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Bezirksverein Leipzig

Zahlen und Fakten – Bericht zum Stammtisch des Bezirksvereins Leipzig am 28.02.2018

28. Februar 2018

Dem ehemaligen britischen Premierminister Winston Churchill wird fälschlich das Zitat: "Ich traue keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe." zugeschrieben. Der amerikanische Schriftsteller Mark Twain ging soweit, zu sagen: "Es gibt drei Arten von Lügen: Lügen, verdammte Lügen und Statistiken."

Diese zwei Zitate spiegeln ein allgemeines Misstrauen gegen Statistiken wieder. Aus diesem Grunde haben wir in unserem Stammtisch am 28. Februar 2018 ein Referat über " Zahlen und Fakten" gehört. Dabei ging es im Kern um die Datenerhebung in den Staatsanwaltschaften und Gerichten im Freistaat Sachsen.

Das Wort Statistik stammt laut Wikipedia vom lateinischen Wort statisticum - "den Staat betreffend" - und im Italienischen statista - Staatsmann oder Politiker -, was wiederum aus dem Griechischen στατίζω (einordnen) kommt. Die deutsche Statistik, eingeführt von Gottfried Achenwall 1749, bezeichnete ursprünglich die "Lehre von den Daten über den Staat". Im 19. Jahrhundert hatte der Schotte John Sinclair das Wort erstmals in seiner heutigen Bedeutung des allgemeinen Sammelns und Auswertens von Daten benutzt.

Die bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten eingehenden Schreiben und Anträge, Klagen oder Anklagen werden gemäß VwVAktO und VwV AktO-Fachgerichtsbarkeiten in den dort bestimmten Registern erfasst. Die VwV Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften bestimmt, dass in den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Geschäftszahlen in Familiensachen, Zivilsachen, in Strafsachen und in Bußgeldsachen sowie in Rehabilitierungsverfahren statistisch erhoben werden. Bei den Amtsgerichten werden die Geschäftszahlen auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie bei den Staatsanwaltschaften für ihre Verfahren statistisch erhoben. Nach der VwV Geschäftsstatistik der Fachgerichte erfolgen ebenfalls in der Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit statistische Erhebungen. Zusätzlich gibt es noch eine Strafverfolgungsstatistik. Hinsichtlich des Personals in den Staatsanwaltschaften und Gerichten werden Personalübersichten (PÜ) und Abwesenheitsstatistiken geführt.

Die konkreten Regelungen für die Datenerhebung sind jeweils in der F-Statistik, ZP-Statistik, StPO/OWi-Statistik, Reha-Statistik, GÜ (Geschäftsübersicht über die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit), B-Statistik, StA-Statistik, VwG-Statistik, ArbG-Statistik, SG-Statistik und FG-Statistik enthalten. Die Datenerhebung erfolgt mit den zur Verfügung stehenden Geschäftsstellenautomationsprogrammen außer nach der Reha-Statistik, die in Papierform und der GÜ, die halbautomatisch erfolgt. Die Daten werden zum größten Teil monatlich an das Statistische Landesamt in Kamenz gesandt. In einigen Fällen (GÜ, PÜ) erfolgen quartalsweise Meldungen an die zuständigen Behörden. Der Berichtszeitraum für die Abwesenheitsstatistik beträgt ein Jahr.

Erhebungsmittel sind Verfahrenserhebungen, Monatserhebungen, besondere Monatserhebungen, Zählkarten und andere Formulare in Tabellenform. Verfahrenserhebungen beziehen sich immer auf einzelne Verfahren, während die anderen Erhebungsmittel aggregierte Daten enthalten.

Die Datenerhebungen in den staatsanwaltlichen und gerichtlichen Verfahren dienen der Versorgung der gesetzgebenden Körperschaften, die Öffentlichkeit und die Justizverwaltung mit dem notwendigen statistischen Material. Zu diesem Zwecke werden zum Beispiel in einem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht 76 Einzelinformationen erhoben. In einem Klageverfahren vor dem Finanzgericht sind es 36 Einzelinformationen.

Das Statistische Landesamt bereitet die erhobenen Daten nach bundeseinheitlich koordinierten Verarbeitungs- und Auswertungsprogrammen auf und stellt die Ergebnisse der Justizverwaltung zur Verfügung. Ein Teil der Daten fließt in die Statistischen Berichte des Statistischen Landesamtes Kamenz ein. Unter Thema B (Bildung, Kultur, Rechtspflege, Wahlen) werden im Unterthema B VI (Rechtspflege) auch Zahlen zur gerichtlichen Strafverfolgung sowie zur Organisation, zum Personal und zum Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften veröffentlicht.

Woher rührt nun das Misstrauen gegen die Statistik? Die Zahlen für sich lügen nicht. Sie müssen jedoch in ihrem Gesamtkontext vermittelt werden, damit die zugrunde liegenden Beziehungen zwischen den Daten richtig verstanden werden. Ohne Kontext werden Statistiken fehlerhaft interpretiert und missverstanden. Deshalb enthält z. B. der Statistische Bericht zur Organisation, zum Personal und dem Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Jahr 2016 eine Einleitung über sieben Seiten, auf denen die Struktur der Justiz im Freistaat Sachsen, die Rechtsgrundlagen der Datenerhebung und die Arbeitsweisen der Staatsanwaltschaften und Gerichte grundsätzlich umrissen werden.

Thomas Schneider

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