Bericht zum Gespräch mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden am 05.08.2020
- Foto: © OLG Dresden v.l.n.r. Ninett Hennersdorf (Verwaltungsleiterin), Gilbert Häfner (OLG-Präsident), Tanja Grundmann und Anne Fritsch
Zum ersten Mal nach Amtsantritt der neuen Vorstandvorsitzenden traf der VSR den Präsidenten des OLG Gilbert Häfner in seinem Amtssitz in Dresden. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte der für das Frühjahr geplante Termin jetzt erst stattfinden.
Seitens des OLG nahmen neben dem Präsidenten die Verwaltungsleiterin Ninett Hennersdorf, die Leiterin der Personalabteilung Annett Bünnig sowie Anja Ehrlich aus dem Referat „Aus- und Fortbildung“ teil. Der VSR war durch die Vorsitzende Tanja Grundmann und Anne Fritsch vertreten.
Nach einer freundlichen Begrüßung durch den OLG-Präsidenten und anschließender kurzer Vorstellungsrunde stand schon die Ausbildung der Rechspflegeranwärter auf dem Programm. Durch den Präsidenten wurden die aktuellen Einstellungs- und Bewerberzahlen genannt. Die 2019 (44) und 2020 (geplant: 38) eingestellten Anwärter sollen nach Abschluss der Ausbildung in den Staatsdienst übernommen werden. Auf beiden Seiten stellte sich die große Frage, wie man in den kommenden Jahren ausreichend geeignete Bewerber finden kann. Die Hoffnung liegt dabei u.a. auf der Nachwuchskampagne „Job mit J“, welche auf Rechtspfleger ausgeweitet werden soll. Wir boten an, auf Berufsmessen die Präsentation des Berufsbildes zu unterstützen. Als weitere Maßnahme wurde unsererseits zudem angeregt, im Rahmen des Rechtskundeunterrichts gezielt in Schulklassen zu werben. Derartige Angebote habe das OLG in den vergangenen Jahren bereits mehrfach unterbreitet, die Resonanz sei jedoch äußerst unbefriedigend gewesen. Insgesamt war man für das Unterstützungsangebot des VSR sehr dankbar.
Anschließend wurde besprochen, wie die Ausbildungsgerichte der hohen Anzahl an Anwärtern künftig standhalten sollen. Das OLG habe dieses Problem ebenfalls erkannt und die Ausbildungsgerichte bereits personell verstärkt. Bei der Verteilung der Anwärter versuche man Wünsche, Mobilität und Wohnort so weit wie möglich zu berücksichtigen sowie durch Gespräche während des Studiums I gemeinsam mit den Anwärtern Lösungen zu finden.
Das nächste Thema war die Beurteilungsrunde im vergangenen Jahr. Mittlerweile seien, bis auf wenige Ausnahmen (längere Abwesenheit bzw. Dienstunfähigkeit), alle Beurteilungen eröffnet. Das Problem der mitunter sehr späten Eröffnung der Beurteilungen sei auch im OLG bekannt. Von dort werde, wenn nötig, auch gemahnt. Der OLG-Präsident wies darauf hin, dass bei nicht fristgerechter Eröffnung der Beurteilung jeder Rechtspfleger sich direkt an den Beurteiler bzw. Behördenvorstand wenden könne. Das OLG selbst könne allenfalls disziplinarrechtliche Maßnahmen ergreifen, welche aber nicht zur schnelleren Fertigstellung einer Beurteilung führen. Zugleich wurde klargestellt, dass eine späte Eröffnung einer Beurteilung keine Auswirkungen auf eine mögliche Beförderung habe.
An dieser Stelle wurde durch den VSR das Thema der Beförderung von Bereichrechtspflegern nach A12 angesprochen. Unter anderem mit diesem Thema werde sich demnächst eine neue Arbeitsgruppe im OLG, bestehend aus Vertretern der dortigen Verwaltung und des BPR, befassen.
Anschließend wurde durch den VSR ein stärkerer gerichtsübergreifender Austausch zwischen Rechtspflegern der einzelnen Fachabteilungen angeregt. Das OLG stand dem Ansinnen offen gegenüber und wolle dies unterstützen.
Ebenfalls durch den VSR zum Thema gemacht wurde das Personalentwicklungskonzept des OLG. Dieses sieht für eine Beförderung nach A11 vor, dass man sich mindestens in einem Rechtsgebiet als Rechtspfleger über einen Zeitraum von zumindest zwei Jahren bewährt haben muss. Einer diesbezüglichen Änderung wurde durch das OLG eine klare Absage erteilt. Vielmehr sei es gerade gewünscht, dass Rechtspfleger mit originären Rechtspflegeraufgaben befasst sind, um das für die Tätigkeit in der Verwaltung nötige Hintergrundwissen zu erlangen. Ein Wechsel des Rechtspflegers zwischen Verwaltung und Rechtspflegertätigkeit werde daher bestmöglich unterstützt. Ebenso sei ein Austausch zwischen den Geschäftsbereichen der GenStA und des OLG ausdrücklich gewünscht. An einem Wechsel interessierte Rechtspfleger könnten sich sehr gern melden, wobei ein Wechsel am einfachsten im Rahmen der Anwärterzuteilung möglich sei.
Das sehr angenehme Gespräch endete nach über zwei Stunden mit dem Thema „Heimarbeit“ und der Zusage, dass man diesbezüglich nicht mehr zum Stand von vor Corona zurückkehren wolle.
Anne Fritsch