Bezirksverein Leipzig
Rechtspfleger in Roben
- Foto: © VSR Rechtspfleger in Robe
Seit dem 1. Juli 2019 sind die Rechtspfleger im Freistaat Sachsen berechtigt, Roben zu tragen.
Mit Wirkung ab diesem Tage hat das Sächsische Staatsministerium der Justiz Teil A Abschnitt III Nr. 1 der VwV Justizorganisation geändert. Diese lautet nunmehr: „Berufsrichter, Staatsanwälte, Amtsanwälte und Urkundsbeamte der Geschäftsstelle sind zum Tragen einer Amtstracht berechtigt und verpflichtet. Rechtspfleger sind zum Tragen einer Amtstracht berechtigt.“
Weitere Informationen sind unter dem Menüpunkt Berufsbild - Robe veröffentlicht.
Thomas Schneider