Verband Sächsischer Rechtspfleger
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Gespräch mit dem sächsischen Justizminister Sebastian Gemkow am 27.06.2019 in Dresden

27. Juni 2019
  • Gespräch mit dem sächsischen Justizminister Sebastian Gemkow am 27.06.2019 - Gruppenbild
    Foto: © VSR
    v.l.n.r. Lars Beyer, Sebastian Gemkow, Michaela Schaffrath und Dr. Leon Ross

Das diesjährige Gespräch des Vorstands des VSR mit dem Justizminister Gemkow fand wie gewohnt am Sächsischen Staatsministerium der Justiz und in sehr angenehmer Atmosphäre statt. Außer dem Justizminister nahmen am Gespräch der Abteilungsleiter I, Herr Dr. Ross, sowie für den Vorstand Lars Beyer und Michaela Schaffrath teil.

Inhaltlich haben wir über die geplante Einführung der Robe an den sächsischen Gerichten und der entsprechenden Information an die Behördenleiter der Gerichte und in der Presse nach Inkrafttreten der VwV Justizorganisation zum 1. Juli 2019 gesprochen. Dabei haben wir uns auch für die Unterstützung durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz bedankt.

Ein weiteres Thema war die Ausbildungsoffensive. Hier wurde über die Herausforderungen geredet, welche die in der Justiz ab diesem Jahr deutlich erhöhten Anwärterzahlen im ehemals mittleren und gehobenen Justizdienst bereits mit sich gebracht haben und auch künftig mit sich bringen werden. Wichtig war dabei die Information, dass es dieses Jahr – wie beabsichtigt – voraussichtlich 44 neue Rechtspflegeranwärter geben wird, die aus den insgesamt 664 Bewerbern für die Hochschule Meißen (FH) ausgewählt wurden. Begründet wird die erhöhte Zahl der Rechtspflegeranwärter übrigens mit dem künftig einzuführenden Datenbankgrundbuch und dem dazu benötigten Personal. Auf die Frage, ob denn dieses Jahr, aber insbesondere auch künftig, die Übernahme der Rechtspflegerabsolventen in den Justizdienst beabsichtigt sei, hat Herr Dr. Ross bestätigt, dass dies angestrebt werde, konkret dazu allerdings noch Abstimmungen zwischen dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und dem Oberlandesgericht Dresden stattfinden müssen. Für künftige Jahrgänge hat er kritisch darauf hingewiesen, dass im Haushaltsplan der Justiz grundsätzlich immer noch 468 Stellen für den Stellenabbau vorgesehen sind. Auch wenn derzeit ein Datum für die Beendigung der vorgenannten Stellenabbauverpflichtung nicht mehr feststehe, müsse der Stellenabbau nach wie vor erbracht werden. Bis zum Ende des Jahres soll aber nunmehr die Personalkommission 2 prüfen, ob an dem Stellenabbau wirklich festgehalten werden soll.

Gesprochen haben wir auch zum Projektstand der E-Akte. Von Seiten des Justizministeriums kann der aktuelle Zeitplan für das Projekt E-Akte – vorausgesetzt es gibt von Seiten der LIT keine Verzögerungen – eingehalten werden. D.h. konkret, dass Pilotierungsbeginn am Landgericht Dresden in den Zivilkammern im September 2019 ist. Für uns interessant war zudem die „Einladung“ von Herrn Dr. Ross, dass wir als Verband uns das „Probelabor“ in der Hoyerswerdaer Straße in Dresden nach vorheriger Terminsvereinbarung doch mal anschauen sollten. Auf unsere Nachfrage hin, ob denn die Einführung der E-Akte auch flexiblere Arbeitszeitmodelle nach sich ziehe, bestätigte das Ministerium die weitere Förderung von Heimarbeit. Was unseren Vorstoß in Sachen einer künftigen Vertrauensarbeitszeit betraf, gab Herr Dr. Ross jedoch zu bedenken, dass nach der EuGH-Entscheidung zur Erfassung der Arbeitszeit vom 14.05.2019 (AZ: C-55/18) alle bisherigen Modelle neu überdacht werden müssten.

Im weiteren Verlauf haben wir uns auch zum „Pakt für den Rechtsstaat“, der im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbart und am 31. Januar 2019 durch die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder beschlossen wurde, unterhalten. Dieser sieht u.a. vor, dass 2.000 neue Richterstellen bzw. Stellen für Staatsanwälte im gesamten Bundesgebiet zuzüglich des dafür erforderlichen Personals für den nichtrichterlichen Dienst geschaffen werden sollen. Dem aufmerksamen Leser stellt sich bereits die Frage, ob hiervon auch Rechtspfleger umfasst sind, denn ausdrücklich als „Folgepersonal“ benannt sind sie jedenfalls nicht. Herr Gemkow hat dazu erklärt, dass die Verteilung der 2.000 Stellen nach dem sog. Königsteiner Schlüssel erfolgt und damit 100 Stellen auf Sachsen entfallen. Für die 100 Richterstellen zählen alle bereits ab 1. Januar 2017 neu geschaffenen Stellen in den Haushaltsplänen bereits mit. Nach aktuellem Stand sind davon bislang bereits 95 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte entstanden, so dass die Vorgabe in dem Beschluss bereits ohnehin fast erfüllt ist. Kritisch angemerkt wurde durch Herrn Gemkow dazu, dass der Bund sich in dem Pakt nur zu einer einmaligen finanziellen Unterstützung (= Besoldungskosten für ein Jahr) verpflichtet hat und die personellen Folgekosten die Länder selbst tragen müssen.

Übrigens gibt es zu den neuen Stellen des erwähnten „Folgepersonals“ keine konkreten zahlenmäßigen Vorgaben in dem Beschluss, so dass die Frage, ob damit auch neue Rechtspflegerstellen gemeint sind, nicht wirklich Relevanz erlangt. Herr Dr. Ross hat aber jedenfalls positiv hervorgehoben, dass der „Pakt für den Rechtsstaat“ als starkes Argument in den nächsten Haushaltsverhandlungen für den Stellenplan Einfluss zeigen könnte. Als positiver Erfolg der in dem Zusammenhang initiierten großen Rechtsstaatsoffensive ist auch zu erwähnen, dass für die Errichtung des „Forums Recht“ der Standort Leipzig ausgewählt wurde.

Abschließend haben wir noch den aktuellen Stand der „Kampagne Wertschätzung“ erfragt und insbesondere, welche konkreten Maßnahmen nach den Kabinettsbeschlüssen vom 16. April und 25. Juni 2019 nun in den Ministerien umgesetzt werden sollen. Aufgrund der Aktualität der Beschlüsse und dem Umfang der Maßnahmenpakete konnte dazu im Einzelnen noch nichts Konkretes gesagt werden. Herr Gemkow und Herr Dr. Ross bestätigten jedoch, dass die einzelnen Ressorts nunmehr beauftragt werden, Vorschläge zur Umsetzung zu erarbeiten. Es sei hierfür jedoch zwingend erforderlich, dass seitens des Finanzministeriums die notwendigen Budgets geschaffen werden, was wiederum ein Schwerpunkt künftiger Haushaltsverhandlungen darstellen sollte.

Nach 100 Minuten waren wir mit unseren Themen durch, bedankten uns gegenseitig für die sehr konstruktive Zusammenarbeit der letzten Jahre und hörten zwischen den Zeilen schon ein leises Servus unseres Staatsministers heraus.

 

Michaela Schaffrath                                                                                                    

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