder derart durchführen können, dass wir uns zu interessanten Gesprächen zusammenfinden können. Noch suchen wir nach einem Thema für den öffentlichen Teil der Mitgliederversammlung.
Natürlich konnten wir online auch über mehrere Stunden nicht so viele Themen beraten, wie bei einem Treffen über mehrere Tage. So werden wir uns in ein paar Tagen erneut online zusammenschalten, bis dahin erste Aufgaben erledigt haben und unsere Tagesordnung weiter abarbeiten.
Thomas Schneider