Bericht zur Vorstandssitzung vom 27.01.2017 bis 28.01.2017 in Leipzig – Ausrichtung für das Jahr steht fest
Die Arbeit des letzten Jahres kritisch betrachten und die Ausrichtung für das anstehende Jahr bestimmen, dies war Inhalt unserer zweitägigen Klausurtagung, welche dieses Jahr im Schützenhof Leipzig stattfand.
Auch wenn naturgemäß nicht alle gesteckten Ziele erreicht werden konnten, fiel der Blick auf das vergangene Jahr durchaus positiv aus.
Hervorzuheben ist hierbei die erfolgreiche Begleitung der Personalratswahlen und die weiterhin gestiegene Aufmerksamkeit, die unserem Verband zwischenzeitlich von gewerkschaftlicher als auch von politischer Seite entgegengebracht wird. Insbesondere mit dem Sächsischen Beamtenbund konnte die Zusammenarbeit weiter intensiviert werden.
Erfreulicherweise konnten wir auch einen weiteren Zuwachs an Mitgliedern verzeichnen. Dennoch gibt es hier immer noch genügend Luft nach oben. Bitte werdet nicht müde und bewerbt unseren Verband weiterhin!
Die Ausrichtung unserer Arbeit für dieses Jahr ist im Wesentlichen bereits jetzt auf den kommenden Doppelhaushalt ausgerichtet. Hierzu sollen Gespräche mit möglichst allen Fraktionen des Sächsischen Landtages geführt werden. Kernpunkte der Gespräche sollen der Stellenhaushalt und die Herausforderungen im Rahmen der Entwicklung und Einführung der E-Akte, FoumSTAR -Modernisierung und der Pflege von FoumSTAR classic sein.
Auch wird in diesem Zusammenhang die Schaffung einer gemeinsamen Arbeitsebene mit den anderen Fachgewerkschaften, insbesondere aus der Justiz, erneut angestrebt.
Natürlich werden wir auch die anderen weiteren und nicht minder wichtigen Themen nicht aus den Augen verlieren und die Interessen der Rechtspflegerschaft mit Herzblut vertreten.
Weiterhin wollen wir die so wichtige Teilnahme von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern an externen rechtlichen Veranstaltungen unterstützen und haben deshalb den Mitgliedern, welche im Jahr 2016 an einer solchen teilgenommen hatten, die vollständige Kostenübernahme der geltend gemachten Kosten bewilligt.
Außerdem haben wir uns darauf verständigt, dass alle Mitglieder, welche bis zum 28.01.2017 Mitglied geworden sind und auf Grundbesoldung aus der Endstufe ihrer Besoldungsgruppe vor dem VG Chemnitz geklagt und ihre Kosten teilweise selber zu tragen haben, einen Zuschuss in Höhe von 100,00 € durch den VSR erhalten. Die Beantragung des Zuschusses hat bis 31.05.2017 (Ausschlussfrist) zu erfolgen.
Darüber hinaus erhalten alle bisherigen Nichtmitglieder, welche auf Grundbesoldung aus der Endstufe ihrer Besoldungsgruppe vor dem VG Chemnitz geklagt und ihre Kosten teilweise selber zu tragen haben, einen Zuschuss in Höhe von 50,00 €, wenn Sie bis zum 31.05.2017 Mitglied werden und einen entsprechenden Antrag gemäß den zuvor stehenden Angaben stellen.